Begriff-Person öffentlichen Glaubens

9. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
gemly94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)
Begriff-Person öffentlichen Glaubens

Hallo,
ich habe eine Frage: Gehören Angestellte einer Administration zB. Schule zu "Personen des öffentlichen Glaubens"? Falls nein, welche Personen gehören zu dieser "Gruppe"?

Ich wäre sehr dankbar für jegliche Hilfe!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Vielleicht der Papst?
Was soll das für ein "Gruppe" sein? Ist Person des öffentlichen Lebens gemeint?

-- Editiert von Retels am 09.02.2017 09:59

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
gemly94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Retels):
Vielleicht der Papst?
Was soll das für ein "Gruppe" sein? Ist Person des öffentlichen Lebens gemeint?

-- Editiert von Retels am 09.02.2017 09:59


nein, es sollte sich um "Personen des öffentlichen Glaubens" handeln.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
gemly94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Personen öffentlichen Glaubens sind Notare, Standesbeamte, Gerichtsvollzieher,...

Einfach nur Angestellte einer Schule gehören nicht dazu.


Obwohl Angestellte der Administration zB. auch Beglaubigungen, Duplikate etc. erstellen können?

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
gemly94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Ja. Denn die machen das nur im Namen der Institution Schule, die Schule selbst kann ja nicht unterschreiben. Eine Person öffentlichen Glaubens dagegen darf beglaubigen, obwohl sie keiner zu Beglaubigungen berechtigten Behörde angehört.


Danke sehr!! Nur noch eine Frage, gehört die Schule/Uni etc zu einer Behörde?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
gemly94
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Ja. Denn die machen das nur im Namen der Institution Schule, die Schule selbst kann ja nicht unterschreiben. Eine Person öffentlichen Glaubens dagegen darf beglaubigen, obwohl sie keiner zu Beglaubigungen berechtigten Behörde angehört.


Danke sehr!! Nur noch eine Frage, gehört die Schule/Uni etc zu einer Behörde?

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen