Fehler bei der Stromabrechnung

3. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
marsu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Fehler bei der Stromabrechnung

Hallo liebes Forum!
Ich bin neu hier und komme gleich mit einer Frage. Hoffe, das ist ok soweit :)

Dann gleich zur Sache:

Bin am 1.2 neu in eine kleine Wohnung gezogen. Beim Einzug habe ich nicht den Zaehlerstand abgelesen oder ihn ueberprueft muss ich gleich sagen. Am 2.2 wurde bei mir der Zaehler gewechselt zu einem neuen digitalen Zaehler, ich habe da nicht viel von mitbekommen, ausser einer Karte des Netzbetreibers in dem Briefkasten mit der Info, was der alte Zaehlerstand war und die Zaehlernummer.
Anschliessend habe ich einen mir passend Stromanbieter gewaehlt und es mit der Anmeldung des neuen Zaehlers probiert, das ging mehrmals nicht und ich habe den letzten Stand, welchen der Netzbetreiber auf der Karte schrieb, inklusive der alten Nummer verwendet.

Lange Rede kurzer Sinn; Nun habe ich eine Rechnung erhalten auf der ein Betrag in mehreren 100 Euros gefordert wird. Ich dachte, dass da was nicht stimmt und in meinem Online Kundenkonto bin ich dann auf eine Einzugsablesung gestossen, nach der ich vom 1.2 auf den 2.2 ca. 1100 kwh verbraucht haben soll. Seit dem dem 2.2 habe ich jedoch nur ca 700 kwh verbraucht. Also soll ich angeblich an einem Tag 1,5 mal so viel Strom verbraucht haben, wie im gesamten halben Jahr.

Ich schrieb schon den Anbieter an mit der Erlaeuterung und der bitte dies zu pruefen, habe aber bisher noch keine Rueckmeldung erhalten. Auch ein Telefonat heute hat nicht viel Erlaeuchtung gebraucht, ausser, dass ich quasi telefonisch vorerst einen Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt habe.

Naja, ich stehe mit der Sache ziemlich auf dem Schlauch und weiss nicht, wie ich das ganze loesen soll. Benoetige ich einen Anwalt, und wie stehen meine Chancen in der Sache?
Der Fehler liegt meines Erachtens entweder beim Vormieter, der einen falschen Stand zum Auszug genommen hat, der jetzt als Einzugsstand gewertet wird, oder der Netzbetreiter hat einen falschen Stand auf der Karte hinterlassen. (Und natuerlich, dass ich so blauaeugig war, den Stand nicht zu pruefen und ein Foto zu machen)

Ich hoffe ich habe die Sache verstaendlich erklaeren koennen und bedanke mich schonmal fuer alle hilfreichen Antworten!

Es ist echt genial, dass es so ein Forum gibt, Daumen hoch dafuer!

Liebe Gruesse,

Marsu

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von marsu):
Beim Einzug habe ich nicht den Zaehlerstand abgelesen oder ihn ueberprueft muss ich gleich sagen.

Das ist grob fahrlässig.
Man könnte höflich beim Vermieter anfragen, ob es ein Übergabeprotokoll zum Auszug des Vormieters gibt.

Zitat (von marsu):
Anschliessend habe ich einen mir passend Stromanbieter gewaehlt und es mit der Anmeldung des neuen Zaehlers probiert, das ging mehrmals nicht und ich habe den letzten Stand, welchen der Netzbetreiber auf der Karte schrieb, inklusive der alten Nummer verwendet.

Wieso melden Sie sich mit dem alten Zähler bei einem neuen Versorger an, obwohl Sie wissen, dass der Zähler gewechselt wurde?
Das kann ja auch nicht funktionieren.

Zitat (von marsu):
nach der ich vom 1.2 auf den 2.2 ca. 1100 kwh verbraucht haben soll.

Der Verbrauch ist natürlich utopisch.
Das hätte dem alten Lieferanten (ich nehme mal an, Grundversorger -> örtliche Stadtwerke) auffallen dürfen / müssen.

Zitat (von marsu):
Auch ein Telefonat heute hat nicht viel Erlaeuchtung gebraucht, ausser, dass ich quasi telefonisch vorerst einen Widerspruch gegen die Rechnung eingelegt habe.

Was war denn Tenor vom Sachbearbeiter? Wieso konnte nicht weitergeholfen werden? Ich würde den persönlichen Kontakt im Kundencenter suchen. Meist arbeiten Energieversorger mit irgendwelchen CallCentern zusammen, die leider relativ wenig Ahnung haben.

Zitat (von marsu):
Benoetige ich einen Anwalt, und wie stehen meine Chancen in der Sache?

Nö, eigentlich nicht...
Entweder den Einzugsstand (anhand des - wenn vorhandenen - Übergabeprotokolls) mitteilen oder auf eine Neuschätzung des Einzugsstands vom Energieversorger bestehen.

Zitat (von marsu):
Netzbetreiter hat einen falschen Stand auf der Karte hinterlassen. (Und natuerlich, dass ich so blauaeugig war, den Stand nicht zu pruefen und ein Foto zu machen)

In der Regel liegen die Zähler noch ein paar Tage im Lager vom Netzbetreiber. Es gibt Ausbauberichte und oftmals auch Fotos...
Einfach mal beim Netzbetreiber fragen...

Ich empfehle mich.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
marsu
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank fuer die Antwort!

Zitat:
Das ist grob fahrlässig.
Man könnte höflich beim Vermieter anfragen, ob es ein Übergabeprotokoll zum Auszug des Vormieters gibt.


