Falschaussage im Unterhaltsverfahren

3. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
goldesel69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Falschaussage im Unterhaltsverfahren

Hallo an alle,
ich hätte da mal eine Frage:
Und zwar hat der Lebensgefährte meiner EXFrau vor dem Richter des OLG eine Falschaussage gemacht. Er wurde vom vorsitzenden Richter als Lügner bezeichnet und das seine Aussage Kosequenzen für ihn hätte.Leider hat diese Falschaussage mir nur geschadet was Unterhaltszahlungen angeht. Nun meine Frage :Kann ich gegen den Lebensgefährten meiner Ex auch rechtlich vorgehen??

Danke für Info´s

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Welcher Schaden soll denn entstanden sein, wenn das Gericht die Aussage als unrichtig erkannt hat und anders entschieden?

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Leider hat diese Falschaussage mir nur geschadet


Wie das denn, wenn das Gericht sie als solche erkannt hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
goldesel69
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Da der Richter trotz anerkannter Falschaussage der Auffassung war das ein zusammenleben des Zeugen mit meiner EX nicht eindeutig bewiesen werden kann.Somit kommt keine Verwirkung des Unterhaltes duch zusammenleben mit neuem Partner nicht zustande.Duch die Falschaussage wurden meine Beweise leider entkräftet.

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

ja, aber das hat doch nichts mit dem Zeugen zu tun.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi,

quote:
Und zwar hat der Lebensgefährte meiner EXFrau vor dem Richter des OLG eine Falschaussage gemacht.


Och, das ist dort nix Neues...

quote:
Leider hat diese Falschaussage mir nur geschadet was Unterhaltszahlungen angeht.


Vielleicht solltest du das näher ausführen, dann könnte wir uns ein Bild machen und evtl. sehen, ob dir wirklich geschadet wurde.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
RoseTyler
Status:
Praktikant
(886 Beiträge, 301x hilfreich)

quote:
Duch die Falschaussage wurden meine Beweise leider entkräftet.


Das ist nicht logisch. Entweder war es eine "anerkannte Falschaussage", dann kann sie auch keine "Beweise entkräften". Oder die Behauptung (daß der Zeuge mit der Ex zusammenlebt) konnte auch ohne die erkannte Falschaussage nicht bewiesen werden, dann war da auch nichts zu entkräften.

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