Hallo.
Mich würde es interessieren wie es rechtlich aussieht wenn ich als Drittperson Gegenstände wie z.B. Plakate, Poster, Schlösser, Aufkleber oder Strickarbeiten entferne. Ich beziehe mich auf Dinge die OHNE Genehmigung von Leuten an öffentlichen und frei zugänglich Plätzen angebracht werden. Mit öffentlichen Plätzen meine ich öffentliche Toilettn, Bahnhöfe, Haltestellen, Marktplätze, Parkhäuser, Parks oder ähnliches. Darf ich solche Dinge ohne Genehmigung des Eigentümers, an dessen Eigentum diese Dinge angebracht wurden, eigenmächtig wieder entfernen? So zusagen ehrenamtlich. Ich denke, da es widerrechtlich angebracht wurde sollte ich es doch auch ohne weiteres wieder entfernen dürfen.
Gegenstände von öffentlichen Plätzen entfernen.
30. August 2017
Thema abonnieren
Frage vom 30. August 2017 | 08:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gegenstände von öffentlichen Plätzen entfernen.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. August 2017 | 09:47
Von
Status: Beginner (68 Beiträge, 23x hilfreich)
Klar kann man das.
#2
Antwort vom 30. August 2017 | 09:48
Von
Status: Gelehrter (10646 Beiträge, 4200x hilfreich)
ZitatIch denke, da es widerrechtlich angebracht wurde sollte ich es doch auch ohne weiteres wieder entfernen dürfen. :
Ohne Einverständnis des Eigentümers sollte man das bleiben lassen, da man da ganz schnell im Bereich der Sachbeschädigung ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 30. August 2017 | 09:58
Von
Status: Student (2112 Beiträge, 734x hilfreich)
Wie erkenne ich denn, dass insbesondere die Plakate ohne Genehmigung angebracht wurden?
#4
Antwort vom 30. August 2017 | 11:13
Von
Status: Unbeschreiblich (119575 Beiträge, 39744x hilfreich)
ZitatDarf ich solche Dinge ohne Genehmigung des Eigentümers, an dessen Eigentum diese Dinge angebracht wurden, eigenmächtig wieder entfernen? :
Sofern es eine gesetzliche Grundlage gibt, welche eine Genehmigung des Eigentümers entbehrlich macht, darf man das.
Ansonsten wäre das zivil- wie strafrechtlich problematisch.
Und jetzt?
Schon
266.913
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
10 Antworten
-
4 Antworten
-
10 Antworten
-
1 Antworten