Anzeige ohne Beweis (auf Verdacht) - Ankläger weit weg

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb453521-32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige ohne Beweis (auf Verdacht) - Ankläger weit weg

Moin,

Ich habe in einem YouTube Projekt mitgemacht. Dann gab es Streit und viele haben das Projekt verlassen. 2 von den Organisatoren haben den Chat, wo alles passiertt ist in eine Skypegruppe von ca. 170 Mann geschickt.
Einer der, die gegangen sind will nun Anzeige erstatten wegen "Verletzung des Persönlichkeitsrechts".
Ich selber habe damit aber nichts zu tun. Er denkt aber, dass ich es war ohne auch nur einen Beweis dafür zu haben.
Kann er mich Anzeigen ohne BEGRÜNDETEN Verdacht?
Und wenn ja, er wohnt in NRW, ich in MV. Muss ich für eine Aussage bis nach NRW oder geht das auch bei der örtlichen Polizei?
Gruß

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Bei einer Anzeige wird nix bei rumkommen, zu einer Aussage würde man auch vom örtlichen Revier eingeladen werden. Ob derjenige einen Unterlassungsanspruch hat, ist möglich, dafür müsste er aber den zivilrechtlichen Weg gehen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16521 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Kann er mich Anzeigen ohne BEGRÜNDETEN Verdacht?

Ja. Grundsätzlich darf man erstmal jeden wegen allem anzeigen. Ob an der Anzeige was dran ist, ist ja die Aufgabe der Polizei.
Man darf nur nicht absichtlich(!) jemanden falsch falsch verdächtigen.

Ich glaube auch, dass da nichts bei herumkommen wird.
Vernehmungen können übrigens auch schriftlich erfolgen - dann wäre das Entfernungsproblem auch gelöst.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38453 Beiträge, 14006x hilfreich)

Niemand muss für eine polizeiliche Vernehmung hunderte von Kilometer fahren. Normalerweise wird die Akte dann an die für den Wohnort zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet zwecks Vernehmung.

wirdwerden

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Eine Straftat ist weit und breit nicht zu erkennen, daher wird auch niemand vorgeladen werden.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Grundsätzlich darf man erstmal jeden wegen allem anzeigen. Richtig - aber nur wegen existierender Straftatbestände. Und eine Straftat namens "Verletzung des Persönlichkeitsrecht" existiert nun mal nicht...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16521 Beiträge, 9303x hilfreich)

Nun ja.
Bei der Anzeige muss man ja keinen Straftatbestand angeben. Ob eine strafbare Handlung vorliegt, und wenn ja welche, stellt sich ja erst bei den Ermittlungen heraus.
Wenn jemand Anzeige erstattet, weil der Erstatter meint, es liege eine strafbare Handlung vor, dann ist das OK - auch wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Handlung gar nicht strafbar war.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

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