Tach zusammen, habe mich vor einiger Zeit mal so aus LUst und laune bei einer CAstingagentur registrieren lassen, bla bla, lange rede, geht auch kürzer.
Ist es wahr, das man eine Mitgliedschaft die sich automatisch verlängert durch Rückbuchung des Mitgliedsbeitrages ( z.B. im 2 Jahr kündigen kann ? ? ? ? Eine nette Dame vom AvD wollte mich so mal vom ADAC befreien, bin aber immer noch bei den gelben Engeln.
Über konstruktive Hilfe würd ich mic riesig freuen
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Clubmitgliedschaft kündigen
23. September 2004
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Frage vom 23. September 2004 | 23:09
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
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#1
Antwort vom 24. September 2004 | 12:10
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
Nein, eine Rückbuchung des Beitrages ersetzt keine Kündigung, es entstehen nur zusätzliche Kosten.
Kündigen kann man nur fristgemäß, schriftlich, bestätigen lassen oder per Einschreiben mit Rückschein.
Gruß
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