Guten morgen und zwar geht es um folgende sache
Ich spiel in einem Verein wo ich einen beitrag zahle nun geht es darum das meine mutter wo ich 13 war gestorben ist und von ihr gingen die beiträge ab seit dem wurden keine beiträge mehr bezahlt . 16 jahre später kommt der verein zu mir und möchte das gesamte Geld von mir wieder haben ?! muss ich dies zahlen ? ich bin 31
Danke im vorraus
Beiträge 16 jahre
14. Juni 2017
Thema abonnieren
Frage vom 14. Juni 2017 | 08:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Beiträge 16 jahre
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 14. Juni 2017 | 09:14
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Zitatmuss ich dies zahlen ? :
Nein, zumindest nicht für die Zeit vor 2014. Das ist verjährt.
Darauf muss man sich allerdings berufen. Also nicht verhandeln oder teilweise zahlen, sondern einfache Mitteilung machen, dass man die Einrede der Verjährung erhebt.
-- Editiert von Retels am 14.06.2017 09:16
#2
Antwort vom 14. Juni 2017 | 09:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für die schnelle Antwort und wie verhält sich das wenn ich schon ein Teil gezahlt habe weil die mir so einen Druck gemächt haben
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Generelle Themen" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 14. Juni 2017 | 10:18
Von
Status: Student (2271 Beiträge, 713x hilfreich)
Dann beginnt die Verjährungsfrist ggf. erneut, §212 BGB
.
Wenn man seit damals aktiv war, könnte man auch von einer Verwirkung der Ansprüche ausgehen. Um welche Summen geht es eigentlich? Ist man kürzlich neu beigetreten oder woher kommen plötzlich die alten Forderungen?
Und jetzt?
Schon
268.058
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
20 Antworten
-
2 Antworten
-
5 Antworten