Hallo,
Die Umstände meiner Frage gestalten sich wiefolgt. Im März gab es eine Jahreshauptversammlung die meines erachtens ungültig war. Die einzige schriftliche Einladung erfolgte am Tag vorher per E-Mail ohne Tagesordnung. Nur mündlich wurde im Vorfeld diese Jahreshauptversammlung angekündigt. Bei dieser Jahreshauptversammlung waren nur knapp über 50% der Stimmberechtigten anwesend und der Vorstand wurde mit ca. 60% wiedergewählt (u.a. von nicht Stimmberechtigten da unter 18 und im Tagesordnungspukt vorher neu aufgenommenen).
Da dieses Wahlergebnis nicht die mehrheitliche Meinung wiederspiegelt hat sich nun eine Gruppe gebildet die das Wahlergebnis nicht akzeptieren möchte. Deshalb kommt die Frage erst jetzt es einfach eine weile gedauert bis wir uns formiert hatten. Als Einzelperson hatte niemand den Mut die Hauptversammlung anzufechten.
Bei der Jahreshauptversammlung handelt es sich um die Hauptversammlung einer Feuerwehr. Also um keinen Verein oder ähnlich sondern um eine Einrichtung der Gemeinde.
Daher meine Frage:
Welche Möglichkeiten bestehen um die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung, vorallem der Wahlen aufzuheben?
Welche Fristen müssen eingehalten werden, also bis zu welchem Zeitpunkt muss ein Einspruch erfolgt sein?
Vielen Dank für Ihr bemühen!
Einspruchsfrist Jahreshauptversammlung Feuerwehr
3. Mai 2011
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Frage vom 3. Mai 2011 | 10:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Einspruchsfrist Jahreshauptversammlung Feuerwehr
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#1
Antwort vom 3. Mai 2011 | 14:00
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
Frag das doch mal unter Verwaltungsrecht, da sitzen die Spezis.
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