Ethik Unterricht - Kirchenaustritt

7. September 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.01.2018 09:15:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Ethik Unterricht - Kirchenaustritt

Guten Morgen zusammen,

vor den Sommerferien hat mir mein Kind ein Zettel mit aus der Schule gebracht, wo wir als Eltern mitteilen sollten ob unser Sohn nach den Sommerferien Religion bzw Ethik Unterricht teilnehmen möchte. Da auf dem Zettel kein Abgabetermin stand und mir in dieser Zeit auch Gesundheitlich nicht so gut ging, hab ich diesen Zettel auf den Stapel * muss noch bearbeitet werden* abgelegt. Am letzten Schultag* 24.7.* fiel mir das wieder ein, hab ihn ausgefüllt aber vergessen in sein Rucksack zu tun. Morgens ist das bei uns immer so stressig.
Als ich den Zettel Mittags gesehen habe , war die Schule schon zu und ich hab der Klassenlehrerin direkt eine Email geschrieben das wir das vergessen hätten. Gestern Abend erhalte ich von der Lehrerin eine Antwort:

Zitat:
ich habe am Freitag mit unserem Fachleiter für Religion gesprochen bezüglich Ihres Wunsches nach einem Wechsel in den Ethikunterricht. Leider ist dies nicht mehr möglich, da Ihr Sohn die Frist nicht eingehalten hat. Die einzige Möglichkeit, doch noch wechseln zu können, wäre, dass Sie ein Schreiben mit bringen, dass Sie aus der katholischen Kirche ausgetreten sind.
Zitat:


1. Werde ich jetzt echt gezwungen aus der Kirche aus zutreten?
2. Es stand auf dem Zettel kein Termin zur Abgabe.

Muss ich das jetzt hinnehmen oder kann ich mich ohne aus der Kirche aus zutreten dagegen wehren?

Vielen lieben Dank schon mal.
Gruß
Bianca

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)


In einigen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg (§100 Abs. 3 des baden-württembergischen Schulgesetzes), ist die Abmeldung vom Religionsunterricht nur zu Beginn eines Schulhalbjahres möglich, d.h. sie muss am letzten Tag des vorhergehenden Schulhalbjahres schriftlich(!) beim Schulleiter(!) vorliegen.
Jetzt kann man natürlich trefflich streiten, ob der "letzte Schultag", der "letzte Werktag" oder der "letzte Kalendertag" gemeint ist. Der erste Tag des neuen Schulhalbjahres ist auf jeden Fall zu spät.

Aber für eine konkretere Antwort müsste man das Bundesland kennen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
guest-12330.01.2018 09:15:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Guten Morgen,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich habe diese Anmeldung vor mir liegen. Unter Hinweis steht geschrieben:

Zitat:
Ein Kurswechsel ist nur zum neuen Schuljahr möglich. Ein Kurswechsel ist bei Änderungen der Konfession der Schülerin/Schüler jederzeit gegen einen entsprechenden Nachweis möglich.


Heute hat bei uns in Hessen die Schule begonnen. Deshalb versteh ich nicht das es nicht mehr geht. ICh finde das schon eine Erpresssung.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
ICh finde das schon eine Erpresssung.

Na, nun mal nicht gleich übertreiben.

Das hessische Schulgesetz enthält keine feste Frist für die Abmeldung vom Religionsuntericht (und Wechsel zu Ethik).

Allerdings gibt es den Erlass des Hessischen Kultusministeriums über den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen vom 3. September 2014 (ABl. HKM 2014 S. 685), siehe hier:
http://www.kirchenrecht-ekhn.de/pdf/18819.pdf

Und da steht in Abschnitt VI: "Sie (= die Abmeldung vom Religionsunterricht und die Anmeldung zum Ethikunterricht) soll nur am Ende eines Schulhalbjahres erfolgen". Also ein Soll-Bestimmung, keine Muss-Bestimmung.

Mir scheint, dass es ungeschickt war, das ganze per formloser Mail, womöglich noch an die private(?) Mailadresse der Lehrerin zu regeln.
Auch die hessischen Vorschriften sprechen von "schriftlich". Schriftlich im juristischen Sinn meint "mit eigenhändiger Unterschrift". Eine Mail zählt deshalb nicht als schriftlich, auch dann nicht, wenn sie ausgedruckt ist.
Und die Vorschriften sprechen davon, dass die Ummeldung gegenüber der Schule erklärt werden muss. Das ist im Zweifelsfall der Direktor.

Ich bin mir relativ sicher, dass sich das Problem lösen wird, wenn man den Wunsch nicht am Religionsunterricht teilnehmen zu wollen, sachlich, freundlich und bestimmt, vor allem aber schriftlich dem Schuldirektor mitteilt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8510 Beiträge, 4059x hilfreich)

Hallo

Zitat:
ICh finde das schon eine Erpresssung.
Sorry, sehe ich nicht so!
Hättest DU deinen Kram mal ordentlich erledigt, wäre die Situation jetzt erst gar nicht so!

Wieso wird das überhaupt auf einen Stapel gelegt noch zu erledigen? Das wäre bestimmt nicht mehgr als eine Minute gewesen, die man sich hätte gleich nehmen können!

Sorry aber hier habe ich kein Verständniss mehr!

leider muss dein Kind jetzt deine "Faulheit" ausbaden...

