Behandlungsfehler Schmerzensgeld?

31. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Steve178
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Behandlungsfehler Schmerzensgeld?

Hallo,

Ich bin vor 3 jahren mit Starken ödemen und sehr hohen Blutdruck zum Arzt gegangen.
Blutdruck lag glaube ich bei 260/220 und ich hatte gut 20 kilo in wenigen tagen an wasser zugenommen.

Die Untersuchung beim arzt dauerte keine 5 minuten , habe Candesatan bekommen. Das wars. Das hat das Problem aber nicht gelöst.
Ich war dann nochmala da aber es wurde nix weiter geschaut. 2 wochen später bin ich wieder hin und habe meinen arzt dazu mehr oder weniger genötigt einen Ultraschall zu machen. Ich hatte vorher im internet gelesen das die Syntome von Nierenproblemen komme könnten.
Er machte den Ultraschall hat aber nix festgestellt.. der Ultraschall dauerte aber auch nicht wirklich lange.

Damit Endete meine Untersuchung bei diesem Arzt dann auch. Ich hab weiter meine Tablette genommen. Mir ging es dann innerhalb von 2 wochen immer schlecher. Weitere Syntome sind dazu gekommen, also bin ich zu einen anderen Arzt gegangen, er hat sich dann meine Nieren angeschaut (ultraschall) hat gemerkt das diese größer sind als es sein sollte. Er hat dann blut abgenommen und eine Urinprobe dazu. Nächsten tag stellte sich herraus das Ich unter Nierenversagen im 3 Stadium leide.. hatte irgendwas zwische 10-20% restfunktion.

Vom ersten Arztbesuch (alter arzt kennt mich seit meiner geburt) und dem Arztbesuch bei meinen Neuen Arzt und der Diagnose sind gut 5-6 wochen zeit vergangen. Da er mir ja mehrfach sagte es wäre nix schlimmes.
Aber mehr als den Ultraschall hat er ja nie gemacht.. und diesen scheinbar nichtmal ordentlich.

Nun sind die Beschwerden in der zeit deutlich schlechter geworden, obwohl man es ja mit einen Simplen Blutbild erkennen hätte können

Ende vom lied ist dass ich jetzt haufenweise medikamente nehmen muss, wohl den rest meines Lebens ( ich bin aktuell 25). Erwerbsunfägig bin, zu 50% Schwerbehindert bin. Alles auf grund der Schwere der erkrankung. Dazu musste ich nach der Diagnose alle 4 wochen 6 Monate lang
Nach Göttingen ins Kranke haus zur Chemotherapie.

Meinen gelernten Beruf kann ich nicht mehr Ausübung, aber bin ja eh erwerbsunfähig.

Nun Stellt sich mir langsam die frage was ich machen soll.

Mein Nierenarzt meinte ich hätte sofort zu ihn geschickt werden müssen, dann wäre der Schaden nicht so ausgeprägt wie jetzt.

Effektiv bekomme ich sozialhilfe und sonst nix. Davon kann und will man nicht leben.

Der meiste schaden hätte wohl vermieden werde können wenn der arzt richtig untersucht hätte.

Steht mir da Theorerisch eine Entschädigung zu?

Ich habe im endeffekt ja alles verloren.
-Meine abgeschlossene Ausbildung ist wertlos
- Erwerbsunfähig
- Starke schmerzen und nebenwirkungen
- Psychische probleme und panikattaken von den Medikamenten. ( viele hätte man sich sparen können wäre es früher erkannt worden)
- Warscheinlich! Stärker ausgeprägte krankheit bedingt durch die falsche behandlung


Problem ist halt das ist schon gut 3 jahre her..


Steht mir da was zu? Wenn ja was?

Oder hab ich einfach pech, und der arzt kommt mit der falschen behandlung bzw der fehlenden untersuchungen durch?


Wäre dankbar für tipps


MfG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Nach drei Jahren verjährt ein Behandlungsfehler. Beginn der Frist ist der Zeitpunkt, in dem sie wussten oder wissen mussten, dass möglicherweise ein Behandlungsfehler vorliegt bzw vorlag.

Letztendlich dreht sich alles um die Frage, ob der Arzt sie gemäß der "Regeln der Kunst" behandelt hat und ob er hätte erkennen müssen, das da mehr als eine tatsächlich durch entsprechende Medikamente (Diuretika) gut behandelbare Nierenfunktionseinschränkung vorlag. Das ist eine Aussage, die ein Forum natürlich nicht treffen kann. Im Grunde wäre der Prozess eine Schlacht der Gutachter, nicht mehr und nicht weniger. Sie sollten also auf jeden Fall Rechtsschutz versichert sein, sonst müssen Sie für alles erstmal in Vorlage treten.

Sollte die Geschichte noch nicht verjährt sein, dann hilft vielleicht ein entsprechendes Schreiben vom Anwalt, indem man zuerst mal seine Ansprüche geltend macht und darlegt, warum man meint, diese zu haben. Vielleicht kommt der Arzt ja mit einem Angebot um die Ecke. Wenn einem dieses nicht gefällt oder zu niedrig erscheint, kann man immer noch den Klageweg beschreiten. Die wichtigste Frage zum erstmal wird allerdings sein, ob die Geschichte nicht tatsächlich schon verjährt ist.

Signatur:

"Valar Morghulis"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Die Krankenkasse ist verpflichtet den Patienten zu unterstützen und ein Gutachten des MdK anzuleiern (§66 SGB V ). Würde mich zunächst an die Patientenberatung wenden (https://www.patientenberatung.de/de/recht/behandlungsfehler).

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von fb367463-2):
Vielleicht kommt der Arzt ja mit einem Angebot um die Ecke.


Niemals. Mir ist kein einziger Fall bekannt, bei dem auf ein einfaches Anwaltsschreiben ein Angebot kam.
Im Gegenteil: diese Prozesse gehen eigentlich IMMER durch alle Instanzen.

Das heißt, wenn man sich dafür entscheidet, einen Anwalt zu beauftragen, dann sollte man sich sicher sein, dass man das gesamte Verfahren durchzieht und auch finanzieren kann (also Zusage der Rechtsschutzversicherung oder genug finanzielle Reserven; die wird es wohl hier nicht geben).

Bis dahin sollte man sich auf Kostenneutrale Schritte beschränken, wie z.B. das Einschalten der Krankenkasse und des MdK. Wobei man da jetzt auch keine Wunder erwarten sollte.....

1x Hilfreiche Antwort

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