Bookcrossing - strafbar?

26. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
larfi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Bookcrossing - strafbar?

Hi,

Wahrscheinlich kennen einige von euch das Prinzip von Bookcrossing: man lässt entsprechend markierte Bücher absichtlich irgendwo liegen (man "released" sie), damit sie von anderen Lesern gefunden werden. Über die Webseite lässt sich damit oft eine beeindruckende Reise von Büchern verfolgen.

Es ist unter Bookcrossern sehr beliebt, die Bücher in Geschäften oder auch Restaurants und Cafés liegenzulassen. Da darüber mancherorts wilde Diskussionen entbrannt sind, würde ich euch gerne als Experten fragen: kann sich dahinter irgendeine Straftat verbergen?

Ich nehme stark an, dass das nicht der Fall ist, denn durch das einfache Liegenlassen entsteht ja keinerlei Schaden. Ansonsten müsste es auch strafbar sein, seinen Regenschirm im Restaurant stehenzulassen. Oder?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

Naja, das Liegenlassen von Schrimen in Restaurants oä passiert ja meistens unfreiwillig, während hier ja hinsichtlich des Liegenlassens des Buchs (juristisch gesehen) mit dolus directus 1. Grades gehandelt würde... Dennoch kann ich hier keine Strafbarkeit erkennen!

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#2
 Von 
Miad
Status:
Lehrling
(1195 Beiträge, 181x hilfreich)

Umweltverschmutzung vielleicht? Wenn du in meiner Kneipe ein Rosamunde Pilcher Buch liegen lassen würdest, würde ich dir gehörig den Marsch blassen und dich bitten deinen müll selbst zu entsorgen ;)

(GUTE bücher wirft man nicht weg!)

m.

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#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Beim bookcrossing geht es nicht um wegwerfen von Büchern, sondern um die Weitergabe von Büchern, die man selber toll gefunden hat. Die Idee kommt glaube ich aus den USA und soll Leute ins Gespräch bringen. Auch in Deutschland gibt es einen club (Rons bookcrossing), über dessen website man von "freigelassenenen" Büchern erfährt. Ich glaube nicht, das es hier irgend einen Tatbestand gibt, denn es ist ja kein Müll usw. Die Bücher werden ja an Orten ausgesetzt, an denen Sie gefunden werden.

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#4
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:
...oder jemand vermutet eine Briefbombe.


Wenn wohl eher eine Buchbombe...

quote:
Sollte sie also dabei jemand erwischen, und der LKA- Beamte fragt sie nach dem Grund, und sie antworten mit bookcrossing sieht das schonmal nicht gut aus, würd`ich sagen.


Wieviele LKA-Beamte laufen denn Ihres Erachtens so in der Weltgeschichte herum und sammeln Bücher in Cafés auf???

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#6
 Von 
wastl
Status:
Richter
(8350 Beiträge, 1492x hilfreich)

Der, der das Buch, das ja auch noch entsprechend gekennzeichnet ist, liegenlässt, derelinquiert es ja, gibt also sein Eigentum auf. Das ist nicht strafbar. Der, der es an sich nimmt, kann also keine (Fund-) Unterschlagung begehen, weil er sich keine fremde Sache zueignet, denn dazu müsste das Buch ja jemandem gehören, was ja gerade nicht der Fall ist.

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#7
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

quote:
... fällt aber unter Umweltverschmutzung, wenn keiner das verseuchte Teil haben will, und es der Kellner oder wer es in den Müll schmeissen muss.


Verraten Sie mir doch mal, wo der Tatbestand der *Umweltverschmutzung* geregelt sein soll.

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#9
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)

29. Abschnitt - Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d)

§ 326
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen

(1) Wer unbefugt Abfälle, die

1. Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,
2. für den Menschen krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sind,
3. explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder
4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,
a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder
b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,
außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren behandelt, lagert, ablagert, abläßt oder sonst beseitigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer Abfälle im Sinne des Absatzes 1 entgegen einem Verbot oder ohne die erforderliche Genehmigung in den, aus dem oder durch den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.

(3) Wer radioaktive Abfälle unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten nicht abliefert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist der Versuch strafbar.

(5) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe

1. in den Fällen der Absätze 1 und 2 Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe,
2. in den Fällen des Absatzes 3 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.

(6) Die Tat ist dann nicht strafbar, wenn schädliche Einwirkungen auf die Umwelt, insbesondere auf Menschen, Gewässer, die Luft, den Boden, Nutztiere oder Nutzpflanzen, wegen der geringen Menge der Abfälle offensichtlich ausgeschlossen sind.


Oh je, oh je, ist das nicht ein BISSCHEN weit hergeholt? Das sind dann die Fälle, mit denen sich deutsche Gerichte überflüssigerweise beschäftigen sollen... *augenverdreh*

"gruß azrael"

-- Editiert von azrael am 02.08.2005 11:59:59

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#11
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Bob.Vila
Status:
Student
(2644 Beiträge, 438x hilfreich)

@ powerseller: Der § 326 StGB war mir wohl bekannt - einen Kommentar dazu, dass Sie das Liegenlassen eines Buches darunter *subsumieren* erspare ich mir jetzt aber lieber...

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"fiat justitia et pereat mundus..."

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#13
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Dann kann man ja nur hoffen, dass man nicht aus Versehen mal ein Buch oder gar einen Regenschirm im Bus, Cafe, Kino oder gar Arzt liegen lässt... Alles Verbrecher, die hier rumlaufen... lol :)

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"gruß azrael"

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