Eigenes Produkt aus fertigen Bauteilen: Urheberrecht / Kennzeichnung

16. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
IchMagSchinken
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigenes Produkt aus fertigen Bauteilen: Urheberrecht / Kennzeichnung

Guten Tag zusammen!

Meine Frage setzt sich aus zwei Teilen zusammen.
Voraussetzung:
Es wird ein "Terminal" aus fertigen Bauteilen erstellt: Ein Einplatinenrechner mit fertigem Touchdisplay und fertigem Gehäuse eines Anbieters. Es steckt also keine Eigenleistung in der Erstellung der Hardware. Das Terminal soll nun (mit selbst entwickelter Software - hier entsteht die Wertschöpfung) vertrieben werden.

1. Frage: Darf ich die Hardware als eigenes Produkt inkl. eigenem Logo verkaufen, oder muss ich bei jedem Anbieter (Display, Einplatinenrechner, Gehäuse) um Erlaubnis bitten?

2. Frage: Alle verbauten Teile sind CE/RoHS-konform erhalten die entsprechende Kennzeichnung (CE-Zeichen, durchgestrichene Tonne, etc.). Die Hardware wurde nicht verändert. Kann ich die entsprechenden Kennzeichnungen übernehmen, d.h. wird das Siegel "geerbt"?

Vielen Dank vorab!

Viele Grüße
Johannes

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von IchMagSchinken):
Darf ich die Hardware als eigenes Produkt inkl. eigenem Logo verkaufen, oder muss ich bei jedem Anbieter (Display, Einplatinenrechner, Gehäuse) um Erlaubnis bitten?


IMO wäre das zulässig; nichts anderes macht jeder PC-Hersteller, der in seinen Rechner eine Intel-CPU verbaut ein Gehäuse von Cooler Master verwendet und das ganze dann "Bubutec Extreme Edition" nennt. Stichwort Erschöpfungsgrundsatz - sobald die Ware auf den Markt gebracht wird, kann der (auch gewerbliche) Verkauf nicht mehr eingeschränkt werden.

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#2
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16977 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von IchMagSchinken):
Die Hardware wurde nicht verändert. Kann ich die entsprechenden Kennzeichnungen übernehmen, d.h. wird das Siegel "geerbt"?
Da in der EU das Prinzip der Selbsterklärung gilt: Ja, kannst und darfst du machen.........Aaaaaaaaaaaber...........
Das spielt eigentlich keine Rolle. Stellt die BNetzA im Rahmen einer Marktüberwachung fest, dass du die anzuwendenden Normen und somit die Schutzziele der Richtlinie nicht einhältst, hast du ein Problem. Du bist Hersteller und für das Produkt verantwortlich. Das wird richtig teuer werden wenn die Kombination aus den Bauteilen die Richtlinie nicht einhalten sollte. Das ist ein ganz gefährliches Pflaster auf das du dich da begibst.
Deine Frage ist übrigens mein täglich Brot.

Signatur:

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#3
 Von 
IchMagSchinken
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

danke euch für die Antworten! Das hilft mir schon einmal extrem weiter.
Ich gehe schon davon aus, dass ich den entsprechenden Prüfungen und Datenblättern der einzelnen Komponenten vertrauen kann, ich habe allerdings verstanden, dass ich als "Hersteller" am Ende dafür gerade stehen muss. Allerdings handelt es sich (hoffentlich) um eine temporäre Lösung.
Auf lange Sicht möchte ich hier eigene Hardware produzieren (lassen), die dann natürlich auch entsprechende EMV-Prüfungen, etc. erhält - abhängig vom Erfolg, man kann ja träumen :-)

LG
Johannes

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#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von IchMagSchinken):
Ich gehe schon davon aus, dass ich den entsprechenden Prüfungen und Datenblättern der einzelnen Komponenten vertrauen kann


Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, daß grundsätzlich zwei oder mehr CE-konforme Komponenten zusammengeschaltet nicht mehr CE-konform sein können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
IchMagSchinken
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von BigiBigiBigi):
Zitat (von IchMagSchinken):
Ich gehe schon davon aus, dass ich den entsprechenden Prüfungen und Datenblättern der einzelnen Komponenten vertrauen kann


Das ist nicht das Problem. Das Problem ist, daß grundsätzlich zwei oder mehr CE-konforme Komponenten zusammengeschaltet nicht mehr CE-konform sein können.


Bedeutet das, dass eigentlich jeder "kleinere" PC-Laden, der zusammengestellte Produkte verkauft, jede mögliche Kombination aus Hardware prüfen und zertifizieren lassen muss?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von IchMagSchinken):
Bedeutet das, dass eigentlich jeder "kleinere" PC-Laden, der zusammengestellte Produkte verkauft, jede mögliche Kombination aus Hardware prüfen und zertifizieren lassen muss?

Ja.

Weshalb die Anzahl der Läden die das tatsächlich selbst machen recht übersichtlich geworden ist.
Die meisten lassen das von speziellen Lieferanten machen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Man muss halt eine Risikoabwägung treffen. Ohne jetzt die CE Richtlinien im Detail zu lesen, kann man relativ sicher davon ausgehen, dass zwei Komponenten, die für ein Zusammenstecken konzipiert sind, auch nach der Montage jene Richtlinie noch erfüllen. Ein Restrisiko bleibt natürlich.
Die große Preisfrage ist dann halt, inwiefern das Risiko beim besagten Einplatinenrechner zu bewerten ist.
Für das große KleinPCLadenSterben sehe ich andere Gründe, denn die CE-Richtlinie.

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