Aufrechnung von Ansprüchen hinsichtlich eigemen Arbeitsaufwand und eines Zinsschadens

18. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)
Aufrechnung von Ansprüchen hinsichtlich eigemen Arbeitsaufwand und eines Zinsschadens


hollo in einem ivilstreit erhält der Beklagte folgendes Schreiben vom Gericht:

Text: Der Beklagte wird um Klarstellung gebeten ob mit den geltend gemachten nsprüchen hinsichtlich des eigenen rbeitsauwands und des insschadens die aufrechnung erklärt wird und in welcher Reihenfolge die aufrechnung erfolgt.
wie ist das zu verstehen? was heisst Reihenfolge?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Zitat:
wie ist das zu verstehen?

Gar nicht. Mir ist die Pupille rausgefallen bei dem Buchstabensalat. Kauf Dir mal ne neue Tastatur.



Zitat:
was heisst Reihenfolge?

1.
2.
3.


Das ist eine Reihenfolge.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

kann mich nur entschuldigen, da hat mir der Betroffene telefonisch den Text durch gesagt und ich habe direkt hier reingeschrieben und leider zu früh abgedrückt.
es handelt sich um einen Mandanten, der seiner Ansicht nach durch die Steuererklärung des Büros sich nachteilig behandelt fühlte und durch eigene Arbeit beim Finanzamt viel Geld herausholte und im anschliessenden Verfahren wegen Rechnungskürzung als Beklagter seinen eigenen Aufwand geltend machte.
Nun kam diese Anfrage des Gerichts an ihn, die er nicht verstand. Ich sagte ihm, ich frage mal in einem Forum die Bedeutung nach.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119491 Beiträge, 39733x hilfreich)

Ja, die Tückender Technik. So ein paar Buchstaben mehr machen schon einen Unterschied. :)



Normalerweise wäre der Weg so:
1 Berater wird voll bezahlt.
2 Kunde fordert Schadenersatz
3 Berater zahlt zurück

Bei der Aufrechnung werden die Forderungen miteinander verrechnet.
Der Kunde zahlt also nur den Rechnungsbetrag - Schadenersatz.



Der Zinsschaden entsteht dadurch das der Kunde den beanspruchten Geldbetrag nicht zinsgünstig anlegen kann.



Die Reihenfolge der Aufrechnung kommt in Frage, wenn es mehrere Rechnungen gibt.
Dann muss man erklären, welche Rechnung mit welcher Kürzung aufgerechnet wird.
Dabei wäre z.B. die Verjährung zu berücksichtigen oder auch welche Sicherheit geboten wird.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Zitat (von nouvaleur):
es handelt sich um einen Mandanten, der seiner Ansicht nach durch die Steuererklärung des Büros sich nachteilig behandelt fühlte und durch eigene Arbeit beim Finanzamt viel Geld herausholte und im anschliessenden Verfahren wegen Rechnungskürzung als Beklagter seinen eigenen Aufwand geltend machte.
Nun kam diese Anfrage des Gerichts an ihn, die er nicht verstand. Ich sagte ihm, ich frage mal in einem Forum die Bedeutung nach.


Sie arbeiten offenbar bei einem Steuerberater und tummeln sich jetzt auf dem Gebiet des Zivilrechts und sagen auch noch, dass Sie sich mal in einem Forum kundig machen. Sie wissen schon, dass Steuerberater Rechtsberatung nur auf Ihrem Gebiet durchführen dürfen, also eher nicht im Zusammenhang mit einem Zivilrechtsstreit. Professionell wäre es hier gewesen, den Mandanten an einen RA zu verweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12330.07.2016 09:52:01
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 50x hilfreich)

danke @Harry für die versönlichen Aufmerksamkeit
@Eidechse, das ist ein Mißverständnis, aber ok

Thred closetted

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