Hallo liebes Forum!?
Vor ca. zwei Wochen ist mein Vater, zu dem ich allerdings nie Kontakt hatte gestorben und letzten Samstag war die Beerdigung.
Meine erste Frage ist nun, ob der Bestatter das Recht hat, meine Daten über das Einwohnermeldeamt zu ermitteln, da der zweiten Frau meines Vaters mein Name bekannt ist.?
Und wenn ja, ist es möglich bei mir Kosten geltend zu machen? Gibt es eine Einkommensgrenze?
Zu meiner Situation:
Ich bin ledig und befinde mich im Anerkennungsjahr, beziehe allerdings zur Zeit Krankengeld mit einem Tagessatz von 29,77€.
-- Editiert von dieAndi 1985 am 09.05.2018 19:11
-- Editiert von dieAndi 1985 am 09.05.2018 19:12
Bestattungskosten/Tod des Vaters ohne Kontakt zu ihm zu haben
9. Mai 2018
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Frage vom 9. Mai 2018 | 19:01
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Bestattungskosten/Tod des Vaters ohne Kontakt zu ihm zu haben
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#1
Antwort vom 9. Mai 2018 | 20:53
Von
Status: Schlichter (7422 Beiträge, 3090x hilfreich)
Zuerst einmal ist die Frau Ihres Vaters dran. Sie dürften mit diesem Einkommen aber sowieso nicht leistungsfähig sein.
#2
Antwort vom 9. Mai 2018 | 21:37
Von
Status: Richter (8017 Beiträge, 4498x hilfreich)
Übrigens: Wenn es kein Testament gibt, bis du Miterbe (man kann übrigens auch Schulden erben). Solltest du durch ein Testament enterbt worden sein, hast du einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Erbteils in ba, den du innerhalb von drei Jahren gegenüber den Erben geltend machen kannst.
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#3
Antwort vom 9. Mai 2018 | 23:57
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
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