Auto + Scheidung

23. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
mamavonjustin
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 0x hilfreich)
Auto + Scheidung

Guten Morgen an alle, ich habe folgende Frage:

Mein Noch - Mann und ich haben uns 2005 ein Auto gekauft, welches wir beim Händler bar bezahlt haben und bei der "Haus"Bank dafür ein Kredit von 10000Euro aufgenommen haben.
Jeden Monat sind 189,-Euro fällig die von Anfang an vom Konto meines Ex gingen. Dahrlehensnehmer sind wir beide.
Versicherung und Steuer lief/läuft auf den Namen seiner Mutter, da sie (ich zwar auch) im öffentlichen Dienst arbeitet und somit alles günstiger war/ist.
Die fälligen Beträge gingen von SEINEM Konto ab.
Kurz nach der Trennung ist von mir ein Versuch gestartet worden, das Auto zu verkaufen, bei einem Autohändler, welcher nach ca. 3 Wochen wohl auch einen Interessenten hatte. Man sagte mir der Interessent sei am vorgesehenen Tag nicht erschienen und man würde das Auto bis zum nächsten Tag behalten weil es dann wohl einen neuen Termin gab.
Seit dem hab ich das Auto nicht wiedergesehen.
Die offene Kreditsumme beläuft sich noch auf ca. 3300,-Euro welche auch monatlich mit 189,-Euro von seinem Konto abgebucht werden.
Inwieweit gehört mir da auch was von dem Auto?(Ausser die Schulden) Steht mir die Hälfte des Erlöses zu falls das Auto verkauft wird und von der Summe der Kredit abgeglichen ist? Oder ist es möglich, das die jetzt sagen sie zahlen brav jeden Monat weiter und am Ende alles so drehen als wenn sie alles bezahlt haben und ihnen das Auto gehört? Auch wenn das Darlehen jeden Monat von seinem Konto gebucht wurde, hab ich da in der Ehe nicht auch mitgewirtschaftet?

Für jede Hilfe und jeden Rat bin ich sehr dankbar

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jogibear.
Status:
Schüler
(373 Beiträge, 161x hilfreich)

das Auto gehört dem, der im Fahrzeugbrief steht

(Außenverhältnis)

wie es im Innenverhältnis zwischen dir und einem (Noch) Mann zu regeln ist eine Beweissache....

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#2
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> das Auto gehört dem, der im Fahrzeugbrief steht

Beliebter Rechtsirrtum. Das ist allenfalls ein Indiz für eine Eigentümerschaft, das allerdings problemlos widerlegt werden kann. Mit "Außenverhältnis" hat das erst mal gar nichts zu tun.

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