Bayrisches Feuerwehrgesetz - Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

23. Februar 2016 Thema abonnieren
 Von 
Stirno11
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Bayrisches Feuerwehrgesetz - Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

Hallo,

Eine Kurze frage an alle die sich mit dem Bayrischen Feuerwehrgesetz auskennen.
Angenommen jemand wurde mehrfach rechtskräftig verurteilt wegen kleinen Delikten, kann der Kommandant einer Feuerwehr diesen vom Feuerwehrdienst Ausschließen aufgrund der Verurteilungen ?

Ich finde keine Passenden Gesetze im Bayrischen Feuerwehrgesetz dazu wo das geregelt ist?

Mit Freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Zuerst einmal müsste man wissen, welche "mehrfachen kleine Straftaten" das waren. Dieser Tage war auch jemand im Forum, der mehrfach begangene, gefährliche Körperverletzung mit Vorsatz und ähnliche Dinge auch als "kleinere Vorkommnisse" ansah.

Ich könnte mir jedoch durchaus vorstellen, dass solche Kandidaten aus der Feuerwehr ausgeschlossen, beziehungsweise nicht aufgenommen werden (können). Unter anderem kommt man auch in etliche Privathaushalte während der Einsätze und sollte jemand beispielsweise mehrfach wegen Betrug oder Diebstahl verurteilt sein, könnte man voraussetzen, dass er bei der ersten Gelegenheit wieder lange Finger macht. Im weiteren hat die Feuerwehr ja auch eine gewisse Vorbildfunktion, alleine wenn ich mir die vielen Grundschulklassen anschaue, die jährlich die Feuerwehr neben uns besuchen, da macht sich ein mehrfach verurteilter Straftäter in den Reihen nicht besonders gut.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38440 Beiträge, 14004x hilfreich)

Der Ansatz ist doch ein ganz anderer. Die freiwilligen Feuerwehren haben in der Regel (zumindest in meinem Land) noch eine individuelle Satzung. Aus der ergeben sich in der Regel die Voraussetzungen für Eintritt und Ausschluss.

wirdwerden

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