Einsatzübung im Schwimmbad

8. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
Tassenwerfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Einsatzübung im Schwimmbad

Hallo,
war gestern Abend im hiesigen Schwimmbad und wollte um 19 Uhr das Bad verlassen. Kurz vor 19 Uhr rückte die Feuerwehr an und evakuierte das ganze Bad. Alle Schwimmgäste mussten SOFORT das Bad verlassen, bekamen Rettungsdecken und mussten in die nahegelegenen SPorthalle. Es war alles nur eine Übung!!

Wer erstattet den Gästen den Eintrittspreis? Mein Brunder wollte nämlich noch länger bleiben.

Ich hingegen konnte mich nicht anziehen und musste 2 Stunden länger am Ort bleiben, obwohl ich noch einen Termin hatte. Konnte ja auch nicht telefonieren. Wie sieht es mit Schadenersatz aus?



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37 Antworten
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#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Wer erstattet den Gästen den Eintrittspreis? Mein Brunder wollte nämlich noch länger bleiben.


"Erstatten" wohl kaum, immerhin konnte man bis dahin das Bad nutzen. Erstattung käme also nur anteilig in Betracht.

quote:
Ich hingegen konnte mich nicht anziehen und musste 2 Stunden länger am Ort bleiben


Da würde mich allerdings auch mal die Rechtsgrundlage interessieren, immerhin muß es für eine faktische Freiheitsberaubung eine solche geben.
Nur "zufällig am Ort einer Übung anwesend" dürfte dafür nicht ausreichen.

quote:
Wie sieht es mit Schadenersatz aus?


Welcher Schaden ist dir durch den verpaßten Termin denn entgangen?

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)


Ihr wart bis um 19.00 Uhr schwimmen und habt ein paar Minuten eher raus müssen, aufgrund einer 1. Hilfe-Übung und deshalb dieser Beitrag???

Schadensersatz weil der Bruder gerne noch eine Runde geschwommen wäre??

Freiheitsberaubung durch das Rettungspersonal??
(mit was wurdet ihr in die Sporthalle getrieben - Waffengewalt ? - und dort gefesselt?) Wenn du deinen Termin erwähnt hättest, hätte man dich gehen lassen!

Das ist doch hoffentlich ein Fake,oder?



-- Editiert HeHe am 08.05.2014 13:12

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#3
 Von 
Tassenwerfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Bitte richtig lesen!!!

1) wir wollten um 19 Uhr zum Schrank, mussten aber das Bad SOFORT und OHNE Sachen verlassen.

2) Ja, denn mein Bruder hat erst um 18 Uhr Eintritt bis 21 Uhr bezahlt.

3) die haben niemanden gehen lassen. Es war eine Übung!!


Zitat aus dem Einsatzbericht der Feuerwehr:

Zitat:
Sofort nach Bekanntwerden des Brandes leiteten die Bediensteten des Badelandes die Evakuierung des Hallenbades ein. Natürlich war es aufgrund der Gefahrenlage für die Gäste nicht mehr möglich sich umzuziehen, so dass sie direkt aus der Schwimmhalle des Badelandes geführt wurden.


-- Editiert Tassenwerfer am 08.05.2014 13:23

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)


So war es aber im Eingang nicht beschrieben, sondern ´´wir wollten das Bad um 19.00 Uhr verlassen´´.

Was sagte denn die Feuerwehr, auf deinen Hinweis, dass du wg. eines Termins gehen musst?

Zur Frage Schadensersatz für den Bruder schließe ich mich BigiBigi an: Welcher Schaden ist entstanden, außer dass die volle Zeit nicht genutzt werden konnte. Wie hat die Schwimmbadleitung auf die Frage reagiert, ob der Eintritt anteilig erstattet oder vllt. gut geschrieben wird?

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" "

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#5
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Zitat aus dem Einsatzbericht der Feuerwehr:

"Sofort nach Bekanntwerden des *******" ....


Danach war es ja gerade KEINE Übung. Und selbstverständlich wird dann niemand mehr "zu den Schränken" gelassen.



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#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Es war alles nur eine Übung!!

Zitat aus dem Einsatzbericht der Feuerwehr


Das paßt nicht; für eine Übung wird kein "gefaketer" Einsatzbericht erstellt.

quote:
Natürlich war es aufgrund der Gefahrenlage für die Gäste nicht mehr möglich sich umzuziehen, so dass sie direkt aus der Schwimmhalle des Badelandes geführt wurden.


Das würde nun in einem Einsatzbericht erst recht nicht stehen, wenn er nur für eine Übung angelegt wurde.

