Ausweiskopie rechtens?

21. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Steve1405
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausweiskopie rechtens?

Hallo zusammen,

und zwar habe ich vor einiger Zeit meinen Ausweis verloren. Habe jetzt natürlich einen Ausweis beantragt.

Damit mir das in Zukunft nicht mehr passiert würde ich gerne eine Ausweiskopie erstellen und diese mitführen, um mich bei Kleinigkeiten wie z.B. einer Alterskontrolle etc. auszuweisen. Ist das legal und so machbar?

MFG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

Wie sollte denn eine Kopie, die jederzeit fast unfeststellbar gefälscht werden kann, einen sinnvollen Ersatz für deinen Ausweis darstellen?
Damit lacht dich jeder Polizist von der Straße.

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#2
 Von 
Steve1405
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir geht es weniger um die Identifikation meiner Person. Ich möchte nur gerne wissen, ob es legal ist oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Eine Fotokopie des Ausweises ist problemlos möglich und wird aus den vom Fragesteller angesprochenen Gründen - Verlust, Diebstahl - z.B. bei Fernreisen etc. sogar empfohlen. Eine solche Kopie erleichtert z.B. einem deutschen Konsulat die Hilfeleistung.

Einer Fotokopie kommt natürlich nicht die gleiche Rechtskraft zu, wie dem echten Ausweis. Mit nur einer Fotokopie eine Ausweises kann man natürlich nicht ins Ausland reisen, mit einer Führerscheinkopie Autofahren, wenn FS eingezogen worden ist, etc. Auch private Dritte, z.B. Bank, Alterskontrolle Disko, etc., müssen sich auf derartige Fotokopien nicht einlassen.

Verboten ist eine "Kopie" mit welcher ein echter Ausweis nachgeahmt wird; sprich eine Fälschung.

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#4
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Einer Fotokopie kommt natürlich nicht die gleiche Rechtskraft zu, wie dem echten Ausweis.

Ihr kommt überhaupt keine Rechtskraft zu. Dort, wo eine Ausweispflicht besteht (Personenkontrollen, Vorzeigen des Führerscheins bei Verkehrskontrollen), ist eine Kopie nutzlos.

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#5
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Mausi hat völlig Recht.
Bei Verlust eines Ausweises z.B. im Ausland geht eine Identifikation des Inhabers und das Ausstellen eines Ersatzdokumentes z.B. bei einer deutschen Vertretung wesentlich einfacher und schneller. Es ist also nicht nur erlaubt, sondern sogar empfohlen.
Gruß

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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