Auto verkauft, Drogen gefunden!

24. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
LenNERD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto verkauft, Drogen gefunden!

Hallo,

zu meiner Situation: Am Wochenende habe ich ein Auto verkauft, 3 Tage später wurde der neue Besitzer des Autos angehalten, jedoch wurden bei Ihm im Auto hinter dem Aschenbecher 4g Hasch gefunden, was der neue Besitzer mir mitteilte.
Ich selbst hatte vor 3 Jahren einen BTM-Eintrag bekommen, ich wurde angehalten und sie testeten mich positiv, jedoch war das Ergebniss so gering das ich weder eine Strafe noch eine Ordnungswidrigkeit erhalten habe, jedoch aber einen Eintrag im BtmG.
Ich selbst fahre seit Monaten kein Auto mehr, rauche aber manchmal trotzdem einen Joint.
Das Hasch was im Auto gefunden wurde ist definitiv nicht von mir, was soll ich tun und mit welchen Folgen kann ich rechnen? Der Besitzer des neuen Autos, musste einen Test vollziehen bei dem das Ergebnis "angeblich" negativ war.


Meine Fragen:

Darf die Polizei mit mir, nachträglich an der Tür einen Drogentest machen?

Wird die Polizei auf mich zurückkommen, weil beweisen kann es in dem Sinne ja niemand, die 2 Jungs müssten ja nicht mal kiffen, könnten aber das Hasch geholt haben und mit zu einem Freund genommen haben.

Werde ich eine Anzeige bekommen?
Wird das an die Führerscheinstelle gehn?

Was kann ich dagegen tun das mir die Schuld vorgeworfen wird?

Gruß Lennard

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-- Editiert LenNERD am 25.02.2015 00:00

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119660 Beiträge, 39759x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Darf die Polizei mit mir, nachträglich an der Tür einen Drogentest machen? <hr size=1 noshade>

Ja. Auch an der Pommesbude oder im Kaufhaus.
Allerdings kann man diesen Test verweigern.

Könnte aber sein, das man dann "Gast" wird bis ein Richter einen Beschluss zum Test erlassen hat.



quote:<hr size=1 noshade>Wird die Polizei auf mich zurückkommen, weil beweisen kann es in dem Sinne ja niemand, <hr size=1 noshade>

Kann niemand vorhersagen. Aber es ist durchaus üblich Verdächtige zu befragen.



quote:<hr size=1 noshade>Werde ich eine Anzeige bekommen? <hr size=1 noshade>

Mein Glaskugel ist gerade zur Wartung ...



quote:<hr size=1 noshade>Wird das an die Führerscheinstelle gehn? <hr size=1 noshade>

Ja, das wäre möglich. Und zwar unabhängig von der Anzeige und deren Ausgang.



quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich dagegen tun das mir die Schuld vorgeworfen wird? <hr size=1 noshade>

Nichts





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
LenNERD
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Was denken Sie werden die sich schriftlich bei mir melden, oder werden dies diesbezüglich bei mir klingeln und mich nach einem Drogentest fragen? Ich bin ja nicht am Steuer gewesen und ein Auto besitze ich ja auch nicht mehr.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16474 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>Darf die Polizei mit mir, nachträglich an der Tür einen Drogentest machen? <hr size=1 noshade>

Kommen darf die Polizei immer. Aber so ein Test wäre freiwillig.
Ich sehe auch nicht weshalb so ein Test sinnvoll sein sollte.
Ein aktueller Bezug zum Straßenverkehr besteht ja nicht.
Außerdem würde ein Drogentest ja auch genau Null Informationswert bezüglich der Frage haben, ob das BtM im Auto auch deins ist.
Und letzteres ist das, was die Polizei interessiert.
Insofern sehe ich auch nicht, warum ein Richter einen zwangsweisen Drogentest anordnen sollte.
Realistischer fände ich eher, dass man deine Fingerabdrücke nimmt um sie mit den Fingerabdrücken auf dem BtM zu vergleichen.

quote:<hr size=1 noshade>Wird die Polizei auf mich zurückkommen, weil beweisen kann es in dem Sinne ja niemand, die 2 Jungs müssten ja nicht mal kiffen, könnten aber das Hasch geholt haben und mit zu einem Freund genommen haben. <hr size=1 noshade>

Dass du zum Kreis der Verdächtigen gehörst, lässt sich nicht vermeiden. Die Polizei wird ermitteln und versuchen herauszubekommen, wem das BtM gehört. Das ist halt die Aufgabe der Polizei.
Wie viel Mühe sich die Polizei bei 4g Haschisch macht und wie erfolgreich die Ermittlungen sein werden, kann man nicht vorhersehen.

quote:<hr size=1 noshade>Werde ich eine Anzeige bekommen? <hr size=1 noshade>

Die Polizei wird erstmal ermitteln. Und was dann passiert, hängt davon ab, was die Ermittlungen ergeben.

quote:<hr size=1 noshade>Wird das an die Führerscheinstelle gehn? <hr size=1 noshade>

Erst wenn feststeht, dass das BtM deins ist. Solange unklar ist, wem das BtM überhaupt gehört, wird nicht an die FS-Stelle gemeldet.

quote:<hr size=1 noshade>Was kann ich dagegen tun das mir die Schuld vorgeworfen wird? <hr size=1 noshade>

Dagegen, dass du verdächtigst wirst: gar nichts
Aber wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, passiert ja auch nichts.





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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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