1. Wenn ich Diebesgut finde, habe ich dann auch Anspruch auf Finderlohn?
2. Lautet die Antwort "ja", gilt das auch, wenn das Diebesgut auf dem Grundstück des Finders abgelegt wurde?
Finderlohn?
16. Februar 2006
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Frage vom 16. Februar 2006 | 15:22
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Finderlohn?
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#1
Antwort vom 16. Februar 2006 | 16:06
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
also was auf meinem Grundstück, also meinem Grund und Boden liegt gehört zunächst mir und das es gestohlen ist weiß ich nicht
Sollte ein anderer eine Herausgabe fordern muss er es begründen.
#2
Antwort vom 17. Februar 2006 | 07:45
Von
Status: Beginner (132 Beiträge, 15x hilfreich)
"Ich habe das Diebesgut gefunden" = typische Ausrede des Hehlers nach Entdeckung durch die Strafverfolgungsbehörden.
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#3
Antwort vom 17. Februar 2006 | 14:08
Von
Status: Lehrling (1436 Beiträge, 561x hilfreich)
Dann bleibts aber immer noch Unterschlagung einer Fundsache. Je nach Fundsache kann das ganz schön teuer kommen.
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