Darf Mandatsentzogener Anwalt Beweisakten zurückbehalten?

9. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Schublade
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Darf Mandatsentzogener Anwalt Beweisakten zurückbehalten?

Hallo,
Eine Anwältin bei der ich letztendlich ein Mandat erteilte, hat von mehreren Krankenhäusern und Ärzten meine Behandlungsakten angefordert. Die Rechnungen für die Kopien habe Ich bezahlt.
Nach Mandatsentzug habe ich die Rechnung des Anwalts bekommen mit dem Hinweis das die Krankenunterlagen erst zugesendet werden wenn die Rechnung bezahlt ist.
Ist das Rechtens?

-- Editiert von Schublade am 09.01.2005 01:19:10

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtspfleger
Status:
Praktikant
(578 Beiträge, 216x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schublade
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke.

hatte Ihr nach 1 Jahr Nicht-tätig-werden das Mandat entzogen und hatte gedacht das Sie jetzt spielchen mit mir treiben will, da sie genau weis das mein neuer Anwalt dringenst die Akten benötigt, da ich jetzt im Verjährungsjahr bin und das ganze keine "kleine" Sache ist, es müssen auch noch Gutachter konsultiert werden etc. Für mich ist es eine Erpresserische Art und Weise das Ihre (hohe?) Rechnung sicher bezahlt wird.

naja wie auch immer, hab jetzt Ihre Rechnung bezahlt und hoffe das ich die Akte vollständig bekomme ...

danke

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 250x hilfreich)

Hi!

Das was Rechtspfleger schreibt, stimmt grundsätzlich.

Nach § 50 Abs. 3 Satz 2 BRAO gilt dies aber nicht, "...soweit die Vorenthaltung der Handakten oder einzelner Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre."

Bei Ihnen hört sich dies jedenfalls so an.

Ob sich Ihr Ex-Anwalt durch die 1-jährige Untätigkeit schadensersatzpflichtig gemacht hat, wird Ihnen Ihr neuer Anwalt sagen können.

Auch sollte es für ihn kein Problem sein, an die Handakten zu kommen.

Zur Not kann man auch die Rechtsanwaltskammer einschalten, die dann vermittelt und Druck ausüben kann.


Gruß
Harry!

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Schublade
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Harry,
danke für den Hinweis.

Den rest des Beitrages habe ich editiert, da nach aufklärender Rückspache mit neuem Anwalt sich für mich
herausgestellt hat, dass ich wohl ein bischen zu voreingenommen war.

Auch die Rechnung die Ich bezahlt hatte war wohl mehr als Fair!

Danke an die netten Antwortgeber!
grüße
schublade

-- Editiert von Schublade am 19.01.2005 02:07:16

1x Hilfreiche Antwort

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