Anwesenheit bei einer Gerichtsverhandlung nicht nachgegangen

3. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
georgbush
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Anwesenheit bei einer Gerichtsverhandlung nicht nachgegangen

Guten Tag zusammen,

ich konnte aus beruflichen Gründen nicht zu einer Gerichtsverhandlung erscheinen. Habe die zuständige Dame der Staatsanwaltschaft nach ca. 10 anrufen auch nicht erreichen können. Habe es auf verschiedenen Telefonnummern versucht. Jetzt bekomme ich eine Strafe von 200 €, da ich nicht zur Gerichtsverhandlung kommen konnte. Erst sagte Sie, ich soll einen Screenshot von den Telefonanrufen schicken, als ich dies getan habe , sagte Sie das es nicht zählen würde. Was kann ich tun?

Bitte um Rat.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

ganz einfach - zahlen!!!!! Es ist die hoechste Buergerpflicht Vorladungen von Gerichten zu befolgen. Berufliche Hinderrungsgruende zaehlen NULL. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet Mitarbeiter frei zu stellen, wenn diese Terminladungen erhalten.

Die Vorladungen erfolgen rechtzeitig vor dem Termin. Hat man z.B. bereits einen Urlaub gebucht kann man das dem Gericht mittels der Reisebestaetigung gegenueber nachweisen, dann wird der Termin verschoben. Auch Krankheiten sind Gruende nicht zum Termin zu erscheinen, aber nur wirklich ernsthafte und kein Schnuepferchen.

Das Gericht haette auch leicht ein Bussgeld von 1.000,-- Euro verhaengen koennen. Mit 200 sind Sie gut bedient.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#2
 Von 
georgbush
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist nicht der Hauptgrund für mein nicht erscheinen.
Die erste Verhandlung wurde aus mir nicht bekannten Gründen abgesagt, mir wurde es durch Dritte (andere Zeugen) ausgerichtet per Whatsapp.
Ich kann mir aus beruflichen Gründen nicht 100 mal freinehmen und nicht wissen was Sache ist. Die schriftliche terminabsage hatte ich am selben Abend im Briefkasten.
Paar Tage später hatte die ich die nächste Termineinladung worauf hin ich anfing die ganzen Telefonanrufe beim Gericht zu starten,und niemanden erreichen konnte und deswegen beschloss nicht dem Termin nachzugehen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von georgbush):
Ich kann mir aus beruflichen Gründen nicht 100 mal freinehmen

Das Argument ist untauglich.

Es ist lebensfern, anzunehmen das 100 Termine angesetzt werden.
Desweiteren ist das auch kein "freinehmen", der Arbeitgeber hat eine für solche Termine freizustellen.



Zitat (von georgbush):
worauf hin ich anfing die ganzen Telefonanrufe beim Gericht zu starten

Nach 10 vergeblichen Versuchen hätte man mal die Erfolglosigkeit der Strategie realisieren und andere Mittel der Kommunikation verwenden müssen.


Da keinerlei Gründe erkennbar sind, wird man um die Zahlung nicht herumkommen.



Kann übrigens passieren, das man beim nächsten Termin mit einem "Staatstaxi" zur Verhandlung gebracht wird.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von georgbush):
Ich kann mir aus beruflichen Gründen nicht 100 mal freinehmen


Doch. Der AG ist zur Freistellung verpflichtet. Selbst wenn es 100 Termine werden.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Außerdem, wenn man bei der Staatsanwaltschaft angerufen hat, das ist doch eh die falsche Behörde. Man hätte bei Gericht anrufen müssen. Und nicht mit der Geschäftsstelle, sondern mit dem Richter reden. Mensch, wenn mein Kind krank ist, nicht zur Schule kann, dann ruf ich doch auch in der Schule an und nicht im Kindergarten, in welchen es früher ging.

