Hallo zusammen,
vor einer geraumen Woche habe ich mir 50 EUR am Bankomat abgehoben und da ich schon etwas angeheitert war, hatte ich das Geld blöderweise liegenlassen. Daraufhin kontaktierte ich am nächsten Tag die zuständige Bank und eine Angestellte meinte, dass der Bankomat das Geld nach 30 Sek. einzieht, sie werde nachsehen und mich dann anrufen. Eine Woche verging und ich wurde immer noch nicht verständigt, daraufhin meldete ich mich bei Ihnen und die selbe Dame meinte, es sei leider kein Geld zuviel im Bankomat. Das müsse sich jemand unter den nagel gerissen haben. Daraufhin konfrontierte ich Sie damit, dass da draussen doch alles videoüberwacht ist und ob man sich das denn nicht ansehen könnte. Sehr zögerlich meinte sie dann, dass das nicht möglich ist.
Meine Frage nun an die Experten - Für mich sind 50 EUR als Student jede Menge Geld - besteht irgendwie noch die Chance hier mein Geld zu bekommen, z.B. wenn ich zur Polizei gehe und denen den Sacherverhalt erklräre!
Besten Dank im Voraus für eure Hilfe!
LG!
Geld in Bankomat liegen gelassen!
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
du kannst natürlich Anzeige gegen Unbekannt erstatten (was ich an deiner Stelle auch tun würde, auch wenn die Chancen sehr gering sind, dass hier was bei rauskommt). Aber die Polizei wird dir dein Geld auch nicht wiedergeben.
Bezüglich der Videoaufnahmen vermute ich mal, dass die Bank diese aus Datenschutzgründen nicht an Dritte (ausgenommen Polizei) weitergeben darf. Ich meine, mal gelesen zu haben, dass die Aufnahmen sogar sehr kurzer Fristen vernichtet bzw. überspielt werden müssen.
Letztendlich wirst du dich wohl damit abfinden müssen, dass dein Geld futsch ist. Es ist halt nun mal dein Fehler gewesen, auch wenn das sicherlich den Diebstahl nicht rechtfertigt. Verbuch es unter dumm gelaufen und freu dich, dass du keine höhere Summe abgehoben hast.
Gruß karamel
Das sehe ich grds. genau so wie mein Vorredner!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
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Sehr geehrter Herr Preimesberger,
hinzufügend: Die Polizei kann jedoch durch die Videos die jeweilige Person sehen, welche die EUR 50,- genommen hat. Dieses wird auch notwendig sein, wenn Sie eine Anzeige wegen Unterschlagung erstatten. Damit kann auch zugleich geklärt werden, ob die Bank das Geld noch hat, ein anderer es genommen hat, oder sonstiges.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
-- Editiert von cand. jur. Hr. J. Roenner am 27.09.2005 16:26:52
... das setzt allerdings voraus, dass es die Videos von dem besagten Tag überhaupt noch gibt. Nach über einer Woche scheint mir das fraglich.
Hallo,
bei den Geldautomaten gibt es ein spezielles Fach, in die das Geld, das nicht innerhalb einer bestimmten Frist aus dem Ausgabeschicht entnommen wurde automatisch zugeführt wird- soviel zum technischen Hintergrund.
Vielleicht gehst Du nochmal zu Deiner Babk und fragst nach, ob auch dieses Fach geprüft worden ist!?
Ich weiß ja nicht, wie lange die Dame schon bei der Bank arbeitet- vielleicht hat sie nur überprüft, ob die Auszahlung unterbrochen worden ist, und sich daher keine Fehlbuchung ergeben hat?!
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"Wer Tippfehler findet darf sie behalten!"
mir ist letztens ebenfalls so etwas passiert. ich bin aber dann sofort in meine filiale gegangen ( geldautomat war draussen angebracht ) und erzählte von meinem missgeschick. die dame am kassenschalter hat ca. 10 minuten intensiv im system nachgeprüft und konnte mich erlösen. der betrag wurde gefunden und mir 2 tage später wieder aufs konto zurückgebucht.
normalerweise wird, wenn geld im ausgabefach liegenbleibt, das geld kurze zeit später eingezogen und der Geldautomat ausser betrieb gesetzt.
es muss also jemand in dieser kurzen zeit das geld genommen haben. evtl hat derjenige selber noch geld abgehonen. (warum sollte er sonst zum automaten gehen) und die bank weiss in diesem fall, wer nach dir geld abgehoben hat. und es ist ziemlich wahrscheinlich, dass derjenige auch deine € 50,- hat.
Das muß man allerdings beweisen können. Schließlich hätte er ja gar kein Geld mehr abheben müssen, da er ja das vom Vorgänger bekam.
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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"
Wie sieht eigentlich folgender Fall aus:
Jemand will Geld abheben, es hängt, als er an den Automaten kommt, ein bestimmter Geldbetrag raus, der vergessen wurde (ich gehe einfach mal davon aus, dass der Automat ihn nicht eingezogen hat). Der Kunde steckt den Geldbetrag jetzt ein, hebt anschließend Geld für sich ab.
Am nächsten Tag gibt er das ihm nicht zustehende Geld in der Bankfiliale ab.
Hat er dann durch das Einstecken des Geldes einen Straftatbestand erfüllt?
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
Hallo Mahnman,
die Antwort lautet: Nein
Meine Frage an dich:
Warum ist kein Straftatbestand erfüllt?
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
Ich möchte mich vielmals für eure Antworten bedanken. Genau das selbe, was hier viele Leute schildern, habe ich der Dame auch gesagt - in Sachen dass der Übeltäter anschließend ev. Geld abgehoben hat usw., aber sie meinte auch nur darüber gebe es keine Auskünfte.
Eine abschließende Frage hätte ich dann noch - was meint ihr, ich weiß dass ich mehr oder weniger selber Schuld bin an dem Missgeschick, aber sollte ich nicht doch zur Polizei gehen und mal schaun ob diese was unternehmen würden. Wie gesagt, es handelt sich zwar "nur" um 50 EUR, aber für mich ist das doch jede Menge Geld oder glaubt ihr dass das für mich jede Menge Unkosten bereiten würde, denn die gute Frau meinte ja auch, dass wenn man sich ein solches Video ansieht das mit extremen Kosten verbunde ist.
Vielen Danke euch allen!
LG
Hallo Bobo,
danke für die Blitzantwort.
Fehlt die Zueignungsabsicht?
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
@Observer: wie ja schon gesagt, solltest du auf jeden Fall Anzeige gegen Unbekannt erstatten. Ob das was bringt, kann keiner von uns hier erahnen, aber schaden kann es auch nicht.
Da hätte ich eine interessante Frage: Was wäre, wenn die Person mit dem fremden Geld von der Polizei gestellt wird, bevor er das Geld zurückgeben konnte? Dann würde ihm doch eine Straftat unterstellt oder? Anders gefragt: Wie schnell muß er den Vorfall melden, um eine weiße Weste zu haben?
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"Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null. Und den nennen sie ihren Standpunkt"
Hallo Mahnman,
korrekt! Es fehlt der subjektive Tatbestand in Form der Zueignungsabsicht, der für eine Strafbarkeit wegen Unterschlagung gemäß § 246 I StGB
nötig ist.
Grüße!
Hallo KlagDichReich,
im zivilrechtlichen ist der Fund unverzüglich anzuzeigen.
Strafrechtlich muss man dem Finder die Straftat selbstverständlich nachweisen. Es kommt dann mithin auf die Beweisbarkeit an.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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