Muss Mieter fremde Telefonrechnung zahlen?

23. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
manfred100
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 211x hilfreich)
Muss Mieter fremde Telefonrechnung zahlen?

Mieter A will eine Wohnung anmieten.
A renoviert diese Wohnung ca. eine Woche lang.
In der Wohnung steht ein angemeldetes Telefon von Vermieter B.
Innerhalb der Woche halten sich mehrere Personen in der Wohnung auf, Verwandte, Umzugshelfe etc.
Diese benutzen ´wohl dieses angemeldete Telefon.
Am Monatsende bekommt B die Telefonrechnung.
Es sind ca 300 € höhere Telefonkosten als üblich entstanden.

B will nun das A diese Kosten bezahlt.
A weigert sich diese Kosten zu zahlen.

Muss A zahlen?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Warum müssen nicht die Umzughilfen, Verwandten und anderen Personen die Rechnung bezahlen?

Warum nun gerade A?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ziemlich einfach. Im Vertragsverhältnis (auch schon im Vorvertragsverhältnis) kommen §§ 280 ff BGB zum tragen. Danach hat der Mieter hier eine Schutz/Treue- und Sorgfaltspflicht. Diese hat er ganz sicher verletzt, indem er Fremde auf Kosten des Vermieters telefonieren liess.

Dass der Mieter sich den Betrag von den tollen Freunden zurückholen kann, das ist eine ganz andere Frage.

Aber im Verhältnis zum Vermieter muss er erst einmal zahlen.

wirdwerden

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#3
 Von 
guest-12306.05.2011 11:25:43
Status:
Student
(2719 Beiträge, 1181x hilfreich)

quote:
Es sind ca 300 € höhere Telefonkosten als üblich entstanden.


Das hat ja nichts zu sagen, eigentlich sollten dann keine Kosten entstanden sein, war ja ne leere Wohnung :-)
Kann ja sein der VM hat mal Telefonsex probiert und absichtlich das Telefon stehen lassen.

Einzelverbindungsnachweis anfordern - muss aber schnell gehen. Dann kann man genau sehen wer das war.

Uwe

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Gute Idee! Ich als altmodisches Mädel bin natürlich nicht auf den Einstieg gekommen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Mal abgesehen von der groben Fahrlässigkeit des VM.

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#6
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

quote:
Mal abgesehen von der groben Fahrlässigkeit des VM.
Fakt ist aber auch, dass ich mit meinen Verwandten und Bekannten nicht einfach ein Telefon nutzen kann/darf/soll, welches nicht auf meinen Namen angemeldet ist.

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"gruß azrael"

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#7
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 508x hilfreich)

Und ich käme nicht auf die Idee das jemand so dämlich ist ein angemeldetes Telefon rumstehen zu lassen. Wenn man die Funktionsfähigkeit gar nicht zur Kenntnis nimmt und irgendein Handwerker dann 0900 anruft oder bei Mama in Polen ... :neck:

Sollte der Vermieter einen Karton mit seiner Goldmünzensammlung in einem Raum vergessen haben, ist dann der Mieter auch dafür verantwortlich?

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"PS: die hier in Foreneinträgen eingeblendete Werbung ist keine Empfehlung meinerseits"

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#8
 Von 
Lionel.Hutz
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Fakt ist, dass sich der Telefonanbieter an den Anschlussinhaber, also Vertragspartner, wendet und auf Ausgleich der berechneten Positionen besteht. Aus den AGB des Telefonanbieters ist sicher ableitbar, dass der Anschlussinhaber für jegliche Nutzung haftet, was bedeutet das B zunächst zahlen muss. Räumt A die Nutzung nicht ein und verweigert die Zahlung, beibt nur der Klageweg.

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-- Editiert am 12.05.2011 17:53

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