Aber mal ne ganz dumme Frage: Wie soll ein Verfahren erfolgreich geführt werden, wenn die Zeugen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie teilnehmen oder nicht?

wirdwerden

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#6
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von georgbush):
.......Ich kann mir aus beruflichen Gründen nicht 100 mal freinehmen........

Es passiert sogar haeufig genug, dass man zum Termin dackelt und der Verlauf der Verhandlung macht die eigene Zeugenaussage ueberfluessig und man bekommt gesagt, dass man ohne Aussage wieder gehen darf.

Seine Auslagen bekommt man dann verguetet und gut ist. Das nennt man dann Gerichtsalltag.


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17027 Beiträge, 5900x hilfreich)

Zitat (von georgbush):
und deswegen beschloss nicht dem Termin nachzugehen.
Schwerer Fehler! Die auferlegten Kosten sind sehr gering. Lerne daraus!

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Selbst wenn Sie bei der StA (oder richtigerwise bei Gericht) jemanden erreicht hätten, hätte das insofern nichts genutzt, dass Sie dennoch zur Verhandlung hätten kommen müssen, da kein ausreichender Entschuldigungsgrund gegeben war.

Gegen das Ordnungsgeld können Sie realiistisch nichts machen.

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#9
 Von 
georgbush
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Außerdem, wenn man bei der Staatsanwaltschaft angerufen hat, das ist doch eh die falsche Behörde. Man hätte bei Gericht anrufen müssen. Und nicht mit der Geschäftsstelle, sondern mit dem Richter reden. Mensch, wenn mein Kind krank ist, nicht zur Schule kann, dann ruf ich doch auch in der Schule an und nicht im Kindergarten, in welchen es früher ging.

Aber mal ne ganz dumme Frage: Wie soll ein Verfahren erfolgreich geführt werden, wenn die Zeugen nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie teilnehmen oder nicht?

wirdwerden


Ist es eigentlich allen entgangen das der erste Termin zum Zeitpunkt des Termins abgesagt wurde (der Richter hat es einem Zeugen gesagt der jemanden ausgerichtet hat der es mir ausgerichtet hat )
Aus dem Grund dieser Verunsicherung wusste ich nicht ob der nächste Termin überhaupt stattfindet .
Ich muss dazu sagen ich war noch nie vor Gericht.

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#11
 Von 
georgbush
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
Zitat (von georgbush):
Ist es eigentlich allen entgangen das der erste Termin zum Zeitpunkt des Termins abgesagt wurde
Gelesen hat das wohl jeder, aber es ist irrelevant.

Wenn das Gericht sagt, du hast dich dann und dann dort einzufinden, dann hast du das zu tun, solange du vom Gericht nichts Gegenteiliges hörst.

-- Editiert von Flo Ryan am 05.09.2018 08:58
.

Fakt ist ich kann es trotzdem nicht bezahlen.
Dann muss ich privat Insolvenz anmelden.
Ich bekomme fast mindestlohn

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von georgbush):
Dann muss ich privat Insolvenz anmelden.

Die mindestens 1000 EUR kostet ... Top-Lösung ...



Zitat (von georgbush):
Fakt ist ich kann es trotzdem nicht bezahlen.

Dann wird man es halt pfänden - plus Vollstreckungskosten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
georgbush
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von georgbush):
Dann muss ich privat Insolvenz anmelden.

Die mindestens 1000 EUR kostet ... Top-Lösung

Stell dir vor ich bin hier weil ich mich nicht auskenne und Hilfe brauche aber um mich runtermachen zu lassen brauche ich dieses Forum garantiert nicht.
Deswegen vergesst meine Frage dann kann ich auch mit der Wand reden die gibt wenigstens keine abwertenden Kommentare

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von georgbush):
Dann muss ich privat Insolvenz anmelden.


Bußgelder verschwinden nicht durch die Privatinsolvenz. Diese werden nicht durch eine Restschuldbefreiung erfasst.