Ja, das ist das erste Mal, dass ich nicht "warm" miete, im schlimmsten Fall teures Lehrgeld. Das waere nicht das erste. :/

Danke fuer den Tipp, nach dem Protokoll werde ich fragen.


Zitat:
Wieso melden Sie sich mit dem alten Zähler bei einem neuen Versorger an, obwohl Sie wissen, dass der Zähler gewechselt wurde?
Das kann ja auch nicht funktionieren.


Das war leider nicht anders moeglich, da die neue Zaehlernummer nie erkannt wurde. Das habe ich mehrmals probiert, auch bei anderen Anbietern. Rueckmeldung dazu war, dass der Netzbetreiber den Zaehlerstand so nicht zuordnen konnte. Ich weiss nicht welcher Verwaltungsaufwand da im Hintergrund laeuft.

Zitat:
Der Verbrauch ist natürlich utopisch.
Das hätte dem alten Lieferanten (ich nehme mal an, Grundversorger -> örtliche Stadtwerke) auffallen dürfen / müssen.


Der Lieferant ist ESWE, ich hoffe diese Pruefung ist auch der Grund warum meine "Beanstadungsmail" noch immer in Bearbeitung ist (Laut Kundenhotline)

Zitat:
Was war denn Tenor vom Sachbearbeiter? Wieso konnte nicht weitergeholfen werden? Ich würde den persönlichen Kontakt im Kundencenter suchen. Meist arbeiten Energieversorger mit irgendwelchen CallCentern zusammen, die leider relativ wenig Ahnung haben.


Der Tenor war allgemein verstaendnisvoll. Allerdings konnte mir nicht weitergeholfen werden, ausser noch die ein oder andere Bemerkung hinzuzufuegen und die Info, dass es in Bearbeitung ist. Also eben kein Sacharbeiter sondern Kundencenter.



Danke soweit, ich werde mich mit dem Netzbetreiber in Verbindung setzen und mit dem Vermieter/Makler/Verwaltung, ob noch ein Protokoll vorhanden ist. Auch werde ich auf eine nachvollziehbare Berechnung der Staende bestehen. Das sollte der Anbieter auf Nachfrage beim Netzbetreiber ja auch herausfinden koennen.
Ich dachte auch daran, die Einzugsermaechtigung fuer den Anbieter bei meiner Bank aufzuheben, ist das eine gute Idee? Ich will nicht zu grosse Geschuetze auffahren, da ich noch auf ein wenig Kulanz hoffe, sollte sich die Sache nicht vernuenftig klaeren lassen.

Gruesse

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von marsu):
, im schlimmsten Fall teures Lehrgeld

Soweit wird es nicht kommen.
Normalerweise wäre der Stand vom Zählerwechsel im Abrechnungssystem als unplausibel ausgesteuert worden und hätte gar nicht abgerechnet werden können / dürfen.

Zitat (von marsu):
Das war leider nicht anders moeglich, da die neue Zaehlernummer nie erkannt wurde.

Das liegt höchstwahrscheinlich daran, dass der Zählerwechsel noch nicht im Abrechnungssystem durchgeführt wurde.
Wenn ein Zähler vor Ort gewechselt wurde, muss der Zählerwechsel ja auch im Abrechnungssystem des Netzbetreibers durchgeführt werden. Dies dauert in der Regel ein paar Tage. Daher konnte man den neuen Zähler noch nicht anmelden.

Zitat (von marsu):
Ich weiss nicht welcher Verwaltungsaufwand da im Hintergrund laeuft.

Aufwand / Ablauf:
Der turnusmäßige Zählerwechsel wird vom Netzbetreiber an den Eigentümer angekündigt.
Der Netzbetreiber beauftragt einen Mitarbeiter vor Ort den Zähler zu wechseln.
Der Zähler wird gewechselt.
Wechselformular wird ausgefüllt. Zähler wird (meistens) fotografiert.
Wechselformular, Zähler und evtl. Fotos werden einem technischen Sachbearbeiter ausgehändigt.
Sachbearbeiter führt den Zählerwechsel im Abrechnungssystem durch.
Zählerwechsel wird dem entsprechenden Lieferanten (entweder örtliche Stadtwerke oder Yello, oder e.On oder ähnlichem) auf elektronischem Wege mitgeteilt.


Zitat (von marsu):
Der Lieferant ist ESWE,

Ist die ESWE dein Grundversorger oder der Lieferant, wo du hin wechseln wolltest?

Zitat (von marsu):
Ich dachte auch daran, die Einzugsermaechtigung fuer den Anbieter bei meiner Bank aufzuheben, ist das eine gute Idee?

Joar, das wäre eine Überlegung.
Auf Kulanz wirst du hoffen können.
Rechne dir doch mal den Jahresverbrauch aus, wenn du 1100 kWh an einem Tag verbraucht haben solltest :)
Dann wärst du ein Sondervertragskunde mit anderen Konditionen :devil:

Mal angenommen, es gibt kein Übergabeprotokoll mehr.
Ablauf ist dann folgender:
Du widersprichst der Rechnung mit der Begründung, dass du innerhalb eines Tages 1100 kWh verbraucht haben sollst. Das ist absolut unplausibel. Bitte schätzen Sie meinen Einzugsstand vom 01.02.2016 neu und erstellen eine korrekte Abrechnung.
Das ist alles.

Ich empfehle mich.

4x Hilfreiche Antwort

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