Begleitperson erlaubt?

7. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
steikue
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 26x hilfreich)
Begleitperson erlaubt?

Darf man zum Termin der Begutachtung (Amtsarzt) eine Begleitperson mitnehmen (als Beistand/Zeuge)?

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7 Antworten
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#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@steikue

ich nehme an, du hast schon schlechte erfahrungen gemacht und willst dich 'absichern'?

ja, aber der gutachter muss nicht zulassen, dass die person, auch nicht ehepartner, bei der untersuchung dabei ist.
so erging es mir.

ich hab in einem verfahren die erfahrung gemacht, dass ich in einem gutachten vom wochenanfang: freundlich kooperierend dargestellt war und am mittwoch darauf bei nem anderen hieß es:versicherte ist fixiert auf ihre erkrankung.
handlung war dieselbe: auf frage, was ich habe, habe ich die akte mit den unterlagen hingelegt und mrt etc auf den tisch.

mir wurden dinge regelrecht im mund rumgedreht,behauptungen aufgestellt,einmal wurde ich sogar derart angeschnauzt, dass ich lüge weil es das, was ich schilderte, nicht gibt und als ich auf den op bericht verwies, erdreistete sich der gutachter zu sagen: dann lügt der herr dr.x im op protokoll...

es hieß, ich sei mit den öffentlichen beim termin erschienen, obwohl mein fahrer im wartezimmer stand etc.
(dafür hänge ich dem das nächste mal schild um den hals: fahrer der versicherten xxxx) :grins:
das klingt witzig, war aber wichtig wegen wegefähigkeit und ich mach das wirklich b. nächsten mal.

deshalb habe ich mir angwöhnt, dass leider aus versehen mein mp3 player nicht aus geht und leider record gedrückt in der handtasche.
ist illegal, das weiß ich, aber im notfall hätte ich so was beweisen können. es würde nicht gewertet, aber gehört bei gericht. das würde mir reichen.

sunbee

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@sunbee:

Bist Du Dir wirklich sicher, dass der Gutachter der Begleitperson die Anwesenheit bei der Untersuchung untersagen kann, wenn die zu begutachtende Person die Anwesenheit ausdrücklich wünscht?

Gerade in dieser Woche gab es eine Meldung im Radio, dass jeder Patient das Recht hat, zu jeder Untersuchung eine Person seines Vertrauens mitzunehmen und das der Arzt dieses nicht verbieten darf. Zugegebenermaßen ging es dabei um "normale" Arztbesuche und nicht um Gutachter. Aber müssen da nicht die gleichen Regeln gelten?

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

mir war das recht des patienten bekannt. deshalb schleppte ich vor ein paar jahren meinen göttergatten mit zum mdk. kein zutritt....
ich bin sicher, dass bei der untersuchung niemand zugelassen werden muss.

sunbee

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

Aber mit welcher Begründung soll der Begleitperson die Anwesenheit verboten sein? So recht will mir das nicht in den Schädel. Ich meine, zum Arzt gehe ich in der Regel freiwillig. Zum MDK, Gesundheitsamt oder ähnlichen Institutionen doch eher gezwungermaßen. Und gerade da soll der Arzt das Recht haben, einer Person meines Vertrauens, die ich dabei haben will, die Anwesenheit zu untersagen? Kann ich nicht wirklich nachvollziehen.

Gruß,

Axel

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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

ich auch nicht und du kannst mir glauben, dass ich tamtam gemacht habe.

:) ruhig und sachlich dem anwesenden medizinmann erklärt, dass mir jemand beim ausziehen der schuhe helfen muss(war wirklich so), ihm das mrt unter die nase gehalten. antwort: ihr mann kann ihnen die schuhe hier öffnen(flur)

bei jedem gutachter in der folge hatte ich nen fahrer respektive mensch meines vertrauens dabei. obwohl gefragt, durfte keiner mit rein und das ende vom lied, beispielsweise die ewig wiederkehrende behauptung, ich sei mit den öffentlichen da. brisant, weil es unter anderem um wegefähigkeit geht/ ging.
deshalb habe ich mir das o.g. angewöhnt.was natürlich keine aufforderung zum illegalen handeln darstellt. nur eine persönliche form sich zu wehren.

sunbee

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Unter anderem wird ein Grund dafür sein, daß bei einem Angriff auf das Gutachten die eine Seite (und nur diese) plötzlich über einen 'Zeugen' verfügt.

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@mortinghale

du hast es erfasst. aber kein wunder, schließlich hast du ja den richtigen 'glauben' :grins:

sunbee

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