Darf die Polizei mein Handy mitnehmen ?

17. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Tobias123_
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Darf die Polizei mein Handy mitnehmen ?

Hallo,
an meiner Schule hat mal wieder jemand nackt Bilder von sich rumgeschickt und diese werden jetzt natürlich immer weiter geschickt. Nun wurde meines Wissens die Polizei von dem Mädchen, die das war, eingeschaltet. Einige aus meiner Klasse meinten das es schon öfters passiert ist und die Polizei deswegen Handys "einkassiert". Nun ist meine Frage dürfen sie einfach so mein Handy mitnehmen ?

Danke schon mal im voraus für Antworten.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Nun ist meine Frage dürfen sie einfach so mein Handy mitnehmen ? <hr size=1 noshade>

Wenn entweder das Mädchen auf dem Bild minderjährig ist, oder die Empfänger des Bildes minderjährig sind: Dann JA

-----------------
"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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#2
 Von 
Rechtsmacher
Status:
Lehrling
(1528 Beiträge, 354x hilfreich)

quote:
Dann JA


Na so einfach ist das aber nicht.
Dafür braucht die Polizei einen richterlichen Beschluss. Was aber in Anbetracht des Tatvorwurfes kein Problem sein sollte.

-----------------
"MFG
Rechtsmacher PvDE-Mitte

Wer Rechtschreibfehler findet kann Sie behalten. "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16522 Beiträge, 9303x hilfreich)


Da Naktfotos auf einem Handy aber etwas ist, was man schnell löschen kann, könnte man wahrscheinlich auch mit "Gefahr im Verzug" argumentieren.
Also erst "einkassieren" und dann nachträglich den richterlichen Beschluss einholen. Wobei letzteres - wie schon gesagt - kein Problem sein dürfte.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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