Brief Verloren (Durch Post / Lehrling), wer trägt um kosten?

14. Dezember 2017 Thema abonnieren
 Von 
Darween91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief Verloren (Durch Post / Lehrling), wer trägt um kosten?

Person A wohnt (Leider) in einem Postbezirk in dem Die Lehrlinge ausgebildet werden, Daher kommt es Regelmäßig (Trotz Zahlreicher Beschwerden) Zu verloren Briefen, Kaputen Paketen, oder post von Fremden im Briefkasten Von Person A. vor 4 Monaten war der Bahnschalter in diesem Dorf Kaputt, dies konnte allerdings von der DB nachvollzogen werden, daher sollte er nun auf die Korrigierte Rechnung mit der Neuen Buchungsnummer warten. Trotz 2 Nachweislichen kontakt aufnahmen, wurde Person A zum warten gebeten (Der Fall liegt noch in Bearbeitung) Das einzige was danach kam war ein Inkasso Brief mit 45 € Inkasso gebühren !
Angeblich hätte Person A am 13.11.2017 die korrigierte Rechnung mit der Kontonummer und dem Aktuellen Bearbeitungs Zeichen erhalten.
Dieser Brief kam aber nicht an, das Inkasso macht mich verantwortlich, und besteht auf die Kosten.
Person A überweis den Ursprungsbetrag (auf der nachgeforderten Rechnung) und widersprach den Zusatzgebühren, das Inkasso droht mit Titulierung und Pfändung, und gibt ganz allein Person A die Schuld.
Was Kann Person A nun machen?
Wie ist hier die Rechtslage?
Es sollte anhand zahlreichere Nachbarschafts Beschwerden nachweislich sein, das die Post einfach nur Mist baut…… Kann Person A die Kosten von dort Fordern?
Ist die Post hier nicht Verpflichtet ihre Auszubildenden besser zu kontrollieren? (Vorfallen nach so vielen Beschwerden)

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Zitat (von Darween91):
Brief Verloren (Durch Post / Lehrling

Und das hat man von der Post / dem Lehrling schriftlich? Oder wie genau kann man das beweisen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12309.11.2018 09:43:45
Status:
Lehrling
(1613 Beiträge, 610x hilfreich)

Andersherum wird was draus: DB/Inkasso müssten den Zugang nachweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120173 Beiträge, 39838x hilfreich)

Der TS will Schadenersatz für Aufwendungen die dadurch entstanden sind weil die Post / deren Lehrling eien Brief nicht zugestellt hat. Da liegt die Beweislast bei ihm.



Zitat (von Tasti123):
Andersherum wird was draus: DB/Inkasso müssten den Zugang nachweisen.

Für die Mahn-/Inkassokosten einzufordern müssten der Gläubiger / das Inkasso den Zugang entsprechender Mitteilungen beweisen.
Hier könnte man also unter Verweis auf den Nichterhalt die Zahlung verweigern /(was er der Schilderung nach ja schon gemacht hat).



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der TS will Schadenersatz für Aufwendungen die dadurch entstanden sind weil die Post / deren Lehrling eien Brief nicht zugestellt hat. Da liegt die Beweislast bei ihm.


Die Aufwendungen existieren allerdings nicht.
Er hat das Inkasso ja nicht bezahlt.

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