Bewerbung beim Zoll

19. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Souldefender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Bewerbung beim Zoll

hallo erstmal,

ich möchte mich gerne beim Zoll für den einfachen Dienst bewerben, aber leider habe ich in meiner Vergangenheit öfter mal mit der Polizei zu tun gehabt.
Ich wurde 2000 wegen Räuberischer Erpressung zu einem Jahr Bewährung und 100 Sozialstunden verurteilt.
Und 2001 wegen Handeltreibens mit BTMG zu 1 Jahr und 11 Monate, sowie 5 Monate auf Bewährung verurteilt.Die bewährungszeit habe ich ohne Probleme überstanden und bin bis heute auch nicht mehr auffällig geworden.Habe mein Leben komplett geändert und lebe wieder in geordneten Wirtschaftlichen Verhältnissen.Möchte nun wissen was der Zoll, für den einfachen Dienst für ein Führungszeugniss anfordert.Und was dort alles drinne steht ?!?
Hab ich mit meine vergangenheit überhaupt eine Chance dort angestellt zu werden?!?

MfG Souldefender

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Guten Tag,

für eine Bewerbung beim Zoll brauchen Sie ein "sauberes" Führungszeugnis und BZR. Solange dieses nicht vorliegt, ist eine Bewerbung beim Zoll nur sehr schwer durchzubringen. Erkundigen Sie sich bei der jeweiligen Zollbewerbungsstelle.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#2
 Von 
Souldefender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal.
Ein Schulfreund hat sich in Hamburg auch beim Zoll beworben, er hatte ungefähr dieselben Strafen.Er hat von Anfang an, mit offenen Karten gespielt und wurde für den einfachen Dienst genommen. Ich werds einfach mal probieren.

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#3
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Ja, mit offenen Karten sollte man auf jeden Fall spielen. Bewerben Sie sich einfach und suchen eventuell auch noch ein persönliches Gespräch mit dem Zoll.

Gern geschehen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


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#4
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Im übrigen ist es sehr lobenswert, wenn ein Kleingangster sein Leben total geändert hat, Glückwunsch und weiter so und Bewerbung absenden!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#5
 Von 
Souldefender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank nochmals.

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#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wenn die BtmG_verurteilung nicht nach Jugendrecht, sondern nach allg. Strafrecht war, hast Du IMHO keine Chance, da die dann bis 2018 im BZR steht, und der Zoll als Behörde des Bundesfinanzministeriums unbeschränken Zugriff auf das BZR hat.

Ein Drogenhändler beim Zoll wär natürl. mal was (ist nicht böse gemeint), aber genausogut könnte sich Peter Graf bei der Steuerfahndung bewerben.

Auf jeden Fall kannst Du Stolz auf Dich sein. Den Ausstieg aus der Scene schaffen nicht viele.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#7
 Von 
Keken
Status:
Schüler
(444 Beiträge, 170x hilfreich)

Hallo,
es ist schön, dass Du Dein Leben geändert hat. Aber m.E. hast Du keine Chance. Ich weiss, wie die Einstellungsvoraussetzungen bei der Polizei/Zoll sind, arbeite selber da. Tut mir leid, Du hast keine Chance. Gerade beim Zoll hast Du evtl. sehr viel mit BtM zu tun. Beim Zoll und bei der Polizei werden noch nicht einmal Angestellte oder Arbeiter mit einer "Vergangenheit" eingestellt.

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#8
 Von 
Souldefender
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja sehe das zwar genauso wie Ihr, hab die Bewerbung aber trotzdem hin geschickt.
Ich habe ja arbeit, suche aber was neues.

In diesem Sinne.....Souldefender :-(

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