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39727x hilfreich)

Zitat:
Die einzige Möglichkeit, doch noch wechseln zu können, wäre, dass Sie ein Schreiben mit bringen, dass Sie aus der katholischen Kirche ausgetreten sind.

Das glaube ich nicht.
Ab dem 14. Lebensjahr erwirbt der Minderjährige eine uneingeschränkte Religionsmündigkeit, da sollte es reichen wenn nur er austritt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Methadir
Status:
Praktikant
(794 Beiträge, 406x hilfreich)

Wann beginnt und endet denn ein Schulhalbjahr? Ein Semester endet ja gewöhnlich erst kurz vor Beginn der Vorlesungen des nächsten Semesters, umfasst also die Semesterferien. In dem Fall wäre dann evtl. §193 BGB in Frage gekommen und die schriftliche Abmeldung hätte noch gestern stattfinden können ...

Davon abgesehen Frage ich mich, warum Du der katholischen Kirche zwar Dein Geld und vor allem Dein demographisches Gewicht zugestehst (mit dem sie der Politik sagen kann "Wir haben die moralisch-spirituelle Vertretung von etwa einem Drittel der Deutschen!"), aber nicht möchtest, dass Dein Sohn den entsprechenden konfessionellen Unterricht besucht (was ich für löblich halte, aber nicht konsequent).

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Der Semesterbeginn/das Semesterende wurde irgendwann mal durch die Kultusministerkonferenz festgelegt. Das hatte seinen guten Grund, weil ja viele Prüfungen erst in den Semesterferien absolviert werden können. Und da geht es eben auch um Zahlungen. Denn pro Student wird ja vom Land pro Semester gezahlt. Deshalb der Beginn des neuen Semesters so spät wie möglich.

Also, eine ganz andere Baustelle. Im Schulrecht geht es hier nicht um gebündeltes Bares. Sondern einfach um das Schulgesetz des Landes und die Frage, ob die Regelungen, die die Schule ja auch im Rahmen des Gesetzes individuell festlegen kann, den Freiraum gibt, den die Mutter haben will. Das kann ein Anwalt überprüfen. Ob es sich lohnt, keine Ahnung. Man kann sich mit einer Bitte ja auch ans Schulamt wenden.

Und ansonsten - in Zukunft etwas mehr Ordnung in die Bewältigung der eigenen Angelegenheiten bringen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


#9
 Von 
guest-12330.01.2018 09:15:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,

vielen Dank für die viele Antworten.

Als erstes möchte ich sagen liebe/r lesen-denken-handeln: Deine Antwort hättest du dir sparen können. Ich finde es eine Frechheit zu behaupten das ich FAUL sei, wie in meinem Post zu lesen ist, ging es mir Gesundheitlich nicht gut. Normal werden bei mir sofort alle Schreiben usw erledigt. Nur gibt es bei mir manche Tage, wo ich Gesundheitlich NICHT in der Lage bin 2 Kreuze zu machen bzw. Mir den ganzen Brief durchzulesen. Näheres über meine Gesundheit möchte ich öffentlich nicht diskutieren.

So nur zu den anderen:

Ich hatte per Telefon versucht in der Schule noch jemanden zu erreichen, hab niemanden erreicht, da ich nur eine Email Adresse von der Lehrerin habe, habe ich mich dann schriftlich bei ihr gemeldet. Sie sagte damals, das wir unter dieser Email Adresse ihr alles schreiben können, somit könnte man sie am besten erreichen.

Für mich endet ein Schulhalbjahr mit der Aushändigung des Zeugnis.

Mein kleiner möchte gerne den Ethikunterricht kennen lernen. Seine Schulfreunde haben ihn halt neugierig gemacht.
Ich selbst möchte austreten, nur scheitert es die ganze Zeit am Geld.

Gruß

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#10
 Von 
guest-12330.01.2018 09:15:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

Gestern hab ich in der Schule versucht einen Termin beim Schulleiter zubekommen, der wollte sich melden, was bisher leider noch nicht geschehen ist. Leider ist das so, das man einen Termin haben muss, um mit seinen Lehrer/in, Schulleiter ein Gespräch führen zu können. Mein kleiner hatte heute seine ersten beide Religionsstunden, er sagte zu der Lehrerin das er in den Ethikunterricht möchte, dies wurde ihm aber verwehrt. Morgen früh werde ich beim Schulamt anrufen und nachfragen. Habt tausend dank für eure Hilfe.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38345 Beiträge, 13980x hilfreich)

Natürlich muss man einen Termin haben, wie soll das sonst funktionieren? Nirgendwo, wo auch noch Aufgaben "nebenbei" zu erledigen sind, kann man einfach mal so aufschlagen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12330.01.2018 09:15:09
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)

In der Grundschule konnte man auch vor oder nach dem Unterricht kurz hin oder während der Pause :-) Bin halt noch Grundschule verwöhnt :-)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Zitat:
eider ist das so, das man einen Termin haben muss, um mit seinen Lehrer/in, Schulleiter ein Gespräch führen zu können.

Ist mein Hinweis, dass eine Abmeldung vom Religionsunterricht und eine Anmeldung zum Ethikunterricht nach den in Hessen gültigen Vorschriften schriftlich erfolgen muss, untergegangen?

Zitat:
Ich selbst möchte austreten, nur scheitert es die ganze Zeit am Geld.

Hm. Ein Kirchenaustritt kostet in Hessen meines Wissens 25€ Gebühr.

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Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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