Arztrechnung übersteigt Voranschlag um 100%

15. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
margincall
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Arztrechnung übersteigt Voranschlag um 100%

Ich weiss leider nicht in welches Forum die Frage am besten passt:

Ich war als Privatversicherer bei einem Arzt eine Behandlung durchführen zu lassen.
Am Empfang teilte man mir die ungefähren Kosten für die Behandlung mit.

Nach 3 Wochen erhalte ich eine Rechnung die über doppelt so hoch ausfällt wie mir dies mitteilt wurde.
Ich habe daraufhin nur den vor der Behandlung genannten Betrag überwiesen.
Arzt besteht auf volle Bezahlung. Was soll ich tun?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120337 Beiträge, 39878x hilfreich)

Vermutlich kann man nicht beweisen, welcher Betrag genannt wurde.
Wenn man dann noch die Bedeutung des Wortes "ungefähr" mit einbezieht, sollte man überlegen zu zahlen.

Denn vor Gericht dürften die Chancen im 1stelligen Bereich liegen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
doppelpunkt
Status:
Beginner
(144 Beiträge, 34x hilfreich)

Unabhängig vom Kostenvoranschlag können sich natürlich Behandlungen ergeben, die nicht vorhersehbar sind, z.B. muss doch ein EKG gemacht werden, oder eine sonstige andere Untersuchung. Da Sie privatversichert sind, können Sie die Rechnung von Ihrem Versicherer prüfen lassen, ob diese der GOÄ entspricht. Sie kann aber nur prüfen dass z.B. der Punkt EKG korrekt abgerechntet wurde; sie kann aber nicht prüfen ob ein EKG gemacht wurde.

Sie sollten die Rechnung auch mal prüfen, ob evtl. irgendwelche Leistungen abgerechnet wurden, die nicht durchgeführt wurden und dann mit dem Arzt darüber reden.

Zitat:
Dann zahlt doch ein Dritter

Das ist immer die herrschende Meinung. Es zahlt kein Dritter, sondern die Beitragszahler, und somit auch der Fragesteller über seine Prämie. Weiterhin dürften Privatversicherte i.d.R. einen Selbsbehalt vereinbart haben. Also geht man erst mal in Vorkasse und wenn man den SB nicht erreicht, dann zahlt man selbst.

3x Hilfreiche Antwort

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