Bankkarte immer kostenpflichtig????

4. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)
Bankkarte immer kostenpflichtig????

Hallo

ich wollte gerne mal wissen ob eine Bankkarte immer kostenpflichtig ist wenn sie z.B abgelaufen ist.
Kommt es darauf an vieleicht bei welcher Bank man ist??
Bekommt denn nicht automatisch mit Ablauf der alten eine neue??
Vielen Dank fuer denen die mir meine Fragen beantworten

Gruss
:???:

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@janni

selbst innethalb einer bank unterschiedlich. ich dösel hatte irgendwann den totalen blackout u. erinnerte mich nicht mehr an die pin. einfach weg.
neue karte kostete 20€ und bei der nächsten angelegenheit am schalter fragte mich die dame, ob ich nicht eine hertha karte möchte, die ist kostenlos, sieht nur anders aus. arghhh

sunbee

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#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ich habe mich früher auch immer masslos darüber geärgert, dass die Bankkarte nur zeitlich befirstet gültig war und die neue dann auch noch kostenpflichtig war. Im Jahr der Euroumstellung erdreistete sich die Bank dann auch noch, die Gebühr von ehemals 10,00 DM auf 20,00 Euro zu erhöhen. Dieses ist mir deshalb aufgefallen, weil meine ziemlich zum Ende des einen Jahres eine neue Karte bekam, zum Preis von 10,00 DM und etwa ein halbes Jahr später lief dann meine Karte ab und ich musste für die neue dann 20,00 Euro bezahlen. An dieser Stelle habe ich mich dann massiv bei der Geschäftsführung der Bank beschwert und bekam tatsächlich die 20,00 Euro erstattet. Mittlerweile bin ich bei einer anderen Bank und dort habe ich noch nie für eine Kontokarte bezahlen müssen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#3
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

Letztlich ... und um wieder auf den rechtlichen Aspekt zurückzukommen ... läuft das alles jedoch unter dem Stichwort Vertragsfreiheit.

Einen gesetzlichen Anspruch, eine kostenlose Bank-/EC-Karte mit welchen Funktionen auch immer zu bekommen, gibt es meines Wissens nicht.

Gruß
Xavienne

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#4
 Von 
janni2007
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 32x hilfreich)

hallo

.....NOTE<<Einen gesetzlichen Anspruch, eine kostenlose Bank-/EC-Karte mit welchen Funktionen auch immer zu bekommen, gibt es meines Wissens nicht.....
Liebe/er xavienne...
man ist aber auf dieses plastik karten ding total angewiesen...also verdienen die banken noch total daran und das ist meines achtens nicht recht.auch die befristung dieser dinger.
fuer mich ist das bezahlen der gebuehren der karte nur bei eigenverschulden gerecht.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
lieber axel k
......NOTE>> Mittlerweile bin ich bei einer anderen Bank und dort habe ich noch nie für eine Kontokarte bezahlen müssen......

bei welcher bank bist du denn????

guten abend
:crazy:

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Ich finde auch insbesondere die zeitliche Befristung und die damit erzwungene Neubestellung ein Frechheit. Ich gehe zwar davon aus, dass das in den AGB's so geregelt sein wird. Ob das aber einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde? :???:

Ich bin bei der Deutschen Bank.

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#6
 Von 
George2306
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 154x hilfreich)

@AxelK

Ich habe auch bei der Deutschen Bank ein Konto und die Karte wird immer berechnet.
Ich nehme an, daß Du Deine Kartengebühr bereits im Grundpreis mitbezahlst.
Schließlich gibts ja verschiedene Kontenmodelle.
Du glaubst doch nicht im Ernst, daß die Deutsche Bank auf irgendwas verzichtet? Die Bank, die aufs Giro keine Habenzinsen zahlt?

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#7
 Von 
xavienne
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 72x hilfreich)

@janni2007

>> man ist aber auf dieses plastik karten
>> ding total angewiesen...also verdienen
>> die banken noch total daran

Das mag schon sein und man ärgert sich vermutlich immer, wenn man etwas bezahlen muss, das man möglicherweise nicht so genau nachvollziehen kann.
Nichtsdestotrotz ist es eben Sache der Banken, zu welchen Bedingungen sie welche Leistungen anbieten. Darauf kann man sich einlassen oder eben auch nicht - Vertragsfreiheit eben.

Deshalb auch mein Hinweis
>> um wieder auf den rechtlichen Aspekt
>> zurückzukommen

Denn um Recht geht's hier ja - ist ja nicht moral.de oder dasfindichungerecht.de oder wiekoennendienur.de ;)

Im übrigen finde ich nicht, dass man auf Plastikkarten angewiesen ist. :)
Praktisch sind sie manchmal, klar. Aber darauf angewiesen?

Gruß
Xavienne

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@George:

Richtig, ich zahle natürlich einen monatlichen Grundpreis. Nämlich 4,50 Euro monatlich. Darin sind eine erhebliche Anzahl an Buchungen bereits enthalten und meinetwegen auch ein Anteil X für die Bankkarte. Auf jeden Fall habe ich durch den Bankwechsel meine Kontoführungsgebühren von ehemals durchschnittlich 35,00 Euro auf durchschnittlich etwa 20,00 Euro gesenkt. Und die Bankkarte musste ich früher trotzdem separat bezahlen.

@Xavienne:

Na ja, angewiesen ist man auf die Karten vielleicht nicht zwingend. Obwohl, gibt es überhaupt noch ein Girokonto, zu dem es nicht zwingend eine Kontokarte gibt? Und selbst, wenn es theoretisch auch ohne geht, so ist dann doch jede Buchung, Abholung von Kontoauszügen etc. deutlich teurer, als mit Karte. Und auf ein Konto ist man schon angewiesen.

quote:
Nichtsdestotrotz ist es eben Sache der Banken, zu welchen Bedingungen sie welche Leistungen anbieten. Darauf kann man sich einlassen oder eben auch nicht - Vertragsfreiheit eben.


Vertragsfreiheit hin oder her. Diese hat Ihre Grenzen aber eben auch spätestens da, wo gegen geltendes Recht verstoßen wird. Zum Beispiel ist da die Gebühr für Rücklastschriften zu nennen, die bis vor wenigen Jahren noch fester Bestandteil der AGB's praktisch aller Banken gewesen ist, bevor diese Regelung vom BGH kassiert wurde. Und bei der einseitigen zeitlichen Befristung der Kontokarten und dem damit verbundenen zwangsweisen Bezug einer neuen Karte, habe ich eben schon so meine Zweifel, ob die Gerichte eine solche Praxis decken würden.

Gruß,

Axel

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