Hallo Gemeinde,
Beim Aufladen des Handyguthabens ist mir dahingehend ein Fehler unterlaufen,dass ich bei der Handynummer die letzte Ziffer 9 mit einer 6 vertauscht habe.Die Betätigungsmail kam.Das hieß,dass es diese Nummer gibt und es auch noch Prepaid ist.Rückgängig machen war zu spät.Hab den Teilnehmer angerufen,auf Anraten der Telekom, war eine Dame, und vorgeschlagen,sie möge doch so freundlich sein,im Gegenzug mein Guthaben mit dem gleichen Betrag aufladen.Sie müsse warten,bis ihre Schwiegertochter kommt,weil sie davon keine Ahnung hätte.Hab dann mit der Handynummer,um die es geht noch eine SMS geschrieben,und um einen Rückruf gebeten.So war auch sichergestellt,dass die richtige Handynummer vorliegt. Die 15 € hab ich schon abgeschrieben.Mich würde aber trotzdem die Rechtslage interessieren.Ist der Empfänger einer Ware,die dieser irrtümlich empfangen hat,verpflichtet,diese zurückzugeben?In diesem konkreten Fall kann sie nicht zur Abholung bereitgestellt werden.Oder kann man das nicht miteinander vergleichen?
Falsches Handyguthaben aufgeladen
10. Februar 2018
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Frage vom 10. Februar 2018 | 12:02
Von
Status: Frischling (27 Beiträge, 1x hilfreich)
Falsches Handyguthaben aufgeladen
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#1
Antwort vom 10. Februar 2018 | 12:37
Von
Status: Unparteiischer (9326 Beiträge, 2999x hilfreich)
Zitat.Ist der Empfänger einer Ware,die dieser irrtümlich empfangen hat,verpflichtet,diese zurückzugeben? :
Nein, aber herauszugeben.
Bei Dir greifen die Grundsätze ungerechtfertigter Bereicherung.
Die Durchsetzung dürfte allerdings mit Problemen verbunden sein, wenn sich der andere querstellt.
Berry
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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