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#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

man kann auch eine Ratenzahlung vereinbaren...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von georgbush):
.......aber um mich runtermachen zu lassen brauche ich dieses Forum garantiert nicht......

Wo habe ich Sie in #1 und #6 runtergemacht. Ihnen fehlt die Faehigkeit zur Realitaet!

Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
georgbush
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):
Zitat (von georgbush):
.......aber um mich runtermachen zu lassen brauche ich dieses Forum garantiert nicht......

Wo habe ich Sie in #1 und #6 runtergemacht. Ihnen fehlt die Faehigkeit zur Realitaet!

Viele Gruesse
bernardoselva


Jetzt zb wieder mir würde irgendwelche Fähigkeiten fehlen.
Sie merken es scheinbar selbst nicht.
Also egal ich betrachte die Sache als erledigt ihr habt genug geholfen so das ich irgendwie gebauso weit bin wie ich vorher auch war.Danke

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Grundsätzlich in Foren gilt: Mängel im Umgangston einzelner Antworter sollte man nicht allen anderen zur Last legen.

Zitat:
irgendwie gebauso weit bin wie ich vorher


Nun ja, es ist halt nicht zu ändern. Du hast Dir eine Antwort erhofft, die Dir sagt, wie Du um die Zahlung der 200,00 EUR herumkommst. Die gibt es aber nicht, weil das Ordnungsgeld rechtmäßig verhängt wurde. Das ist ja nun aber nicht unsere Schuld ;)

Zitat:
Ist es eigentlich allen entgangen


Nein, niemandem. Nur ist zum einen ein Termin -für einen selbst- erst dann abgesagt, wenn man die entsprechende Abladung erhält und nicht, weil irgendwer einem was sagt, was er von einem anderen gehört hat, dem ein Richter irgendwas gesagt hat.

Die Sache betraf ja auch nur den ersten Termin. Mit dem Nichterscheinen zum 2. Termin hat es nichts zu tun.
Mit 200,00 EUR bist Du im Übrigen gut weggekommen, denn wenn durch Dein Nichterscheinen der gesamte Verhandlungstag geplatzt wäre (was grds. durchaus vorkommen kann), hätte man einen neuen anberaumen müssen, zu dem alle(!) Beteiligten dann unnützerweise noch mal hätten erscheinen müssen. In dem Fall hättest Du die Kosten dafür tragen müssen, also die Fahrtkosten und den Verdienstausfall aller anderen Zeugen. Und das kann gerne auch mal 4stellig werden.

Lösung gibt es hier nur eine: Beantrage eine Ratenzahlung . 40,00 €/mtl. sollten realistisch sein. Alles andere verteuert die Sache nur noch unnützerweise und Privatinsolvenz macht aus den schon zutreffend genannten (und auch weiteren) Gründen keinen Sinn.

3x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Fakt ist ich kann es trotzdem nicht bezahlen. Das wird doch ohnehin üblicherweise ohnehin so verhängt: "200 Euro Ordnungsgeld, ersatzweise 4 Tage Haft" (die 4 Tage sind nur ein Beispiel). Insofern wird das erledigt - durch Zahlung oder durch Haft...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13747 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Die schriftliche terminabsage hatte ich am selben Abend im Briefkasten.
So ist das halt manchmal wenn ein Prozessbeteiligter nicht erscheint (so wie du jetzt). Oder wenn plötzlich jemand krank wird, Krankheiten kündigen sich halt oft nicht an.

Zitat:
Die erste Verhandlung wurde aus mir nicht bekannten Gründen abgesagt, mir wurde es durch Dritte (andere Zeugen) ausgerichtet per Whatsapp.
Bist du da eigentlich auch nicht erschienen?

Zitat:
Doch. Der AG ist zur Freistellung verpflichtet. Selbst wenn es 100 Termine werden.
Und wenn es keinen AG gibt? [ich weiß, ist mittlerweile überholt]

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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