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Auch ich halte die Darstellung für nicht schlüssig. Ich hab auf dem Gebiet schon einiges erlebt, aber eine "Zwangsmitwirkung" bei KatS-Übungen habe ich nie erlebt. Bei einer geplanten Übung wäre vorher informiert worden, alleine schon um Panik bei Badegästen zu verhindern.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#8
 Von 
Tassenwerfer
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

Es war definitiv nur eine Übung, so steht es sehr deutlich in der Einsatzinfo:

quote:<hr size=1 noshade>Großübung der Celler Feuerwehr im Echt- Betrieb des Hallen- und Freizeitbades <hr size=1 noshade>


Ich frage mich gerade auf welcher Rechtsgrundlage eine Freiwillige Feuerwehr Leute im Rahmen einer Übrung mehrere Stunden festsetzt ohne das diese dem überhaupt zugestimmt haben ...





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#11
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Wie sieht es mit Schadenersatz aus?
Nur finanzielles Interesse? Ich würde Anzeige wegen Freiheitsberaubung stellen. Auch bei der Presse anrufen! Alles weitere klärt sich dann. Zumindest sollte man versucht haben sich in der Übung zu beschweren. Die Konstellation ist allerdings unfaßbar. Was sich die Nordlichter so ausdenken, unglaublich.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

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#12
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Ich würde Anzeige wegen Freiheitsberaubung stellen


Viel Spaß dabei!

quote:
Ich frage mich gerade auf welcher Rechtsgrundlage eine Freiwillige Feuerwehr Leute im Rahmen einer Übrung mehrere Stunden festsetzt ohne das diese dem überhaupt zugestimmt haben ...


Wo steht etwas von Festsetzung? Die Leute wurden lediglich aus dem (angenommenen) Gefahrenbereich gebracht und daran gehindert, ihn wieder zu betreten. Genau das ist schließlich der Sinn einer solchen Übung.

Rechtsgrundlagen? NBrandSchG:
§ 24
Befugnisse der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters

§ 39
Einschränkung von Grundrechten

Statt sich über ein paar Unannehmlichkeiten zu beschweren, sollten die Leute sich doch besser darüber freuen, dass ihre Feuerwehr und ihr Rettungsdienst alles tun, um für einen Ernstfall gerüstet zu sein. Und das geht nun mal nicht durch graue Theorie, sondern nur durch üben, üben und nochmal üben, und zwar unter so realistischen Bedingungen wie möglich.



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#13
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Rechtsgrundlagen? NBrandSchG:
§ 24
Befugnisse der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters


Da lese ich nur was von "Leitung von Einsätzen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung" (§23 NBrandSchG), nichts zu Übungen.

quote:
§ 39
Einschränkung von Grundrechten


Es wäre ja nachgerade absurd, wenn eine massive Grundrechtseinschränkung jederzeit mit "Feuerwehrübung!" gerechtfertigt werden könnte.

quote:
Und das geht nun mal nicht durch graue Theorie, sondern nur durch üben, üben und nochmal üben, und zwar unter so realistischen Bedingungen wie möglich.


Ja, deswegen macht das jede Feuerwehr, die ich kenne, mit Personen, die zu schützende Personen *spielen*. Eine "Zwangsverpflichtung" von Bürgern ist gerade nicht üblich und IMO auch nicht gesetzlich abgedeckt.

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#14
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Da lese ich nur was von "Leitung von Einsätzen zur Brandbekämpfung und zur Hilfeleistung" (§23 NBrandSchG), nichts zu Übungen.


Nur mal so zur Info: Auch ein Übungseinsatz ist ein Einsatz, und es gelten die selben Regeln. Nicht nur für die Einsatzleitung, sondern für alle Beteiligten. Das gilt natürlich erst Recht, wenn die Beteiligten zu Anfang nicht einmal wissen, dass es sich "nur" um eine Übung handelt, sondern vom Ernstfall ausgehen.

quote:
Es wäre ja nachgerade absurd, wenn eine massive Grundrechtseinschränkung jederzeit mit "Feuerwehrübung!" gerechtfertigt werden könnte.


Kann nach wie vor keine massive Grundrechtseinschränkung erkennen. Entgangener Badespaß dürfte kaum in diese Kategorie passen.

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#15
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich finde das ziemlich empörend.

@DerRaecher: entgangenen Badespaß würde ich mir ja noch gefallen lassen, denn ich sehe durchaus ein, dass solche Übungen wichtig sind.
Aber wie würde Dir das gefallen, 2 Stunden lang in Badehose und mit Decke in einer Sporthalle zu hocken?

