Einschreiben angekommen Inhalt verschwunden

9. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
fliplordz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Einschreiben angekommen Inhalt verschwunden

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich habe meine Wohnung am 29.03.10 meinem Vermieter ordnungsgemäß übergeben. Da ich allerdings das Türschloss tauschen lassen musste weil ich den Schlüssel verloren hatte hatte ich noch einen anderen Schlüssel vor der Haustüre.Dieser wurde mir gegen Kaution von der Genossenschaft überlassen.

Ich habe diese Woche den Schlüssel in einem Kuvert per Einschreiben mit Rückschein an die Genossenschaft gesendet und darum gebeten mir die Kaution innerhalb von 14 Tagen auf mein Konto zu überweisen. Nun schreibt mir die Genossenschaft, das der Schlüssel nicht in dem Kuvert ist und will mir die Kaution nicht erstatten. Der Umschlag sei beschädigt gewesen.
Ich habe daraufhin die Nachverfolgung der Post beauftragt. Einschreiben sind ja bis 25€ versichert, was der Kaution des Schlüssels entspricht. Allerdings wurde der Brief ja zugestellt. Ich denke mal die Genossenschaft will einfach nicht zahlen (die sind bekannt dafür). Auch habe ich den Schlüssel unter beisein von Zeugen ins Kuvert gelegt und zur Post gebracht (habe schlechte Erfahrung mit versenden und Geschichten mit niemals angekommenen Sachen und daher war meine Freundin vom Einpacken des Schlüssels bis zur Übergabe bei der Post, die gegenüber von uns ist, dabei). Wer haftet nun falls der Schlüssel nicht angekommen sein sollte? Was wenn die Post sagt das die Beschädigung nicht gemeldet wurde? Muss ich die Genossenschaft anzeigen/verklagen wegen der minimalen Kaution um an mein Geld zu kommen?

Mfg
fliplordz

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Wer haftet nun falls der Schlüssel nicht angekommen sein sollte?


Ich würde denken, erst mal du, weil du ja wohl zur Rückgabe (und nicht nur zur Absendung) verpflichtet bist.

Wenn der Schlüssel aber beweisbar bei Übergabe an den Versender vorhanden war, müßte dieser dir für Verlust eigentlich haften. Außer natürlich die AGB untersagen das Versenden von Gegenständen per Einschreiben.
Das wäre dann aber eine Sache zwischen dir und der Post, das muß die Genossenschaft nicht interessieren.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.08.2010 16:35:20
Status:
Beginner
(130 Beiträge, 40x hilfreich)

Hi,

Es ist typisch für die Andruckrollen der Briefsortiermaschine, dass sie immer unten links harte Gegenstände herausdrückt. Somit dürfte auch dein Brief unten links beschädigt sein.

Die verlorengegangenen Gegenstände werden gesammelt und aufgrund der Nachforschungsanträge oft wieder zugeordnet.

Bei einem Schlüssel hat man nicht allzu schlechte Chancen ihn wieder zu bekommen.
Also es darf schon ein wenig gehofft werden.......



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12312.04.2010 09:55:19
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 22x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fliplordz
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke erstmal für die Tipps, werd nochmals bei der Post nach haken ob der Schlüssel mit der Schlüsselnummer nicht doch irgendwo gefunden wurde.Die Genossenschaft hat vorher bei allen Anfragen schon immer auf Stur geschalten die Jahre also hätte ich das Ihnen auch zugetraut.

@Vorposter: Eben nur der Schlüssel, weil die Wohnungstürschlüssel an den Vermieter übergeben wurden bei der Übergabe. Der Zentralschlüssel für Müllhaus, Garage und Haustüre aber von der Genossenschaft gekommen ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.756 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen