Arztrechnung ohne vorherige Information über Kostenentstehung

6. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kasia123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Arztrechnung ohne vorherige Information über Kostenentstehung

Hallo,
ich habe vor einigen Jahren eine Zahnspange gehabt.
Da meine Zähne sich mittlerweile wieder verschoben haben, suchte ich den damals behandelnden Kieferorthopäden auf und vereinbarte einen Beratungstermin.
Nach der Beratung welche Möglichkeiten es gäbe, erwähnte der Arzt dass man erstmal Abdrücke, Röntgen, Fotos, etc. machen müsste um genaueres zu den Kosten und Optionen zu sagen. Er fragte mich ob ich spontan heute noch Zeit hätte, sonst könnten wir das eben jetzt schnell machen. Ich stimmte zu. Fotos, Röntgen, Abdrücke wurden gemacht. Ich verabschiedete mich und vereinbarte einen weiteren Termin zwecks Besprechung.
Jetzt, 4 Wochen später, erhalte ich einen Brief in dem ich aufgefordert werde 266,30€ bis zum 30.07.2017 zu zahlen. Eine Rechnung ist in doppelter Ausführung beigefügt gewesen, als auch die Auflistung über die jeweils entstandenen Kosten.
Ich war schockiert.
Niemand hat mich Informiert dass durch diese Beratung und die Abdrücke Kosten entstehen würden, ich habe auch nix unterschrieben. GANZ SICHER habe ich es auch nicht überhört.
Als ich gestern dort anrief, sagte mir die Dame an der Rezeption, dass Sie im System sieht, dass der Dr. es im System angekreuzt hat, dass er mich Informiert hat über die Kosten.
Reicht diese Aussage von ihm aus um von mir die Zahlung zu verlangen?
Soweit ich weiß gibt es doch eine Informations - und Aufklärungspflicht.
Wie gesagt, nichts unterschrieben, nicht informiert worden.
Wie soll ich vorgehen? Gibt es eine rechtliche Grundlage auf die ich mich stützen kann?
Ich bin gesetzlich bei der AOK versichert. Nicht Privat.
Ich danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

1) dürfte es sich nicht um kassenzahnärztliche Leistungen handeln

und falls doch

2) sollte erfragt werden, ob es sich bei der Summe um den nicht von der AOK erstatteten Satz handelt.

Bis jetzt sind die Infos zu dünn um mehr dazu zu sagen.

Berry

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

aehnliches ist mir auch passiert. Bei mir war eine Bruecke gebrochen. Diese wurde repariert und ich wusste, weil ich mich bei der Krankenkasse zuvor informiert hatte, dass ich ca. 60 Euro zuzahlen musste.

Nachdem die Bruecke repariert war meinte der Arzt er muesse noch Feinarbeiten vornehmen, ich sollte 3 Std. spaeter nochmals vorbeischauen. Die Bruecke war dann auch fertig und wurde eingesetzt und ich war mit der Arbeit des Zahnarztes sehr zufrieden.

Einige Wochen spaeter flatterte dann von einer Abrechnungsstelle fuer Zahnaerzte die Rechnung ins Haus. Die war ueber fast 140 Euro. Ich reklamierte und bekam schriftlich, dass da noch weitere Zusatzleistungen gemacht werden mussten.

Ich informierte mich und bekam gesagt, dass mich der Arzt ueber die weiteren Kosten (rd. 80 Euro) haette informieren muessen und darueber haette ein Behandlungsplan erstellt werden muessen den ich zu unterschreiben gehabt haette.

Daraufhin habe ich eine Zahlung verweigert, also nur die 60 Euro gezahlt. Die Abrechnungsstelle hat dann noch ein bisschen gezappelt, ich habe aber ganz klar eine Zahlung verweigert. Spaeter kam dann noch ein Schreiben, dass der Arzt auf eine Zahlung verzichtet.

Ich gehe also davon aus, dass der Arzt Sie ueber die Kosten zu informieren gehabt haette, demnach duerfte er nichts berechnen, wenn das nicht gemacht wurde.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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