Eigentum und Besitz

13. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
toom
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum und Besitz

Hallo !

Ich bin kein Jurist, muss aber ein Seminar halten in dem ich den Begriff Eigentum erklären muss. Deshalb hab ich ein paar Fragen.
1) Wo gibt es eine schöne Definition im Internet die ich also pp-Folie zeigen kann und die sinnvoll und verständlich ist?

2) Soweit ich weiß ist Eigentum ein Bündel von Rechten während Besitz das tatsächlich haben eines Gegenstandes ist. Sehe ich das richtig.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Viele Grüße
Tom

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

wikipedia hilft;)

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#2
 Von 
normi
Status:
Senior-Partner
(6102 Beiträge, 947x hilfreich)

Und wenn du Wikipedia nicht vertraust, würde ich mit Google starten. Die beiden Suchworte mußt du aber schon selber erraten.;)

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#3
 Von 
toom
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe vor folgendes Beispiel zu nennen:

Es gibt eine Wiese, diese ist mein Eigetum und ich vermiete diese Wiese, abgesichert durch das Nutzungsrecht, an einen Pächter. Kann ich dann mit Hilfe des Nutzungsrecht auch veranlassen, dass er dort keine Apfelbäume anpflanzt ?

Ist es okay wenn ich das so begründe ?

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#4
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Commodore
Status:
Lehrling
(1521 Beiträge, 463x hilfreich)

Hallo,

@toom
.... alle Theorie ist grau. Mit der Beispiel-Wiese wird das nix!
:wipp:

MfG

-----------------
"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich ein hoffentlich hilfreicher Beitrag im Laien-Forum!"

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#6
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ihr Beispiel ist wirr und dazu noch falsch.

Seltsam, wer alles so Seminare hält, mit welchem Hintergrundwissen.

Vielleicht hilft Ihnen einschlägige Fachliteratur, z.B. Medicus, Bürgerliches Recht.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KleinerJurist
Status:
Lehrling
(1398 Beiträge, 260x hilfreich)

Medicus völlig ohne Vorwissen...schwierig...

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wahrscheinlich ist das für die Schule, oder?

Den Unterschied zwischen Eigentum und Besitz kann man gut an einer Mietwohnung erklären.

Der Vermieter ist der Eigentümer.
Der Mieter ist der Besitzer.

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#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2024x hilfreich)

Z.B. "Du bist in Besitz meines Schlüssels."

Also der Schlüssel gehört mir, ich bin der Eigentümer; aber Du bist
der Besitzer, da der Schlüssel in Deiner Hand ist.

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#10
 Von 
C.Konert
Status:
Praktikant
(663 Beiträge, 92x hilfreich)

Die Definition, wie man sie immer im Studium hört ist:

Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Gewalt über eine Sache hat, Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat.

Angenommen, mir würde mein Auto geklaut wären. Dann bliebe ich dennoch Eigentümer, aber der Dieb wäre Besitzer.

Des weiteren muss man die verschiedenen Arten von Besitz unterscheiden, so gibt es zum Beispiel den mittelbaren, oder unmittelbaren Besitz, den Eigenbesitz usw.

Ich kann in dieser Frage nur das Lehrbuch von Wolf zum Sachenrecht empfehlen, und die Lektüre von §§ 854 ff. BGB , evtl. mit Hilfe eines Kommentars.

-----------------
"stud.iur Hr. C.Konert
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg"

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#11
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Ich kann Eigentümer sein, bin aber nicht im Besitz, kann aber auch Besitzer sein und es ist trotzdem nicht mein Eigentum :grins:

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest123-1062
Status:
Student
(2846 Beiträge, 906x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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