Darf ich mein Fahrrad an einen Gartenzaun anschl.?

9. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.09.2009 18:47:26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)
Darf ich mein Fahrrad an einen Gartenzaun anschl.?

Hallo,
bin jetzt seit Montag in einem neuen Betrieb der nicht weit von mir entfernt ist.
Deshalb fahre ich Fahrrad und schließe dieses an den Gartenzaun des benachbarten Betriebes an. Heute nach dem Feierabend hing ein Schild an meinem Rad:
Guten Morgen....

Wir möchten sie darauf hinweisen, dass das anschließen von Fahrrädern an
unseren Gartenzaun nicht gestattet ist. Sollte dieses, Morgen wieder der Fall sein, werden wir es entsorgen lassen.

Vielen Dank für ihr Verständis und der der Firmenname.

Erstmal finde ich es eine riesen Frechheit den Brief so zu verfassen und die Frage ist darf ich wirklich mein Rad nicht am Zaun anschließen?

Und bevor ich es vergesse der Reifen war auch platt ;)

THX schonmal für die Antworten.

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-- Editiert am 09.09.2009 17:31

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

quote:
Erstmal finde ich es eine riesen Frechheit den Brief so zu verfassen


Hättest Du denn Gegenvorschläge ?



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5x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.09.2009 18:47:26
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 6x hilfreich)

Ja kla z.B. einfach nur: Wir bitten sie ihr rad nicht mehr an unserem Zaun anzuschließen also möglichkeiten gäbs schon aba darum gehts nicht.

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Kalle:

Zum einen finde ich die Formulierung nicht wirklich beanstandenswert und zum zweiten dürfte der Eigentümer eines Zaunes wohl durchaus berechtigt sein, darüber zu bestimmen, ob an seinem Zaun Fahrräder angekettet werden dürfen oder nicht.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 102x hilfreich)

Alternativ ginge noch:

Rad weg, sonst Rad putt.



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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Das Problem mit "Bittbriefen" ist, dass diese von hartnäckigen Mitmenschen oftmals nicht beachtet werden.

Der Verfasser steht vor dem Problem so eindringlich wie möglich klarzumachen, dass dieses Verhalten zu unterlassen ist.
Bei "Bitten" wird dann gerne argumnetiert, dass es sich ja nur um eine (unverbindliche) "Bitte" handeln würde.

Insofern finde ich die Ausführungen also nicht für unverschämt. Der Hinweis mit der Entsorgung geht aber über das Ziel hinaus und würde auch letztlich zum Schadensersatz führen.

Da ich auch kein Recht sehe, ein Fahrrad an einem fremden Zaun zu befestigen sehe ich den Eignetümer hier auch im Recht eine Unterlassung zu fordern.
Eventuell könnten ja bestimmte Schlossarten den Zaun auf Dauer beschädigen (Beschichtung wird abgelöst etc.).



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" "

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Na freundlichen geht doch kaum.

Warum fragst du ernsthaft hier ob es erlaubt ist fremdes Eigentum zu benutzen. Hast du das nicht auch im Kindergarten gelernt wie die anderen auch.
Das was das mit dem "Deins" und "Meins".

Schliess dein Fahrrad doch am Zaun "deines" AG fest.

K.

P.S. Böse wäre ne Unterlassungsklage gewesen und teurer

-----------------
"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

quote:
es schwierig zu begründen, worin hier die Eigentumsbeeinträchtigung zu sehen wär


Den Besitzer ist es dadurch nicht möglich sein über sein Eigentum zu verfügen da ein Fahrrad dran hängt. Umbauarbeiten müsste er dann verschieben bis das Rad weggemacht wird.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.12.2009 09:26:49
Status:
Schüler
(207 Beiträge, 50x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Borst Mahlzahlt
Status:
Praktikant
(960 Beiträge, 262x hilfreich)

Die Ankündigung der Entsorgung ist zwar die Ankündigung eines unzulässigen Verhaltens, eine "Frechheit" sehe ich jedoch darin nicht (jedenfalls keine schlimmere als sein Rad einfach irgendwo anzuketten, ohne sich um die Belange des Eigentümers des Zauns Gedanken zu machen), ein verbotenes Verhalten noch viel weniger.

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"Eingeblendete Werbung ist Werbung des Forenbetreibers, nicht meine."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
DatLicht
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 12x hilfreich)

Deswegen so einen Zirkus zu veranstalten ... *Kopf schüttel*

Selbst, wenn es zwischen "kostenpflichtig entfernen" und "entsorgen" einen nicht geringfügigen Unterschied gibt, ist das Schreiben doch freundlich, aber direkt formuliert.

Respektiere einfach den Wunsch des Nachbarbetriebs, der als Eigentümer des Zauns nicht möchte, dass du sein Eigentum für deine Zwecke nutzt.

Gibt's da nicht alternativ Straßenlaternen und/oder Verkehrsschilder genug? ;o)

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