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#16
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Nur mal so zur Info: Auch ein Übungseinsatz ist ein Einsatz, und es gelten die selben Regeln. <hr size=1 noshade>


Das steht im NBrandSchG wo? Da ist zwar auch von präventiven Maßnahmen die Rede, aber "Einsatz" ist in §23 doch klar definiert.

Zitat:
Das gilt natürlich erst Recht, wenn die Beteiligten zu Anfang nicht einmal wissen, dass es sich "nur" um eine Übung handelt, sondern vom Ernstfall ausgehen.


Ein Nicht-Einsatz wird nicht dadurch zu einem Einsatz, daß man ihn für einen hält. Rechtlich gesehen ist immer die Natur einer Sache relevant und nicht ihr Anschein.

Nach deiner Logik ist auch die Festnahme durch einen Nicht-Polizisten rechtens, wenn der Festgenommene ihn für einen Polizisten hält? :crazy: (Und ich meine jetzt nicht eine berechtigte Jedermannsfestnahme nach §127 StPO .)

quote:<hr size=1 noshade>Kann nach wie vor keine massive Grundrechtseinschränkung erkennen. <hr size=1 noshade>


Freiheitsberaubung, die nicht bloß vernachlässigbar (ein paar Minuten Wartezeit, bis man das Schwimmbad verlassen kann) ist, ist immer eine massive Grundrechtseinschränkung.

-- Editiert BigiBigiBigi am 09.05.2014 16:43

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wo steht etwas von Festsetzung? Die Leute wurden lediglich aus dem (angenommenen) Gefahrenbereich gebracht und daran gehindert, ihn wieder zu betreten. <hr size=1 noshade>

Es gab aber keinen Gefahrenbereich.
Wenn ich aufgrund der Bekleidung nicht in der Lage bin den Ort zu verlassen an den man mich unter Vorspiegelung flascher Tatsachen gebracht hat und dort auch noch gegen meinen Willen mehrere Stunden ausharren muss, dann ist das durchaus Freiheitsberaubung.

Generell ist eine Übung mit nicht eingeweihten absolut unverantwortlich. Was wäre z.B. wenn einer der "Geretteten" vor Aufregung einen Herzinfarkt erleidet?



Aber eventuell entschließt sich ja mal einer der Betroffenen zur Anzeige? Oder mehrere?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#19
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich würde hier auch Anzeige erstatten.

Auf den Bildern aus dem Link des TE sehe ich lauter Leute, die barfuß und auch sonst ziemlich nackt über die Straße laufen. Das allein wär für mich Grund genug für eine Anzeige. Nur weil die Feuerwehr da was üben will, muss ich doch nicht barfuß und nur in Badeanzug und mit Rettungsdecke bei vielleicht 10 Grad draußen da wer weiß wie lange durch die Gegend laufen.

Und wenn die Polizei was üben will, dürfen die dann demnächst auch meine Wohnung stürmen, denn sowas will ja schließlich auch geübt werden.

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#20
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
Ein Nicht-Einsatz wird nicht dadurch zu einem Einsatz, daß man ihn für einen hält. Rechtlich gesehen ist immer die Natur einer Sache relevant und nicht ihr Anschein.


Ja nee, is klar. Feuerwehr wird also alarmiert, aber bevor sie sich nicht vergewissert hat, dass es wirklich brennt, darf sie nix machen. Weder mit Blaulicht und tatü-tata fahren, noch die Autos direkt vor dem Gebäude abstellen, falls da Parkverbot sein sollte. Oder ohne nen Parkschein zu lösen. Schon gar nicht irgendwelche Leute retten, die das gar nicht wollen.

Und was wäre es bei einem Fehlalarm? Auch kein Einsatz?

Zum Thema Freiheitsberaubung: wo zum Teufel wurde behauptet, dass irgendjemand gegen seinen Willen irgendwo festgehalten wurde?

Nebenbei: bei einem Einsatz dieser Größenordnung ist natürlich immer auch die Polizei vor Ort. Auch bei Übungen. Allein schon, um den Verkehr zu regeln. Wenn da was nicht mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätten die sicherlich reagiert.

Ich hab das Gefühl, dass hier einige meinen, Feuerwehr und Rettungsdienste üben nur zu ihrem Privatvergnügen und um Leute zu ärgern. Dieselben Leute werden dann wohl auch sagen, die Feuerwehr hätte mehr üben sollen, wenn bei einem realen Einsatz mal etwas nicht 100%ig klappt.

