Guten Tag zusammen!
Meine Frage setzt sich aus zwei Teilen zusammen.
Voraussetzung:
Es wird ein "Terminal" aus fertigen Bauteilen erstellt: Ein Einplatinenrechner mit fertigem Touchdisplay und fertigem Gehäuse eines Anbieters. Es steckt also keine Eigenleistung in der Erstellung der Hardware. Das Terminal soll nun (mit selbst entwickelter Software - hier entsteht die Wertschöpfung) vertrieben werden.
1. Frage: Darf ich die Hardware als eigenes Produkt inkl. eigenem Logo verkaufen, oder muss ich bei jedem Anbieter (Display, Einplatinenrechner, Gehäuse) um Erlaubnis bitten?
2. Frage: Alle verbauten Teile sind CE/RoHS-konform erhalten die entsprechende Kennzeichnung (CE-Zeichen, durchgestrichene Tonne, etc.). Die Hardware wurde nicht verändert. Kann ich die entsprechenden Kennzeichnungen übernehmen, d.h. wird das Siegel "geerbt"?
Vielen Dank vorab!
Viele Grüße
Johannes
Eigenes Produkt aus fertigen Bauteilen: Urheberrecht / Kennzeichnung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
ZitatDarf ich die Hardware als eigenes Produkt inkl. eigenem Logo verkaufen, oder muss ich bei jedem Anbieter (Display, Einplatinenrechner, Gehäuse) um Erlaubnis bitten? :
IMO wäre das zulässig; nichts anderes macht jeder PC-Hersteller, der in seinen Rechner eine Intel-CPU verbaut ein Gehäuse von Cooler Master verwendet und das ganze dann "Bubutec Extreme Edition" nennt. Stichwort Erschöpfungsgrundsatz - sobald die Ware auf den Markt gebracht wird, kann der (auch gewerbliche) Verkauf nicht mehr eingeschränkt werden.
Da in der EU das Prinzip der Selbsterklärung gilt: Ja, kannst und darfst du machen.........Aaaaaaaaaaaber...........ZitatDie Hardware wurde nicht verändert. Kann ich die entsprechenden Kennzeichnungen übernehmen, d.h. wird das Siegel "geerbt"? :
Das spielt eigentlich keine Rolle. Stellt die BNetzA im Rahmen einer Marktüberwachung fest, dass du die anzuwendenden Normen und somit die Schutzziele der Richtlinie nicht einhältst, hast du ein Problem. Du bist Hersteller und für das Produkt verantwortlich. Das wird richtig teuer werden wenn die Kombination aus den Bauteilen die Richtlinie nicht einhalten sollte. Das ist ein ganz gefährliches Pflaster auf das du dich da begibst.
Deine Frage ist übrigens mein täglich Brot.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
danke euch für die Antworten! Das hilft mir schon einmal extrem weiter.
Ich gehe schon davon aus, dass ich den entsprechenden Prüfungen und Datenblättern der einzelnen Komponenten vertrauen kann, ich habe allerdings verstanden, dass ich als "Hersteller" am Ende dafür gerade stehen muss. Allerdings handelt es sich (hoffentlich) um eine temporäre Lösung.
Auf lange Sicht möchte ich hier eigene Hardware produzieren (lassen), die dann natürlich auch entsprechende EMV-Prüfungen, etc. erhält - abhängig vom Erfolg, man kann ja träumen :-)
LG
Johannes
ZitatIch gehe schon davon aus, dass ich den entsprechenden Prüfungen und Datenblättern der einzelnen Komponenten vertrauen kann :
Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, daß grundsätzlich zwei oder mehr CE-konforme Komponenten zusammengeschaltet nicht mehr CE-konform sein können.
Zitat:ZitatIch gehe schon davon aus, dass ich den entsprechenden Prüfungen und Datenblättern der einzelnen Komponenten vertrauen kann :
Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, daß grundsätzlich zwei oder mehr CE-konforme Komponenten zusammengeschaltet nicht mehr CE-konform sein können.
Bedeutet das, dass eigentlich jeder "kleinere" PC-Laden, der zusammengestellte Produkte verkauft, jede mögliche Kombination aus Hardware prüfen und zertifizieren lassen muss?
ZitatBedeutet das, dass eigentlich jeder "kleinere" PC-Laden, der zusammengestellte Produkte verkauft, jede mögliche Kombination aus Hardware prüfen und zertifizieren lassen muss? :
Ja.
Weshalb die Anzahl der Läden die das tatsächlich selbst machen recht übersichtlich geworden ist.
Die meisten lassen das von speziellen Lieferanten machen.
Man muss halt eine Risikoabwägung treffen. Ohne jetzt die CE Richtlinien im Detail zu lesen, kann man relativ sicher davon ausgehen, dass zwei Komponenten, die für ein Zusammenstecken konzipiert sind, auch nach der Montage jene Richtlinie noch erfüllen. Ein Restrisiko bleibt natürlich.
Die große Preisfrage ist dann halt, inwiefern das Risiko beim besagten Einplatinenrechner zu bewerten ist.
Für das große KleinPCLadenSterben sehe ich andere Gründe, denn die CE-Richtlinie.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten