Anzeige gegen Privatperson

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Anzeige gegen Privatperson

Hallo zusammen,

anbei mein Problem kurz zusammengefasst.
Ich habe für eine Kollegin Kleidung im November auf meinen Namen bestellt.(Ja, ich weiss. sehr dumm) Sie hat einen Teil behalten und bezahlt direkt an das Unternehmen. Den Rest (ca. 350 €) hat sie zurückgesendet, aber dieses Paket ist angeblich nie angekommen. Sie erzählte mir, aufgrund der Weihnachtszeit könne dies länger dauern.
Ich habe von der Firma Mahnungen bekommen, Kollegin hat versprochen sich darum zu kümmern. Ich blieb ruhig. Zu Weihnachten kam dann das Schreiben eines Inkassobüros. Ich habe die Kollegin kontaktiert und sie aufgefordert den Betrag sofort zu bezahlen. Nach einer verbalen Auseinandersetzung hat sie das Geld überwiesen (aufgrund von Mahngebühren etc schon 450 €) und an das Inkassobüro und mich einen Screenshot der Überweisung gesendet.
Ich habe das Inkassobüro diese Woche kontaktiert und wollte wissen, ob nun alles erledigt sei, doch die berichteten mir, dass die Zahlung zurückgezogen wurde. Meine Kollegin erklärte mir telefonisch(sie ist seit 2 Wochen krank), dass es Probleme gab, da das Geld von ihrem Konto kam und nicht von meinem. Haha. So eine Verarsche. Mittlerweile total verzweifelt habe ich es im Büro erzählt und es kam raus, dass sie 3 anderen Leuten im Büro Geld schuldet.
Meine Kollegen haben mir geraten die Dame bei der Polizei anzuzeigen. Was würdet ihr mir raten? Ich habe als "Beweise" nur Emails und Whatsappprotokolle. Reicht sowas? Mit was für Kosten muss ich rechnen, wenn es zu einer Verhandlung kommt?

Danke :)

-- Editier von Shoegal_muc am 12.01.2017 16:07

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24 Antworten
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#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Shoegal_muc):
Mit was für Kosten muss ich rechnen, wenn es zu einer Verhandlung kommt?


In der Strafsache mit keinen, in der Mahnsache mit etwas mehr als bisher schon, da demnächst wohl ein Anwalt schreibt und ein Mahnbescheid ins Haus flattert.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Shoegal_muc):
Meine Kollegen haben mir geraten die Dame bei der Polizei anzuzeigen. Was würdet ihr mir raten?

Erst mal die Forderung selbst bezahlen, denn man ist selbst Geschäftspartner des Lieferanten.
Ansonsten kommt bald der angesprochene Mahnbescheid ins Haus.
Danach das Geld von der Arbeitskollegin per Einschreiben fordern, und wenn keine Reaktion erfolgt, eben selbst einen Mahnbescheid ausstellen lassen.
Anzeige kann man machen, aber wird mangels öffentlichen Interesse wohl eingestellt werden.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die 2 Antworten bisher. Das Inkassobüro hat die Frist um 2 Wochen verlängert. ich warte noch eine Woche ab. Wenn nichts kommt zahle ich das Geld selbst und zeige die Kollegin danach an :(

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Shoegal_muc):
Den Rest (ca. 350 €) hat sie zurückgesendet, aber dieses Paket ist angeblich nie angekommen. Sie erzählte mir, aufgrund der Weihnachtszeit könne dies länger dauern.


Mittlerweile steht fest, dass sie dich diesbezüglich belogen hat?