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39713x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zum Thema Freiheitsberaubung: wo zum Teufel wurde behauptet, dass irgendjemand gegen seinen Willen irgendwo festgehalten wurde? <hr size=1 noshade>

Im Eingangsposting steht das beschrieben.
Das haben Dir jetzt schon 2 Leute versucht zu erklären.

Wenn man den Leuten nicht die Möglichkeit gibt zu gehen wann sie wollen, dann werden sie festgehalten.
Dazu muss man niemanden einsperren oder anketten oder physikalisch festhalten.



Eine Übung kann man unterbrechen. Man hätte also nach der Evakuierung sagen können, "alles auf Halt" bis die Leute sich angekleidet hätten und gegangen wären.



Ich vermisse noch eine Kommentar von Dir hierzu
Generell ist eine Übung mit nicht eingeweihten absolut unverantwortlich. Was wäre z.B. wenn einer der "Geretteten" vor Aufregung einen Herzinfarkt erleidet?
Oder fällt das bei Dir unter "Kollateralschaden", "Pech gehabt", etc.?



quote:<hr size=1 noshade>Feuerwehr wird also alarmiert, aber bevor sie sich nicht vergewissert hat, dass es wirklich brennt, darf sie nix machen. <hr size=1 noshade>

Das erste was man am Einstzort macht (oft schon während der Anfahrt soweit möglich) ist die Gefahrenlage zu sondieren.
Auf den Fotos ist recht deutlich der altbekannte pinke "Übungsrauch" zu sehen. Wenn der Einsatzleiter das nicht mit bekommt, dann sollte er seinen Helm an den Nagel hängen.



quote:<hr size=1 noshade>bei einem Einsatz dieser Größenordnung ist natürlich immer auch die Polizei vor Ort. Auch bei Übungen. Allein schon, um den Verkehr zu regeln. Wenn da was nicht mit rechten Dingen zugegangen wäre, hätten die sicherlich reagiert. <hr size=1 noshade>

Das hätten die erstmal mitbekommen müssen. Kann man aber nicht, wenn man draußen vor der Halle den Verkehr regelt.
Oder sie dachten das wären - wie üblich - Statisten.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Ja nee, is klar. Feuerwehr wird also alarmiert, aber bevor sie sich nicht vergewissert hat, dass es wirklich brennt, darf sie nix machen. Weder mit Blaulicht und tatü-tata fahren, noch die Autos direkt vor dem Gebäude abstellen, falls da Parkverbot sein sollte. Oder ohne nen Parkschein zu lösen. Schon gar nicht irgendwelche Leute retten, die das gar nicht wollen.


Das ist ziemlicher Käse, werden Sie beim nochmaligen ruhigen lesen hoffentlich selber merken.

Als kleine Hilfe, Übungseinsätze werden geplant.
"Komm wir haben nix zu tun, lass uns mal spontan das Hallenbad evakuieren" gibt es nicht.

quote:
Zum Thema Freiheitsberaubung: wo zum Teufel wurde behauptet, dass irgendjemand gegen seinen Willen irgendwo festgehalten wurde?


Vielleicht ist Freiheitsberaubung der falsche Begriff, aber wie nennen Sie es denn, wenn Sie mit einer Badehose auf der Straße stehen und Ihnen die Aushändigung Ihrer Straßenkleidung verweigert wird?

quote:
Ich hab das Gefühl, dass hier einige meinen, Feuerwehr und Rettungsdienste üben nur zu ihrem Privatvergnügen und um Leute zu ärgern.


In diesem Fall ehrlich gesagt ja, genau so kommt es einem vor. Denn normal ist es, ein solches Szenario mit freiwilligen Statisten, oder Leuten aus den eigenen Reihen geübt wird und nicht mit uneingeweiten Zivilisten.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Ja nee, is klar. Feuerwehr wird also alarmiert, aber bevor sie sich nicht vergewissert hat, dass es wirklich brennt, darf sie nix machen. Weder mit Blaulicht und tatü-tata fahren, noch die Autos direkt vor dem Gebäude abstellen, falls da Parkverbot sein sollte. Oder ohne nen Parkschein zu lösen. Schon gar nicht irgendwelche Leute retten, die das gar nicht wollen.
Und was wäre es bei einem Fehlalarm? Auch kein Einsatz?


Hier liegt weder ein Fehlalarm noch eine unklare Gefahrenlage vor, sondern eine geplante Übung und somit eindeutig eine klare Nicht-Gefahrenlage, vulgo "gar nichts". Wenn dir der Unterschied nicht klar ist, solltest du vielleicht nicht blind auskeilen.

