Hallo an alle,
ich hätte da mal eine Frage:
Und zwar hat der Lebensgefährte meiner EXFrau vor dem Richter des OLG eine Falschaussage gemacht. Er wurde vom vorsitzenden Richter als Lügner bezeichnet und das seine Aussage Kosequenzen für ihn hätte.Leider hat diese Falschaussage mir nur geschadet was Unterhaltszahlungen angeht. Nun meine Frage :Kann ich gegen den Lebensgefährten meiner Ex auch rechtlich vorgehen??
Danke für Info´s
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Falschaussage im Unterhaltsverfahren
3. Oktober 2010
Thema abonnieren
Frage vom 3. Oktober 2010 | 15:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Falschaussage im Unterhaltsverfahren
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#1
Antwort vom 3. Oktober 2010 | 15:35
Von
Status: Unbeschreiblich (38463 Beiträge, 14009x hilfreich)
Welcher Schaden soll denn entstanden sein, wenn das Gericht die Aussage als unrichtig erkannt hat und anders entschieden?
wirdwerden
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#2
Antwort vom 3. Oktober 2010 | 17:33
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:
Leider hat diese Falschaussage mir nur geschadet
Wie das denn, wenn das Gericht sie als solche erkannt hat?
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#3
Antwort vom 3. Oktober 2010 | 19:12
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Da der Richter trotz anerkannter Falschaussage der Auffassung war das ein zusammenleben des Zeugen mit meiner EX nicht eindeutig bewiesen werden kann.Somit kommt keine Verwirkung des Unterhaltes duch zusammenleben mit neuem Partner nicht zustande.Duch die Falschaussage wurden meine Beweise leider entkräftet.
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#4
Antwort vom 3. Oktober 2010 | 19:19
Von
Status: Unbeschreiblich (38463 Beiträge, 14009x hilfreich)
ja, aber das hat doch nichts mit dem Zeugen zu tun.
wirdwerden
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#5
Antwort vom 3. Oktober 2010 | 20:35
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Hi,
quote:
Und zwar hat der Lebensgefährte meiner EXFrau vor dem Richter des OLG eine Falschaussage gemacht.
Och, das ist dort nix Neues...
quote:
Leider hat diese Falschaussage mir nur geschadet was Unterhaltszahlungen angeht.
Vielleicht solltest du das näher ausführen, dann könnte wir uns ein Bild machen und evtl. sehen, ob dir wirklich geschadet wurde.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#6
Antwort vom 4. Oktober 2010 | 09:33
Von
Status: Praktikant (886 Beiträge, 301x hilfreich)
quote:
Duch die Falschaussage wurden meine Beweise leider entkräftet.
Das ist nicht logisch. Entweder war es eine "anerkannte Falschaussage", dann kann sie auch keine "Beweise entkräften". Oder die Behauptung (daß der Zeuge mit der Ex zusammenlebt) konnte auch ohne die erkannte Falschaussage nicht bewiesen werden, dann war da auch nichts zu entkräften.
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