Gegenstände von öffentlichen Plätzen entfernen.

30. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Algalor
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenstände von öffentlichen Plätzen entfernen.

Hallo.

Mich würde es interessieren wie es rechtlich aussieht wenn ich als Drittperson Gegenstände wie z.B. Plakate, Poster, Schlösser, Aufkleber oder Strickarbeiten entferne. Ich beziehe mich auf Dinge die OHNE Genehmigung von Leuten an öffentlichen und frei zugänglich Plätzen angebracht werden. Mit öffentlichen Plätzen meine ich öffentliche Toilettn, Bahnhöfe, Haltestellen, Marktplätze, Parkhäuser, Parks oder ähnliches. Darf ich solche Dinge ohne Genehmigung des Eigentümers, an dessen Eigentum diese Dinge angebracht wurden, eigenmächtig wieder entfernen? So zusagen ehrenamtlich. Ich denke, da es widerrechtlich angebracht wurde sollte ich es doch auch ohne weiteres wieder entfernen dürfen.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Autoknacker
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 23x hilfreich)

Klar kann man das.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10646 Beiträge, 4200x hilfreich)

Zitat (von Algalor):
Ich denke, da es widerrechtlich angebracht wurde sollte ich es doch auch ohne weiteres wieder entfernen dürfen.


Ohne Einverständnis des Eigentümers sollte man das bleiben lassen, da man da ganz schnell im Bereich der Sachbeschädigung ist.

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#3
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2112 Beiträge, 734x hilfreich)

Wie erkenne ich denn, dass insbesondere die Plakate ohne Genehmigung angebracht wurden?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119575 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von Algalor):
Darf ich solche Dinge ohne Genehmigung des Eigentümers, an dessen Eigentum diese Dinge angebracht wurden, eigenmächtig wieder entfernen?

Sofern es eine gesetzliche Grundlage gibt, welche eine Genehmigung des Eigentümers entbehrlich macht, darf man das.
Ansonsten wäre das zivil- wie strafrechtlich problematisch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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