BAföG Rückforderungsbescheid/ KFZ-Brief-Eigentum?

6. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
DonSalerie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
BAföG Rückforderungsbescheid/ KFZ-Brief-Eigentum?

Hallo meine Lage ist sehr verzwickt:

Seit August 2008 bekam ich Bafög.
Kurz davor kaufte ich mir ein Auto , ich bin der alleinige Nutzer Käufer und habe das Auto selber abgeholt und stehe im Kaufvertrag. Allerdings ist meine Mutter in der Versicherung eingetragen und im KFZ-Brief.

Im November 2009 bekam ich Bescheid alle Konten offen zu legen.

Ein Konto in Höhe von 5200€ hatte ich zum Erstantrag( August 2008) nicht angegeben.(Mit meiner ersten Antwort, informierte ich das Amt von dem Konto.) Von den 5200€ kaufte ich mir das Auto von 3800€.
Den Kauf akzeptiert das BAföG. Amt nicht, weil ich nicht im KFZ- Brief eingetragen bin.
Jetzt wird der ganze Betrag von 7000€ zurückgefordert.
Und alle zukünftigen Leistungen von Januar2010 bis Juli2010 komplett gestrichen!!!!!!!!!!!!!!
Das das Amt rechtmäßig Geld wieder haben will, kann ich verstehen, aber warum alles???
Wenn ich das mit dem Auto hinbekomme dürfte ich doch nur den Betrag von (5200€ - 3800€ =1400€) zurückzahlen. Warum wollen die alles wieder obwohl ich doch max. 5200€ zu viel hatte?

Wie sollte mein Widerspruch aussehen, wenn ich die zukünftigen Leistungen weiterhin beziehen will?

Und nicht den ganzen Betrag zurückzahlen will??

Die 7000€ wollen die innerhalb von einem Monat wieder haben, aber soviel Geld, habe ich nicht.

Sollte Infos fehlen oder Unverständnis auftreten, teilen Sie es mir bitte mit.

Vielen Dank

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12308.02.2010 13:25:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DonSalerie
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Zu dem Zeitpunkt der Erstantragsstellung hatte ich quasi nur noch 1400€. Weil ich zuvor ein Auto kaufte.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:
Den Kauf akzeptiert das BAföG. Amt nicht, weil ich nicht im KFZ- Brief eingetragen bin.


Wenn das der einzige Grund sein soll, ist das wohl irrelevant, denn der Eingetragene im Brief ist ja nicht zwingend der Eigentümer. Allerdings wirst du den Anscheinsbeweis wohl widerlegen müssen, andernfalls wird dir das Amt wohl unterstellen, mit der Konstruktion hätte noch eben schnell Geld an ihm vorbeigeschafft werden sollen (ausgegeben für ein Auto, das formal nicht dir gehört).

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12308.02.2010 13:25:09
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

1x Hilfreiche Antwort

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