Wenn nicht, also tatsächlich zurückgesendet wurde, ließe sich da evtl. noch was machen, so dass die Forderung hinfällig ist und nicht bezahlt werden bräuchte.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich kann ihr nicht mehr glauben, da sie dauernd lügt ( des letzte Mal erst wieder als sie sagte, die Zahlung kam zurück weil der Kontoinhabername nicht mit meinem Übereinstimmen würde).
Zudem wird sie beleidigend . Wirklich sehr unschön.
Ob sie das Paket zurückgeschickt hat kann ich nicht sagen- sie hat keine Bestätigung von DPD.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Shoegal_muc):
Ob sie das Paket zurückgeschickt hat kann ich nicht sagen- sie hat keine Bestätigung von DPD.


Sie braucht nur die Paketscheinnummer. Wenn sie den Rücksendeaufkleber des Versandhändlers verwendet hat, müsste sich die Nummer noch in den Unterlagen befinden bzw. könnte man die über das Unternehmen noch in Erfahrung bringen.

Mit dieser Nummer kann man die Rücksendung hier nachverfolgen: https://www.dpd.com/tracking/(lang)/de_DE

Es wäre ja in eurem beiderseitigen Interesse, wenn ihr die Rücksendung beweisen und die Forderung damit zurückweisen könntet.

Hilft natürlich alles nichts, wenn die angebliche Rücksendung auch gelogen ist.

Falls eine Zahlung unumgänglich ist, schreib doch bitte mal hier rein, aus was sich die ca. 100€ Mahngebühren zusammensetzen. Da ist oft Unsinn dabei und lässt sich vieles streichen. Wenn du z.B. bei Otto bestellt hast und das Inkasso heißt EOS, fallen die Inkassogebühren komplett weg, da EOS eine Otto-Tochter ist und konzernintern keine Inkassogebühren berechnet werden dürfen. Daher wäre auch interessant, wo du bestellt hast und welches Inkasso die Forderung eintreiben will. Das darfst du hier angeben.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen,

es handelt sich um die Firma Asos und das Inkassounternehmen COEO.
Diese fast 100 € zusätzliche Kosten beinhalten: 58,5 € Inkassovergütung, 11,7 € Auslagenpauschale, und 3,94 € Zinsen und gut 20 € nochmal Mahngebühren.

Da sie mir für gestern wieder versprochen hat einen Zahlungsbeleg zu senden und nichts kam ausser Lügen, habe ich ihr mitgeteilt, dass sie mir bis heute Nachmittag das Geld bar ins Büro bringen soll. Ansonsten leite ich rechtliche Schritte ein.
Bin total fertig :(

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Shoegal_muc):

Da sie mir für gestern wieder versprochen hat einen Zahlungsbeleg zu senden und nichts kam ausser Lügen, habe ich ihr mitgeteilt, dass sie mir bis heute Nachmittag das Geld bar ins Büro bringen soll. Ansonsten leite ich rechtliche Schritte ein.
Bin total fertig :(


Ein hartnäckiger Schuldner lügt, daß sich die Balken biegen. Er wird immer wieder neue Ausflüchte suchen. Ein Zahlungsbeleg (Überweisungsbeleg) heißt nicht, daß die Überweisung tatsächlich ausgeführt wurde.

Wenn heute keine Kohle kommt, wird man wohl zunächst die Forderung begleichen müssen (der Vertrag besteht ja zwischen einem selbst und dem Händler).

Ich würde jetzt sofort nach Begleichen der Rechnung schriftlich per Einwurfeinschreiben den Betrag unter Fristsetzung von der Kollegin das Geld fordern. Mahnbescheid würde ich mir sparen, kostet zusätzlich Geld und verzögert nur. Wenn die nicht zahlt und dem Mahnbescheid widerspricht, geht es ohnehin vor Gericht.

Man könnte aber einen Mahnbescheid als "Drohung" mitschicken.

Mahnbescheide lassen sich online beantragen und auch ausdrucken. Erst, wenn der Ausdruck beim Gericht landet und bezahlt wurde, wird der Mahnbescheid zugestellt. Ich lege in solchen Fällen eine Kopie des vorbereiteten Mahnbescheides den Zahlungsaufforderungen bei und frage, ob der Schuldner es soweit kommen lassen will. Das unterstreicht die Ernsthaftigkeit der Mahnung. Ob es beim Schuldner auch so ankommt, sei einmal dahingestellt.

Das hat doch einen Grund, warum die dich angepumpt hat. Wahrscheinlich hat die schon mehrfach auf Kris gekauft und nicht bezahlt, kann deswegen nicht "auf eigene Rechnung" kaufen.

Wie stellt die sich das denn vor, wenn die wieder arbeiten kommt?

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Tipp mit dem Online-Mahnbescheid. Den drucke ich sogleich aus und hoffe, dass sie diese Drohung ernst nimmt. Die Anzeige bei der Polizei kann ich aber trotzdem machen?

Die Summe begleiche ich dann erstmal selbst-habe mit dem Inkassobüro eine Fristverlängerung von 2 Wochen vereinbart.

Die Kollegin ist über eine Zeitarbeitsfirma angestellt und da die Fälle nun auch Vorgesetzten bekannt sind wird sie nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenstand nicht mehr bei uns arbeiten. ( Denn sie wurde den anderen Kollegen gegenüber auch beleidigend etc )

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von Shoegal_muc):
Die Anzeige bei der Polizei kann ich aber trotzdem machen?


Ja, wenn bereits mehrere von Kollegen vorliegen, wird es vielleicht doch verfolgt. Bringt einem aber das Geld nicht wieder, man muss sich selbst drum kümmern.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch wenn die Anzeige eingestellt wird, möchte ich damit ihr zumindest nochmal klar machen wie ernst mir die Situation ist. Sie hat das glaube ich nicht wirklich kapiert. Am besten ist, dass sie sich wieder Waren in die Arbeit bestellt hat ( sind gestern angekommen) - wen betrügt sie hier wieder?


Kennt sich jemand mit den Mahnschreiben aus? Habe das mal online ausgefüllt, aber so sicher bin ich mir da bei allen Auswahlmöglichkeiten nicht.

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#12
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur zur Info: die Kollegin hat mich gerade kontaktiert und mir gesagt, dass sie sich sowas nicht von mir gefallen lässt und sie mich anzeigen wird, wenn sie ihren Job verliert. (Die Zeitarbeitsfirma hat sie zwischenzeitlich zu dem Fall befragt)
Es mag für euch vielleicht komisch klingen, aber ich habe heute richtig Angst, wenn ich alleine daheim bin, denn sie hat meine private Adresse.

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#13
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Shoegal_muc):
es handelt sich um die Firma Asos und das Inkassounternehmen COEO.
Diese fast 100 € zusätzliche Kosten beinhalten: 58,5 € Inkassovergütung, 11,7 € Auslagenpauschale, und 3,94 € Zinsen und gut 20 € nochmal Mahngebühren.
Zitat:
Die Summe begleiche ich dann erstmal selbst-habe mit dem Inkassobüro eine Fristverlängerung von 2 Wochen vereinbart.


Mit dem Mahnantrag kenne ich mich leider nicht aus, aber zu den Kosten kann ich dir was sagen:

1. Die 20€ Mahngebühren sind überzogen. Da hätten die dir an die 10 Briefe schicken müssen. Die meisten Gerichte erkennen da nur maximal 2,50€ an.

2. Ich habe mir das mal angeschaut: ASOS arbeitet mit dem Zahlungsdienstleister Klarna zusammen. Bist du dir sicher, dass die Mahnschreiben von ASOS stammen und nicht von Klarna? Sollten die nämlich von Klarna gewesen sein, kannst du der Inkassovergütung samt Auslagenpauschale widersprechen. Klarna ist als professioneller Zahlungsdienstleister ein geschäftserfahrenes Unternehmen und als solches auf die Hilfe eines Inkassos normalerweise nicht angewiesen. Daher verstößt das Auslagern der Forderungseintreibung an das Inkasso gegen die Schadenminderungspflicht gem. §254 BGB .

Wenn es in diesem Fall an die Begleichung der offenen Forderung geht, würde ich nur die Hauptforderung von 350€ sowie 7€ gerundet für Zinsen und Mahnkosten bezahlen. In den Verwendungszweck der Überweisung würde ich neben dem Aktenzeichen des Inkassos noch "Nur HF, Zinsen und Mahnkosten" schreiben. Dem Inkasso würde ich dann per Einwurf-Einschreiben mitteilen, was, wie und wofür ich bezahlt habe und dass ich den restlichen Kosten widerspreche.

So lassen sich zumindest die zusätzlichen Kosten für dich auf ein Minimum reduzieren.

Was deine Angst betrifft, da denke ich, kannst du ganz unbesorgt sein. Wie heißt es immer so schön: Hunde, die bellen, beißen nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für den Support. Ja,es ist richtig- die Mahnschreiben kamen von Klarna und nicht Asos direkt. Ich bin durch die ganze Sache total durch den Wind und habe das verwechselt :(

Da ich den Betrag jetzt heute Vormittag schon überwiesen habe, um zumindest keinen Schufeintrag zu riskieren, kann ich an den Gebühren nun auch nichts mehr ändern. Aber danke für deine Bemühungen.

Ich werde nun gleich zur Polizei gehen und die Anzeige gegen sie stellen- einerseits wegen den ca. 450 €, aber ich frage auch nach wegen Sätzen wie " Das wird nicht gut für dich enden" "ich mach dich fertig" etc.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von Shoegal_muc):
Die Anzeige bei der Polizei kann ich aber trotzdem machen?
Anzeigen? Weswegen? Was hat sie strafbares getan das du beweisen könntest?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja. Darüber wurde ich gerade bei der Polizei informiert. Sie hätte mir mit dem Tode drohen müssen oder mich zur Bestellung zwingen müssen.

Ich schicke ihr nun per Einschreiben meine private Forderung mit Androhung Mahnbescheid.

Rechtsanwalt brauch ich mir wohl nicht zu nehmen, dieser kostet sicher mehr als die 450 €

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):

So lassen sich zumindest die zusätzlichen Kosten für dich auf ein Minimum reduzieren.


Ist zwar richtig, aber warum sollte @shoegal_muc sich mit einem Inkassounternehmen herumstreiten und einen Zweifrontenkrieg führen? Es kann nicht ihre Aufgabe sein, für die Kollegin Kosten einzusparen. Bei der Schadensumme kommt es auf ein "paar Euro" nun auch nicht mehr an.

Ein Anwalt scheint schon angebracht, aber auch da wird man finanziell in Vorleistung gehen müssen.

Der würde zwar nicht mehr als die 450 EUR kosten, aber die Hausnummer 400 dürfte schon passen. Tip: Prozeßkostenrechner im I-Net gibt einen ersten Überblick.

Zitat (von Shoegal_muc):
Nur zur Info: die Kollegin hat mich gerade kontaktiert und mir gesagt, dass sie sich sowas nicht von mir gefallen lässt


Hä? Aber die Kohle hat sie nicht vorbeigebracht?

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke budwiser!

Nein. Kohle hat sie nicht vorbei gebracht. Wahrscheinlich wurde ihr wieder mal der Geldbeutel gestohlen- das war das Argument bei einer anderen Kollegin. Da ging es aber nur um 50 €. Hat sie nach 6 Wochen zurückbekommen. Hätte ich das damals gewusst :-(

Ich habe die 450 € nun bezahlt, dass InkassoUnternehmen weiss Bescheid über alles. Ich habe zusätzlich ein telefonisches passwort hinterlegt weil sie sich schon mal für mich ausgegeben hat.

Das mit den ProzessKosten werde ich online mal prüfen lassen.


Vielen Dank an alle für euren Support!!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von BudWiser):
Zitat (von arnonym117):

So lassen sich zumindest die zusätzlichen Kosten für dich auf ein Minimum reduzieren.


Ist zwar richtig, aber warum sollte @shoegal_muc sich mit einem Inkassounternehmen herumstreiten und einen Zweifrontenkrieg führen? Es kann nicht ihre Aufgabe sein, für die Kollegin Kosten einzusparen. Bei der Schadensumme kommt es auf ein "paar Euro" nun auch nicht mehr an.


Weil ich aufgrund der bisherigen Schilderungen davon ausgehe, dass von der "Kollegin" auf absehbare Zeit nichts zu holen sein wird und Shoegal_muc auf den Kosten sitzenbleiben wird. Daher der Versuch der Schadensminimierung.

Deshalb würde ich mir die Sache mit dem Anwalt auch nochmal überlegen, nicht dass da noch mehr Geld versenkt wird. Lieber erst mal deinen Tipp mit dem Mahnantrag umsetzen versuchen.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Shoegal_muc):

Ich habe die 450 € nun bezahlt, dass InkassoUnternehmen weiss Bescheid über alles. Ich habe zusätzlich ein telefonisches passwort hinterlegt weil sie sich schon mal für mich ausgegeben hat.


Online-Mahnbescheid ist eigentlich "selbsterklärend". Reguläres Mahnverfahren, Eigenen Namen (Antragsteller) ausfüllen, Namen der Kollegin als "Gegner" ausfüllen. Keine rechtlichen Vertreter bei beiden, keine weiteren Gegner.

Mahnverfahren sind "standardisiert", d.h. es gibt verschiedene "Katalog-Ansprüche". Im Auswahlmenü bietet sich Nr. 37 "ungerechtfertigte Bereicherung" an.

Nähere Angaben dann "Schreiben vom...", also das eigene Mahnschreiben, Anspruch vom (z.B. Datum des Kaufes.) Betrag.

Dann "keine weiteren Angaben zur Hauptforderung oder Zinsen", dann kommt noch eine Seite mit Angaben zu Auslagen (Porto Einschreiben z.B., Inkassokosten). Immer auf "weiter" klicken, bis man dann irgendwann ausdrucken kann.

Den Ausdruck natürlich nicht an Gericht schicken. Der Mahnbescheid soll ja nur "Druck machen" und müßte ggf. durch einen Anwalt "korrekt" ausgefüllt werden.

Einfach mal ausprobieren. Wenn du an einer Stelle nicht weiterkommst, nochmal melden.

-- Editiert von BudWiser am 13.01.2017 20:14

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Budwiser: ich sende dir 1000 Dank! Wirklich. Viele grüße aus München. So mache ich das fertig und lass am Montag eine Juristin von uns im Büro drüber schauen.

-- Editiert von Shoegal_muc am 13.01.2017 20:17

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von Shoegal_muc):
Viele grüße aus München. So mache ich das fertig und lass am Montag eine Juristin von uns im Büro drüber schauen.


Ja, Du mußt nun unbedingt die Krallen zeigen. Die Kollegin tanzt dir auf der Nase herum. Es wird Zeit, daß die merkt, du läßt es dir nicht länger gefallen.

München? Mein Gott, für mich ist gleich die erste Abfahrt südlich des Nordostseekanals schon Palermo...

Viel Erfolg!

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Shoegal_muc
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich geb mein Bestes! Hoffe, der Spuk hat bald ein Ende.
Grüsse aus der nördlichsten Stadt Italiens!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12328.06.2022 18:42:04
Status:
Praktikant
(770 Beiträge, 247x hilfreich)

Zitat (von arnonym117):

Wie heißt es immer so schön: Hunde, die bellen, beißen nicht.


Falls @shoegal_muc nun mit einem Mahnbescheid bellt, muß sie aber auch bereit sein, zuzubeißen ;)

0x Hilfreiche Antwort

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