Diebstahl/Nötigung

18. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
danyo05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Diebstahl/Nötigung

Guten Morgen,

ich bin gerade stink sauer da ich einen Brief von einem Staatsanwalt bezüglich meines Verfahrens bekommen habe und die Entscheidung ist meiner Meinung nach nicht zu verstehen!

Ich schilder hier mal die ganze Sache:

Ich hatte in der gemeinsamen Waschküche die für die 5 Bewohner des Hauses ist, einige Fitnessgeräte stehen. Der Vermieter hatte mich vor 2 Jaren darauf angesprochen und meinte wenn ich alles sauber halte kann ich diese Sachen stehen lassen. Ende letztes Jahr hat dieser mich dann nochmals angesprochen und mich gebeten diese Sachen zu entfernen.

Wir haben uns dann auf den zu der Zeit kommenden Sonntag geeinigt. Leider konnte ich diese aber dann zu diesem Zeitpunkt nicht entfernen da ich keine Hilfe hatte und es alleine nicht möglich war.

Ich bin dann am Dienstag darauf in die Waschküche weil ich dann die Geräte abbauen wollte und habe bemerkt das diese nicht mehr da sind!. Ich hatte den Vermieter darauf angesprochen meinte dieser er habe es abgebaut weil ich es nicht getan habe und wenn ich diese Sachen wieder haben möchte soll ich ihm 90€ für die Arbeit/Zeit geben.

Anschließend bin ich zur Polizei da wurde alles aufgenommen. Ich habe die selbe Sache geschildert. Ich habe zudem noch gesagt das diese Sachen doch nicht ohne schriftliche Mitteilung abgebaut werden können?

So nun habe ich gerade Post vom Staatsanwalt bekommen welcher folgendes schreibt:


In dem vorbezeichneten Verfahren wurde folgende Entscheidung getroffen:

Das Verfahren wird bezüglich Max Mustermann gemäß § 153 StPO eingestellt.
Die Schuld wäre als gering anzusehen. Ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht nicht.

Der Beschuldigte ist bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten.

Es handelt sich um private Streitigkeiten, durch die Rechtsgüter der Allgemeinheit oder Dritter nicht wesentlich beeinträchtigt wurden und deren Bereinigung auf zivilrechtlichem Gebiet ausreichend möglich ist.



Ich finde das eine Sauerei. Ich habe leider nicht das Geld um privat zu einem Anwalt zu gehen( bzw. weiss nicht wie lange ich diese Kosten tragen kann da der Herr Vermieter wohlhabender ist.) und meine Rechtsschutz kann darauf nicht zugreifen da ich diese erst nach dem Fall abgeschlossen habe.


Ich ersuche nun euren Rat und wollte mal fragen was ihr dazu sagt?

Ist diese Entscheidung eurer Meinung nach richtig? :bang:

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Ich habe zudem noch gesagt das diese Sachen doch nicht ohne schriftliche Mitteilung abgebaut werden können?

Und zu dieser Ansicht sind Sie wie gekommen?

Die Entscheidung halte ich für vollkommen richtig. Einzige denkbare Alternative wäre eine Einstellung wegen erwiesener Unschuld gewesen. Es ist in der Tat nicht die Aufgabe der Strafjustiz, Ihre Mietprobleme zu klären. Das müssen Sie, wie der Staatsanwalt auch erwähnt hat, über den Zivilrechtsweg machen. Das geht auch ohne Anwalt, bei knappen Finanzen gibt es Prozesskostenhilfe.
Der Vermieter ist Eigentümer der Waschküche und zur Abstellung von Fitnessgeräten reicht Ihr Mietvertrag nicht aus. Wenn der Vermieter dort nach Aufforderung der Entfernung noch immer störende Geräte entfernt, so schützt er sein Eigentum. Ein Diebstahl ist das wohl nicht, zumal keine Zueignungsabsicht da war. Wenn dann später für die Herausgabe 90€ verlangt werden, kann man sich darüber streiten, ob das tabestandsmäßig ist. Meiner Meinung nach steht dem aber ein Ersatzanspruch für Aufwendungen entgegen, die Sie zu vertreten haben, weshalb die Forderung nicht rechtswidrig ist. Es liegt also weder Nötigung noch Diebstahl vor.
Und selbst wenn Nötigung oder Diebstahl vorliegen würden, wäre die Schuld tatsächlich denkbarst gering. Und selbst wenn der Vermieter hoch verurteilt wird und in den Knast geht, bringt Ihnen das noch immer nicht Ihre Geräte zurück.

Interessant finde ich übrigens, dass Sie die Geräte nicht alleine abbauen konnten, der Vermieter hingegen schon. Oder der Vermieter hatte Hilfe, dann ist durch die notwendige Bezahlung dieser Hilfe aber eben der Schaden von 90€ entstanden, den Sie zu ersetzen hätten.
Im Zweifelsfall müssten Sie das ebenhalt tatsächlich alles zivilrecht klären. Auf den ersten Blick sehe ich den Vermieter da aber vollkommen im Recht. Hinzu kommen noch für Sie die Beweisprobleme. Sie müssten beweisen, dass ...
- Sie die Geräte dort abstellen durften
- der Vermieter die dort entfernt hat
- der Vermieter die Herausgabe verweigert

Also zahlen Sie die 90€ und alles ist gut. Immerhin haben Sie sich und Ihren Helfern damit auch Arbeit gespart.

