Fernbleiben von Verhandlung wegen Krankheit - Aussage trotzdem gültig?

23. Februar 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb484807-45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Fernbleiben von Verhandlung wegen Krankheit - Aussage trotzdem gültig?

Hallo liebes Forum,

Meine Freundin wurde als Zeugin geladen in einem Verfahren wegen Nötigung.
Dabei, soweit ich weiß, ist sie zusammen mit der Polizistin die damals ihre Aussage aufgenommen hat, die einzige Zeugin.

Da sie jetzt aber schwer Erkrankt ist, wurde sie ausgeladen, das Verfahren findet jedoch trotzdem statt.

Weiß jemand ob das jetzt effektiv einen Unterschied macht, dass sie nicht persönlich da ist?
Es wäre mir sehr unrecht, wenn der Typ jetzt wegen ihrer Krankheit ungeschoren davonkommt....

Danke im Vorraus für die Antworten,


Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das Gericht wird entscheiden, ob die Aussage erforderlich ist. Wenn ja, wird vertagt, wenn nein, dann wird entschieden.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb484807-45
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, danke für die ( super schnelle) Antwort!!

1x Hilfreiche Antwort

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