Hallo!
Habe da mal eine Frage zur Berufsgenossenschaft.
Darf die Berufsgenossenschaft einfach so für zurückliegende Jahre Beiträge einfordern?
Fakten:
Im Jahre 2000 Gründung der Firma! Keine Angestellten. BG hat sich gemeldet
Jahr 2003 Mitarbeiter eingestellt. Gewerbe-Ummeldung.
Bis zum Jahr 2006 hat sich keine Berufsgenossenschaft gemeldet.
März 06 - Ein BG hat sich gemeldet (War aber nicht für uns zuständig und leitet es weiter)
Juli 06 meldet sich die BG und verlangt für die zurückliegenden Jahre Beiträge.
Habe bei Google was rumgesucht und gefunden. "Eine rückwirkende
Versicherung darf die BG allerdings nicht verlangen; gezahlt werden
muss erst von dem Zeitpunkt an, an dem der Bescheid eintrifft.
Also so gesehen muss ich erst ab 2006 Beiträge zahlen an die BG so hat es mir der Kontakt erzählt aber die IHK sagt wieder was anderes.
Berufsgenossenschaft Beiträge
24. Juli 2006
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Frage vom 24. Juli 2006 | 16:36
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Berufsgenossenschaft Beiträge
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#1
Antwort vom 25. Juli 2006 | 09:11
Von
Status: Student (2659 Beiträge, 772x hilfreich)
verschieden! Ab da wo du Angstellte hast must du zahlen! Auch rückwirkend.
Wenn du laut Satzung der für dich zuständigen BG zwangsversichert bist dann trifft dasselbe auch für dich zu.
Allerdings gelten die Verjährungsfristen.
#2
Antwort vom 26. Mai 2011 | 08:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 26. Mai 2011 | 09:13
Von
Status: Lehrling (1906 Beiträge, 356x hilfreich)
WOW, und jetzt kommen sogar noch fünf Jahre drauf.
-----------------
""
#4
Antwort vom 29. Mai 2011 | 14:16
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
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