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#2
 Von 
danyo05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Die 90€ kommen wie folgt zusammen:

Der Herr hat eine Firma daraus hatte er sich 2 seiner Arbeitskräfte geschnappt die diese Sache erledigt haben.


Ich werde diese aber nicht bezahlen. Man hätte mich doch darüber nochmals informieren müssen?

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
danyo05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zudem habe ich dafür keine Rechnung oder sonstiges erhalten.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
danyo05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zudem habe ich dafür keine Rechnung oder sonstiges erhalten.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von danyo05 am 18.02.2015 08:59

Zudem habe ich dafür keine Rechnung oder sonstiges erhalten.

Und das ändert ganz genau was?

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Zudem habe ich dafür keine Rechnung oder sonstiges erhalten. <hr size=1 noshade>


Es gibt da auch kein Recht auf eine Rechnung im Vorfeld.

Nach Bezahlung der 90€ hättest du das Recht auf eine Quittung (§368 BGB ), aber nicht auf eine vollwertige Rechnung.

Man könnte jetzt darüber diskutieren, ob der Vermieter (nach der Bezahlung) die Quittung so ausstellen muss, dass sie zur Vorlage beim Finanzamt geeignet ist. Du könntest die 90€ ja als "haushaltsnahe Dienstleistung" steuerlich geltend machen (bei der nächsten Steuererklärung).


Ansonsten schließe ich mich den Vorschreiben an:
Ja, es ist eine richtige Entscheidung, dass sich die Staatsanwaltschaft nicht in private Mietstreitigkeiten einmischt. Das ist nicht ihre Aufgabe.



-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."



-- Editiert drkabo am 18.02.2015 09:58

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#7
 Von 
danyo05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja jetzt mal den Staatsanwalt aussen vor.

Wenn ich deswegen nun Privat einen Anwalt nehme, was denkt ihr wird das wohl bewirken?

Liegt der Vermieter im Recht?



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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

quote:
von danyo05 am 18.02.2015 10:31

was denkt ihr wird das wohl bewirken?

Kosten

quote:
von danyo05 am 18.02.2015 10:31

Liegt der Vermieter im Recht?

Vom Bauchgefühl her würde ich sagen ja, wie Hafenlärm ausgeführt hat.
Stichwort: Verzugsschaden.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119642 Beiträge, 39758x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich habe zudem noch gesagt das diese Sachen doch nicht ohne schriftliche Mitteilung abgebaut werden können? <hr size=1 noshade>

Rechtsgrundlage?



quote:<hr size=1 noshade>Man hätte mich doch darüber nochmals informieren müssen? <hr size=1 noshade>

Nö, warum auch? Man muss säumigen Mietern nicht endlos hinterherlaufen, bis die sich mal zur Einhaltung der Verpflichtug bequemen.

Man hatte eine bindende Vereinbarung "Rückbau der rechtswidrigen Nutzung bis zum Zeitpunkt X".
Dem ist man nicht nachgekommen, damit bestand automatisch Verzug.
Also ist der Vermieter zur Selbstvornahme geschritten.



Diebstahl kann gar nicht vorliegen und für Nötigung sehe ich auch keinen großen Spielraum.
Denn der Vermieter hat nur die nicht gemietete Fläche geräumt, er macht hier wohl auch nur sein Pfandrecht bezüglich des Schadenersatz geltend bis die Schulden bezahlt sind.



quote:<hr size=1 noshade>Ich werde diese aber nicht bezahlen. <hr size=1 noshade>

Man sollte berücksichtigen, das der Vermieter auch angemessene Lagerkosten verlangen darf.

Billiger wird es wohl nicht.





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich deswegen nun Privat einen Anwalt nehme, was denkt ihr wird das wohl bewirken? <hr size=1 noshade>

- Dass das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter deutlich unter den Gefrierpunkt abkühlt.
- Dass der Anwalt Geld für seine Tätigkeit haben will.

quote:<hr size=1 noshade>Liegt der Vermieter im Recht? <hr size=1 noshade>

Im Grundsatz: Ja
Das Problem wird auf beiden Seiten sein, dass alles nur mündlich gelaufen ist und es deshalb Beweisschwierigkeiten geben wird.
Das macht das Ganze zu einem Roulette-Spiel.
Kann der Vermieter beweisen, dass er dich zum Abbau der Geräte aufgefordert hat?
Kannst du beweisen, dass du jemals die Erlaubnis hattest, die Geräte überhaupt dort abzustellen?
usw.

Wenn es "nur" um 90€ geht, wäre es unökonomisch, da der Anwalt mehr als 90€ verlangen wird. So etwa:
Dein Anwalt ist gut und der Vermieter knickt sofort ein, nachdem dein Anwalt einen bösen Brief schreibt. Dann hast du die Geräte wieder und sparst die 90€, hast aber Anwaltskosten von über 90€. Und ob der Vermieter dir deine Anwaltskosten erstatten muss, ist äußerst fraglich.




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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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