Schönen guten Tag,
Kann der deutsche Zoll im Einzelfall bei der Einreise in die BRD die Rechnungen für vermeintlich im Ausland erworbene Waren verlangen? Hat der Beamte vor Ort/ die Behörde die Beweislast zu führen oder muss ich im Zweifelsfall beweisen, dass die Videokamera, die Markenkleidung, der Schmuck etc., die insgesamt einen Warenwert von 175 euro übersteigen, in Deutschland gekauft wurden? Wie kann so ein Zweifelsfall überhaupt aussehen? Kann jeder Beamte willkürlich entscheiden, dass er von nahezu jeder Ware (insbesondere gebrauchter? Kleidung) den Kaufbeleg sehen möchte? Fällt Essen (Schokolade, Müsli) auch unter die 175 Euro Regelung? Muss ich bei der Ausfuhr hochwertiger Elektronikartikel etwas beachten, um keine Probleme bei der Rückkehr zu bekommen? ( Keine Kaufbelege vorhanden.) Dankend im Voraus
Mfg
M.Rudolf
Deutscher Zoll
23. Februar 2006
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Frage vom 23. Februar 2006 | 03:05
Von
Status: Frischling (42 Beiträge, 0x hilfreich)
Deutscher Zoll
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#1
Antwort vom 23. Februar 2006 | 08:04
Von
Status: Beginner (93 Beiträge, 8x hilfreich)
Hallo,
ich habe ein sehr hochwertige Kameraausrüstung und war vor 3 Jahren in Asien. Ich bin vor der Reise zum Zoll gegangen und habe alle Komponenten mit Seriennummern listen lassen. Die haben extra Formulare dafür. Dann gibt es bei der (Wieder)Einreise auch keine Probleme damit.
Rechnungen brauchen übrigens nicht mitgenommen werden, es wird kein Eigentum festgestellt, sondern nur die Seriennummern, Fabrikat und Art des Artikels.
-- Editiert von Elbereth am 23.02.2006 08:05:26
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