Hallo,
folgender Fall interessiert mich:
Die Mieter eines mehrstöckigen Hauses dürfen den Dachboden zur Lagerung ihrer persönlichen Gegenstände benutzen. Dort sind mit Vorhängeschloss versehene Gitterräume für jeden Mieter. Der Vermieter will nun den Dachboden zu einer weiteren Wohnung ausbauen und schreibt einen Brief mit einer Frist zur Räumung des Eigentums auf dem Dachboden. Das Anrecht auf Nutzung des Speichers ist nicht in den Mietverträgen festgeschrieben, sodass dies in Ordnung geht.
Ein Mieter hat den Brief falsch verstanden und seine Sachen nicht geräumt. Sie waren wertvoll und es war klar erkennbar, dass sie kein Unrat sind (neue Elektrogeräte etc). Der Vermieter lässt sie kurz nach der im Brief genannten Frist entfernen. Dazu kommen Arbeiter und brechen die Gitter und das Vorhängeschloss auf.
Ist der Vermieter mit diesem Vorgehen im Recht? Hätte er eine weitere Benachrichtigung schreiben müssen, dass die persönlichen Gegenstände noch nicht geräumt wurden oder reicht der einmalige Hinweis aus? In welchen Paragraphen kann ich dies nachschlagen?
Ich war mir unsicher, ob dies eher das Mietrecht oder allgemeine Rechtsthemen betrifft, da sich die Frage vor allem um Fristen dreht. Deshalb hoffe ich, nicht in das falsche Unterforum geschrieben zu haben.
Vielen Dank und Grüße!
Einmalige Aufforderung zur Räumung von Gemeinschaftsbereich ausreichend?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wo sind die Sachen denn jetzt?
wirdwerden
ZitatWo sind die Sachen denn jetzt? :
wirdwerden
Sie wurden auf einer Mülldeponie entsorgt.
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Das würde ich einen Rechtsanwalt beurteilen lassen. Wenn genau jeder Mieter einen Raum bekommt, sonst keine Lagermöglichkeiten vorhanden sind und nichts weiter vereinbart wurde, könnte man auch meinen wollen, dass diese Räume Teil des Mietvertrages geworden sind. Kommt auf Details an.Zitat:Das Anrecht auf Nutzung des Speichers ist nicht in den Mietverträgen festgeschrieben, sodass dies in Ordnung geht.
Was gab es denn da falsch zu verstehen?Zitat:Ein Mieter hat den Brief falsch verstanden und seine Sachen nicht geräumt.
Wie wurden diese Mitteilungen gemacht? Nachweisbarer Zugang?
Wie viele sollten es denn sein? Meines Erachtens reicht eine Fristsetzung. Wie lange war die Frist?Zitat:Ist der Vermieter mit diesem Vorgehen im Recht? Hätte er eine weitere Benachrichtigung schreiben müssen
ZitatZitat:Das Anrecht auf Nutzung des Speichers ist nicht in den Mietverträgen festgeschrieben, sodass dies in Ordnung geht. Das würde ich einen Rechtsanwalt beurteilen lassen. Wenn genau jeder Mieter einen Raum bekommt, sonst keine Lagermöglichkeiten vorhanden sind und nichts weiter vereinbart wurde, könnte man auch meinen wollen, dass diese Räume Teil des Mietvertrages geworden sind. Kommt auf Details an. :
Ich habe leider nicht das nötige Geld, hier einen Rechtsanwalt einzuschalten. Zumindest kann ich es mir nur leisten wenn ich mir meiner Sache ganz sicher bin. Ich will hier kein finanzielles Risiko eingehen. Der finanzielle Schaden beträgt etwa 200 - 300 Euro und ich schätze, dass ich bei Einschaltung eines Anwalts bald diesen Betrag als Kosten erreicht haben werde.
ZitatHätte er eine weitere Benachrichtigung schreiben müssenWie viele sollten es denn sein? Meines Erachtens reicht eine Fristsetzung. Wie lange war die Frist? :
Die Frist war meiner Meinung nach angemessen mit ca 3 Wochen. Darf der Vermieter das persönliche Eigentum dann also ohne weitere Setzung einer Frist oder überhaupt irgendwelcher Benachrichtigung über das Versäumnis entsorgen und dazu das Vorhängeschloss und die Gitter aufbrechen?
Hier haben 2 Leute ein Problem:
Der Vermieter hat 3:
1.) kann er überhaupt den Zugang der Mitteilung gerichtsfest nachweisen?
2.) er hat mit der Entsorgung von erkennbar Brauchbarem eine Pflichtverletzung begangen die Schadenersatz nach sich zieht
3.) Hausfriedenbruch, Diebstahl und vorsätzliche Schabeschädigung wären der strafrechtlich relevante Faktoren falls kein Zugangsnachweis existiert
Der Mieter hat 1 Problem:
Den glaubwürdigen Nachweis was genau dort gelagert war (und eventuell was es wert war).
Wenn es nach dem AG Berlin-Mitte ginge, dann hätte der Mieter womöglich auch noch ein zweites Problem: nachzuweisen, dass er überhaupt berechtigt war, dort Sachen abzustellen
http://neuerburg-peters.de/fachanwalt-mietrecht-chemnitz-sachsen-inbesitznahme-von-keller-abteilen-durch-mieter/
der Vermieter hatte sogar nur mittels Aushang die Entrümpelungsaktion angekündigt - Seite 6
http://www.meineimmobilie.de/files/Redaktion/newsletter/Archiv-Exklusiv-Newsletter/meineimmobilie_2015_06.pdf
Wenn aber die Verschläge eindeutig zugeordnet/markiert waren und z.B. die Mieter jeweils auch von den mündlichen Zuordnungen wussten/das dem Richter glaubhaft rüberbringen würden, dann hätte der Vermieter die Speicherabteile vielleicht auch gar nicht so einfach und ohne Ausgleich entziehen/kündigen dürfen (weil mietvermietet).
Eine rechtliche Bewertung dürfte wohl zum Glücksspiel werden ...
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