Freund betrügt und betrügt im Internet. Ohne Konsequenzen

23. April 2018 Thema abonnieren
 Von 
Antares51
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 7x hilfreich)
Freund betrügt und betrügt im Internet. Ohne Konsequenzen

Hallo liebe Forenmitglieder.

Und zwar betrübt mich schon seit ein paar Monaten etwas.

Ich habe einen Freund. Ja das bin wirklich nicht ich...

Wir sind erst seit ein paar Monaten befreundet.

Also jedenfalls es geht darum, dass dieser Freund regelmäßig im Internet Dinge bestellt. Unter Angabe einer falschen/generierten Iban. Er wählt dann als Zahlungsweise Bankeinzug. Dies wird vom System meistens immer erst nach 1-2 Tage gecheckt, also das die Iban ins Leere läuft.

Die Sendung ist dann bereits auf dem Weg. Natürlich an eine ausgedachte Person. Er klebt dann für den Zeitraum in dem er wieder Sendungen erwartet ein neues Klingelschild mit seinem Namen und dem Namen der falschen Person an seine Klingel.

Also z.B. Petersen/Hansen. Er heißt in dem Fall dann Petersen und die erfundene Person Hansen.
Dem Postboten sagt er dann immer das wäre für seine Freundin.

Somit hat er als Empfänger von Sozialleistungen den teuersten Technick-Schnickschnack und lebt nicht gerade schlecht ohne einen Finger krumm zu machen.

Wahrscheinlich spielt auch ein bisschen Neid eine Rolle. Ich gehe immerhin arbeiten und verdiene maximal 1200€ im Monat trotz Abitur. Aber das ist von mir so gewollt und ich bin damit zufrieden. Dafür habe ich auch viel Freizeit.

Nur denke ich mir jetzt manchmal so, warum machst du das nicht auch so? Ich denke ich werde es nicht tun da es mir einfach zu riskant wäre. Möchte ungern ins Gefängnis.

Das Problem ist nur er macht das schon seit Jahren so. Mal mehr mal weniger. Und ihm passiert nichts...

Die ganzen Mahnbriefe die dann irgendwann kommen gehen natürlich alle zurück, da inzwischen das Klingelschild wieder auf Ursprung geändert wurde und der nicht existente Empfänger somit nicht auffindbar ist, bzw. der Brief nicht zustellbar.

Würde einfach gerne mal eure Meinung dazu hören.

Möchte hiermit auch niemanden provozieren. Es ist wie es ist.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Es ist ... Unwahrscheinlich.
Wenn das für seine Freundin sein soll und er unterschreibt, dann steht er als Empfänger im System des Paketdienstes. Dir mögen nur jeden dritten Empfänger bei Nachforschungsaufträgen (und die werden bei verschwundenrn Paketen gern gestellt) identifizieren können, aber irgrndwann auch diesen. Und wenn das mehrfach passiert, wird auch Anzeige gestellt.

Dein Plan wird auf Dauer nicgt aufgehen.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Es ist ... Unwahrscheinlich.
Wenn das für seine Freundin sein soll und er unterschreibt, dann steht er als Empfänger im System des Paketdienstes. Dir mögen nur jeden dritten Empfänger bei Nachforschungsaufträgen (und die werden bei verschwundenrn Paketen gern gestellt) identifizieren können, aber irgrndwann auch diesen. Und wenn das mehrfach passiert, wird auch Anzeige gestellt.

Dein Plan wird auf Dauer nicgt aufgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Frau Hilflos65
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 23x hilfreich)

Es ist.... Betrug und ich hoffe, dass "Er" bald seine gerechte Strafe bekommt.


Und wenn Du das unterstützt, bzw. auch so machen willst, bist Du nicht besser. Abscheulich!

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Antares51):
Dies wird vom System meistens immer erst nach 1-2 Tage gecheckt,

Das ist eher unglaubwürdig, da die meisten Shops wegen der bekannten Betrugsmasche mit der falschen IBAN des schon bei der EIngaben gegenprüfen.



Zitat (von Antares51):
Er klebt dann für den Zeitraum in dem er wieder Sendungen erwartet ein neues Klingelschild mit seinem Namen und dem Namen der falschen Person an seine Klingel.

Sehr "unauffällig" diese Methode ...



Vermutlich erzählt er Dir ein Märchen und beschafft sich die Sachen bzw. Geldmittel anders ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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