Buch schreiben erlaubt?

1. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
stephanie2009
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Buch schreiben erlaubt?

Ich hab eine ziemlich schlimme Zeit mit meinem Ex hinter mir. Um alles zu verarbeiten, hab ich ein Buch geschrieben. Ich mußte sogar Strafanzeige gegen ihn stellen. Nun würde ich es gern veröffentlichen. Ich habe keine Namen genannt. Nur der Anfangsbuchstabe ist zu sehen. Bin ich so abgesichert oder ist das verboten?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@stephanie

wenn die personenrechte geschützt sind, ist sowohl bücher schreiben als auch lesen erlaubt


sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#2
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Das Problem wird sein, wenn Sie unter Ihrem Namen ein Buch über "meinen Ex C." schreiben und nur einen Exfreund mit Namen Christian hatten, ist jener für einen nicht unerheblichen Personenkreis eindeutig identifizierbar.
Damit sind dessen Persönlichkeitsrechte zu beachten.
Ungefährlicher wäre es, einen fiktiven Roman zu schreiben und einen komplett fiktiven Namen (z.B. in dem Fall "Roland" ) zu benutzen.

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#3
 Von 
stephanie2009
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank! Das Buch ist fertig, aber ich werde dann einen anderen Namen benutzen. Ich möchte schon rechtlich abgesichert sein.

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#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 405x hilfreich)

Anmerkung: Aber auch mit verändertem Namen wäre es eine Perönlichkeitsverletzung, wenn ein Dritter aufgrund der Darstellung dann sagen kann: "das kann nur der sein", also auch aus den geschilderten Situationen sollte nicht erkennbar sein, wer der Übeltäter in der Realität war.
:rock:

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#5
 Von 
stephanie2009
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe einer Anwältin das Buch gezeigt und sie hat es gelesen. Sie meinte, mit geändertem Namen besteht keine Gefahr und so ist es erlaubt.

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ja und beim "verschenken" des Romans immer schön "es geht um meinen EX" sagen, auch damit wäre die Persönlichkeitsrechte verletzt.

quote:
Ich habe einer Anwältin das Buch gezeigt
#
Zeigts doch einem Anwalt, der wird wohl das Gegenteil sagen

quote:
Um alles zu verarbeiten, hab ich ein Buch geschrieben.

Damit wäre doch das Ziel erreicht - warum nun auch noch veröffentlichen und ev. Ärger mit dem EX zu bekommen..... irgendwann sollte man abschliessen

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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