Ein Imbiss verkauft eine Speise für 10 Eur zzgl. 19% MwSt.
Im ausser-Haus-Verkauf kostet die gleiche Speise auf einmal 11,12 Eur zzgl. 7% MwSt.
Ist sowas zuläsig?
Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse. Ich könnte ja sagen ich esse inhouse, kaufe die Speise für 10 Eur + 19% und sage dann, ich esse doch auf der Strasse und bezahle nur 7% MwSt.?
Ausser-Haus verkauf teuerer?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wenn es sich denn jeweils (nur) um einen Kaufvertrag handeln würde.Zitat:Ich meine Kaufvertrag ist Kaufvertrag, egal wo ich das esse.
Sie können ja mal die letztendlich zu zahlenden Preise ausrechnen. Da sollte Ihnen doch etwas auffallen. Ich würde doch bezweifeln, dass der Durchschnittsverbraucher von so einer Vorgehensweise profitiert. Oder zahlen Sie keine Mehrwertsteuer?
Durch eine solche einseitige Erklärung entsteht kein neuer Vertrag. An den zuvor schon geschlossenen Vertrag knüpft aber die Mehrwertsteuer an. Wenn doch, dann zahlen Sie auch die 11,12€. Davon abgesehen belohnen Sie mit so einem Vorgehen dann den Fiskus und schaden dem Wirt.Zitat:Ich könnte ja sagen ich esse inhouse, kaufe die Speise für 10 Eur + 19% und sage dann, ich esse doch auf der Strasse und bezahle nur 7% MwSt.?
Sowas ist das Ergebnis einer Besteuerungspolitik, die von vielen als absurde oder unpraktisch empfunden wird. Der wird will, dass alle seine Gäste letztendlich gleichermaßen viel Geld auf den Tresen legen müssen und niemand (außer ihm) Grund dazu hat, sich über "vor Ort" oder "mitnehmen" Gedanken machen muss. Dann muss er auch nicht erst verkaufen und dann darauf achten wer sich hinsetzt. Auch kann er sich dann bei der Preisbildung ausschließlich an der Zahlungsbereitschaft der Kunden orientieren.Zitat:Ist sowas zuläsig?
Ich halte es wiederum für "absurd", dass der Wirt dann für den Verkauf "zum mitnehmen" mehr Geld in die eigene Tasche bekommt als beim Verzehr "vor Ort". Aber das ändert nichts daran, dass ich dieses Geschäftsmodell für legitim halte. Und beim Verzehr "vor Ort" kann er vielleicht noch weitere Gestränke usw. verkaufen, profitiert davon also vielleicht auch wirtschaftlich.
Der Wirt sollte dann nur im Eigeninteresse darauf achten, dass seine Kunden nicht (wie von Ihnen geplant) falsche Angaben machen und dann doch das Haus verlassen. Dann zahlt er nämlich unnötig viel an den Fiskus, während Sie nichts sparen.
Laut PAngV sind die Bruttopreise anzugeben, somit kostet es für den Verbraucher immer gleich viel. Schonmal drauf geachtet, dass man in einem Fastfood-Laden gefragt wird, ob man das Essen mitnimmt oder hier isst? Die drücken dann eine Taste, aber für einen selber bleibt der ausgezeichnete Preis gleich.
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Zitat:Ein Imbiss verkauft eine Speise für 10 Eur zzgl. 19% MwSt.
Im ausser-Haus-Verkauf kostet die gleiche Speise auf einmal 11,12 Eur zzgl. 7% MwSt.
Ist sowas zuläsig?
Ja, das ist gängiges Vorgehen in der Branche und wird nicht rechtlich beanstandet, solange der Endpreis gleich ist.
Wie Retels schon richtig dargestellt hat, wird das auch von großen Fast-Food-Ketten so gehandhabt.
Wenn ich das als Geschäftsessen abrechne, bekomme ich die MwSt zurück und dann ist der Preis eben nicht gleich.
Was nichts daran ändert, daß das im Rahmen der Vertragsfreiheit völlig zulässig ist.
Ich erwarte eigentlich, dass so ein Imbiss 2 Karten hat, eine für Inhouse-Essen und eine mit Preisen für Essen ausser Haus (nur 7% Mwst draufgeschlagen).
Und warum erwartest Du, dass ein Imbiss es sich erheblich komplizierter macht (Zwei Karten; Diskussionen mit Kunden über den Bruttopreisunterschied; Leute, die schlau sein wollen, außerhaus bestellen und sich dann doch im Haus hinsetzen -> Probleme bei Kontrollen; und vor allem: krumme Beträge bei einem Bruttopreis), nur um es ein paar Promille Leuten, die sich selbst bei einem Geschäftsessen im Imbiss noch wegen ein paar Cent aufregen, Recht zu machen?
ZitatIch erwarte eigentlich, dass so ein Imbiss 2 Karten hat, eine für Inhouse-Essen und eine mit Preisen für Essen ausser Haus (nur 7% Mwst draufgeschlagen). :
Ich erwarte auch immer so viel.
-- Editiert von radfahrer999 am 29.02.2016 13:12
ZitatWenn ich das als Geschäftsessen abrechne, bekomme ich die MwSt zurück und dann ist der Preis eben nicht gleich. :
Als Geschäftsmann kennst du doch das Prinzip der Mischkalkulation.
ZitatAls Geschäftsmann kennst du doch das Prinzip der Mischkalkulation. :
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