Beledigung als Polizist

28. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
chrash25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beledigung als Polizist

Hallo ihr,

habe da mal einen Fall den ich kurz anreißen werde und hoffe einmal auf Hilfe.

Angenommen, man hat mit einer Arbeitskollegin ein Verhältniss !gehabt! und diese Kollegin hat nun Streß (zerkratzes Auto, hacken ihrer Internetseite usw) zudem hat sie auch von der Freundin des Arbeitskollegen Beledigende SMS erhalten.

Soweit der Fall.

Sie hat dies nun alles angezeigt und als Beschuldigte den Arbeitskollegen und seine Freundin benannt.

Die Freundin ist Polizistin.
Kann sie schon allein durch eine Anzeige den Job verlieren? Oder durch eine Verurteilung wegen Beledigung?

Diese besagten SMS wurden zwar geschrieben, jedoch im Dialog mit der Arbeitskollegin (beweise des Paares liegen nichtmehr vor).


Was wäre in einem solchen Fall nun zu beachten, dass die Freundin den Job nicht verliert?

Danke
Chrash

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Hat die Freundin das AUto zerkratzt und die Internetseite gehackt?

Wenn nein: warum sollte sie ihren Job verlieren? Nur wegen der ausgetauschten SMS?

Wenn sie die oben genannten Taten allerdings begangen hat: dann hat sie, denke ich, ein Problem...

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#2
 Von 
chrash25
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, die oben genannten Taten sind weder von Ihr noch von mir begangen worden.

Lediglich die beleidigenden SMS sind ausgetauscht worden.

Sie macht sich sorgen, dass ein Verfahren gegen einen Polizeibeamten ausreicht um diesen aus dem Dienst auszuschließen.

Gruß
Chrash

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#3
 Von 
feenkind
Status:
Praktikant
(526 Beiträge, 226x hilfreich)

Was hat sie denn in der Ausbildung gelernt? Kann sie nicht einen Vorgesetzten einfach fragen?

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#4
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1431x hilfreich)

Es kommt auf die Art des Deliktes und die jeweilige Verurteilung an, was für beamtenrechtliche Konsequenzen zu ziehen sind. Allein ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung reicht mE nicht dafür aus, einen Polizisten vom Dienst zu suspendieren.


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2642 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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