Das Haus überschreiben, von der Oma über die Mama zum Kind

9. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
geomaria
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)
Das Haus überschreiben, von der Oma über die Mama zum Kind


Hallo,
ich hoffe, es kann mir hier jemand helfen.
Kann ich das von meiner Mutter an mich überschriebene Haus auf unseren Sohn überschreiben. Die Mutter lebt in dem Haus und es würde sich für meine Mutter nichts ändern. Vielleicht noch wichtig: Meine Mutter hat ein lebenslanges Nießbrauchsrecht.
Ich danke und liebe Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6268 Beiträge, 1500x hilfreich)

Der Eigentümer einer Immobilie kann diese verkaufen oder verschenken, wie immer er das tun möchte. Ggf. wird Schenkungssteuer fällig.
Am Nießbrauchsrecht der Mutter ändert sich dadurch nichts.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

wie alt ist denn der Sohn?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
geomaria
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

32 Jahre ist er alt.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Kann ich das von meiner Mutter an mich überschriebene Haus auf unseren Sohn überschreiben.

Wenn die Mutter sich keine Rückauflassung für den Fall der Schenkung vorbehalten hat, kann das Haus an den Sohn überschrieben werden. Der Nießbrauch bleibt bestehen.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ich stelle mal den Begriff "Kettenschenkung" in den Raum.

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
geomaria
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo reckoner,
was ist das denn schon wieder ;-)?
Also, das Haus gehört der Tochter schon 18 Jahre lang. Die Tochter hat aber noch ein Haus auf ihren Namen und ist jetzt sehr krank. Der Ehemann würde also 2 Häuser und noch Bargeld erben, was die 500.000 Euronen überschreiten würde, deshalb die Idee mit der Übertragung an den Sohn, der es ja sowieso mal bekommt.
Ich danke dir

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13742 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Also, das Haus gehört der Tochter schon 18 Jahre lang.
Aha, und das wusste ich jetzt woher?
Die Themenüberschrift lässt eher anderes vermuten, und zwar das die beiden Schenkungen zeitnah erfolgen sollen.

Zitat:
Der Ehemann würde also 2 Häuser und noch Bargeld erben, was die 500.000 Euronen überschreiten würde, deshalb die Idee mit der Übertragung an den Sohn, der es ja sowieso mal bekommt.
Nochmal aha, es geht also gar nicht um Steuern oder das Nießbrauchsrecht, sondern um (ent)erben (oder wie). Warum hast du nicht im Unterforum "Erbracht" gefragt?

Ich kenne mich da nicht so gut aus, was ich aber weiß ist, dass man Pflichtteile nicht einfach durch vorherige Schenkungen ausschalten kann.

Zitat:
Der Ehemann würde also 2 Häuser und noch Bargeld erben, ...
Den Sohn gibt es doch auch noch, auch der ist erb- und pflichtteilsberechtigt.

Zitat:
... was die 500.000 Euronen überschreiten würde,
Du meinst den Freibetrag? Das kann man ja leicht umgehen, einfach Testament aufsetzen und alle Erbteile auf den Höchstbetrag begrenzen (das geht auch wenn dabei ein Pflichtteil angeschnitten wird, niemand* ist verpflichtet den Pflichtteil auch einzufordern).

*von ein paar Ausnahmen mal abgesehen, etwa insolvente Erben

Stefan


-- Editiert von reckoner am 10.12.2017 11:12

3x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
geomaria
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Ok, dankeschön.
Dir noch einen schönen Sonntag
Petra

4x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8044 Beiträge, 4510x hilfreich)

Zitat:
Aha, und das wusste ich jetzt woher?
Die Themenüberschrift lässt eher anderes vermuten, und zwar das die beiden Schenkungen zeitnah erfolgen sollen.

Das ist Deine Interpretation.
Zitat:
Ich kenne mich da nicht so gut aus, was ich aber weiß ist, dass man Pflichtteile nicht einfach durch vorherige Schenkungen ausschalten kann.

Wenn es nur darum geht, die Freibeträge auszuschöpfen, ist die Schenkung an den Sohn kein Problem. Etwaige Pflichtteils- bzw. Ergänzungsansprüche müssen ja nicht eingefordert werden.

Man sollte einen Steuerberater einschalten.

4x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
geomaria
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 9x hilfreich)

Danke cruncc1, ja das haben wir vor. Aber ich gehe gerne mit etwas Ahnung zu so einem Gespräch. Wir haben hier schon ganz viel Pech mit schlechter Beratung gehabt.
Ganz lieben Dank für deinen Beitrag und einen schönen Restsonntag
Petra

0x Hilfreiche Antwort

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