Und für "gar nichts" gibt es auch keine Ermächtigung zur Grundrechtseinschränkung, auch nicht aus NBrandSchG.

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

quote:
Vielleicht ist Freiheitsberaubung der falsche Begriff,
Natürlich, es tendiert eher zu Nötigung. Bei einer Anzeige sollte man aber hier etwas höher greifen und auch für die Presse ist die Freiheitsberaubung eine geschickterer Begriff.
Soll doch der Staatsanwalt klären was dahintersteckt und solchen Unfug für die Zukunft verhindern.

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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Warum machen wohl das technische Hilfswerk, die Bahn, die Flughäfen genauso Übungen mit Schauspielern (Freiwilligen)?

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
DerRaecher
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 439x hilfreich)

quote:
sondern eine geplante Übung und somit eindeutig eine klare Nicht-Gefahrenlage, vulgo "gar nichts"


Na dann lassen wie Feuerwehrleute es uns zukünftig am besten auch nicht mehr gefallen, wenn wir mal wieder wegen "gar nichts" nach Feierabend oder am Wochenende herausgeklingelt werden. Nur zur Klarstellung: ich bin nicht bei der in Rede stehenden Feuerwehr.

Laut Presseberichten wurde nach Auslösen des Alarms die Evakuierung durch das Schwimmbadpersonal durchgeführt und war beim Eintreffen der Feuerwehr so gut wie abgeschlossen. Die Betreuung wurde danach vom Rettungsdienst übernommen.

quote:
Soll doch der Staatsanwalt klären was dahintersteckt und solchen Unfug für die Zukunft verhindern.

Bin ich auch dafür, wer braucht schon realistische Übungsszenarien?

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0x Hilfreiche Antwort


#28
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Wieso Freiheitsberaubung?
Wurde er tatsächlich daran gehindert zu gehen?

Nein: Das geht aus seiner Schilderung SO NICHT hervor!

Der TE hat auch diese Frage noch nicht beantwortet: ´´Was sagte denn die Feuerwehr, auf deinen Hinweis, dass du wg. eines Termins gehen musst?´´.

Ich gehe davon aus, dass er die Übung kommentarlos mitgemacht hat und danach auf die Idee gekommen ist, da könnte man was rausschlagen!



-- Editiert HeHe am 13.05.2014 12:08

-- Editiert HeHe am 13.05.2014 12:10

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1813x hilfreich)

quote:
Wurde er tatsächlich daran gehindert zu gehen?


Es dürfte genügen, wenn der Eindruck erweckt wurde, man habe die Pflicht, an der Übung teilzunehmen.

Die Wortwahl des TE ("mussten in die nahegelegenen SPorthalle", "wollte nämlich noch länger bleiben", ""musste 2 Stunden länger am Ort bleiben" etc.) klingt danach als habe man eine Nichtteilnahme entweder direkt oder zumindest indirekt verweigert.

quote:
wer braucht schon realistische Übungsszenarien?


Ich habe dir doch schon gesagt, daß du nicht blind auskeilen sollst, sondern vielleicht erst mal nachdenkst, bevor du losbollerst.

Selbst wenn das alles richtig wäre, was du schreibst, fehlt immer noch die Rechtsgrundlage, für eine Übung (!) Grundrechte einzuschränken. Und hier kann es nur um die Rechtslage gehen und nicht darum, was jemand gerne hätte oder nicht, dafür sind die Laberforen oder dein zuständiger Abgeordneter die richtige Adresse.

(Mal abgesehen davon, daß man dich vielleicht demnächst mal einen Tag nach Guantanamo Bay schickt, weil man ein realistisches Übungsszenario für die Verhaftung eines deutschen Terroristen sucht. Das machst du dann auch alles freiwillig und gerne mit, weil du ja Übungen so toll findest.)

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0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10631 Beiträge, 4199x hilfreich)

quote:
Wurde er tatsächlich daran gehindert zu gehen?

Nein: Das geht aus seiner Schilderung SO NICHT hervor!


Kann man sehen wie man will.

Alternativen:

"Ja du darfst gehen, aber nur mit deiner Badehose. Unsere "Wärmedecke" darfst du auch so lang behalten".

"Du bleibst bis wir fertig sind, wenn du deine Sachen haben möchtest."

Die Frage ist wie man "Bewegungsfreiheit" definiert, wenn jemandem die Herausgabe seiner Kleidung, Schlüssel, Portemonnaie und sonstiger Gegenstände verweigert wird.

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0x Hilfreiche Antwort

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