Fahrtkostenerstattung

26. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
matthias.r.
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkostenerstattung

Hallo,

ich bin seit kurzem Selbstständig und hatte einen Auftrag bekommen, ein Internetcafé zu verkabeln. Die Auftragssumme belief sich auf ca. 1400,00 Euro. Der Auftragsort befand sich ca. 700 km von mir entfernt.
Ich bin also mit dem Zug dorthin gefahren und dabei entstanden Fahrtkosten in Höhe von ca. 200 Euro.
Als ich nun da war, telefonierte ich mit de Auftraggeber und er sagte mir zu, dass ich in den nächsten 5 Tagen damit anfangen kann.
Leider meldete er sich überhaupt nicht mehr und wenn ich ihn versucht habe anzurufen, klingelte es entweder nur oder die Mailbox sprang an.
Da ich ihn somit gar nicht mehr erreicht habe, bin ich wieder zurück gefahren und somit sind diese Kosten entstanden.

Meine Frage deshalb, kann ich mir die Kosten für die Fahrten von ihm zurückholen? Auf was müsste ich mich dann beziehen? Hab ich ferner die Möglichkeit, ihn z.B. auf entgangenen Gewinn zu "verklagen"?

Bin über jede Hilfe dankbar!

Matthias

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1 Antwort
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#1
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hallo!

Bei Ihrem Vertrag dürfte es sich um einen Werkvertrag handeln.

Ihre Rechte richten sich also nach den §§ 631 ff. BGB .

Insbesondere:

BGB § 642 Mitwirkung des Bestellers

--------------------------------------------------------------------------------

(1) Ist bei der Herstellung des Werkes eine Handlung des Bestellers erforderlich, so kann der Unternehmer, wenn der Besteller durch das Unterlassen der Handlung in Verzug der Annahme kommt, eine angemessene Entschädigung verlangen.

(2) Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich einerseits nach der Dauer des Verzugs und der Höhe der vereinbarten Vergütung, andererseits nach demjenigen, was der Unternehmer infolge des Verzugs an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwerben kann.


Gruß
Harry!

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