Eigentum

12. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
Aircraft
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentum

Hallo liebe User!

Ich habe da ein großes Problem.
2002 bin ich in den Osten gezogen mit samt meinen Sachen zu meiner damaligen Freundin. Anfang 2003 besuchte ich eine Schule in Dresden. Direkt danach verließ mich diese und ich kam damit nicht zurecht. Ich landete im Krankenhaus und konnte mich auch nicht um meinen Hausstand kümmern.
Nachdem es mir wieder besser ging war leider die Person nicht mehr dort ansässig (unbekannt verzogen). Wo jetzt meine Sachen sind weiß ich immer noch nicht. Ob sie diese verkauft hat, zwischengelagert oder gar in der alten Wohnung kann ich nicht sagen.
Mitlerweile weiß ich wo sie wohnt. Jetzt stellt sich für mich die Frage in wie fern habe ich das Recht an die Sachen noch ran zukommen so fern sie noch vorhanden sind oder einen ausgleich zu bekommen.
Der vorfall war ja 2003 und nun haben wir 2007. Ich muss dabei sagen das ich jetzt erst rausbekommen habe wo sie hin ist.
Wer kann mir einen Tip geben wie sich das Eigentumsrecht verhält bzw. wie lange sie oder jemand in diesem Fall verpflichtet ist die Sachen zwischen zu lagern. Mich ärgert die ganze Sache da die Sachen einen persönlichen und Materiellen Wert haben.
Ich weiß so ungefähr das 3 Jahre die Frist ist. Stimmt es?
Wie komme ich dennoch rechtlich gesehen an meine Sachen und dadurch das sie mir keinerlei Info hat zukommen lassen wo meine Sachen nun sind, wer trägt wenn dann die Kosten?

Danke für die Hilfe

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Ich weiß so ungefähr das 3 Jahre die Frist ist.

30 Jahre für Herausgabeansprüche aus Eigentum, §197 I BGB .

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Haben Sie denn die Ex-Freundin zur Herausgabe aufgefordert?

0x Hilfreiche Antwort

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