Person A erhält die Möglichkeit der Beschwerde.
Person A kann dieses Recht nur durch einen Anwalt wahrnehmen.
Frage:
Kann Person A von sich aus beim Gericht einen Anwalt "beantragen"(also PKH), der dann für ihn die Beschwerde einreichen würde oder kann der Antrag nur durch einen Anwalt eingelegt werden?
vielen Dank
Anwaltszwang / PKH
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- editiert vom Admin
Damit ist die Frage aber nicht beantwortet.
Es gibt vor dem Landgericht einen "Anwaltszwang" und da ein Beschwerdeverfahren wohl im Normalfall vor der nächst größeren Instanz verhandelt wird, ist auch hier die Vertretung durch einen Rechtsanwalt erforderlich.
Einen PKH-Antrag kann jeder Rechtsanwalt für Sie beim zuständigen AG stellen und auch gleich seine Beiordnung im dem Verfahren beantragen.
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--- editiert vom Admin
Hi,
PKH kann ohne Anwalt beantragt werden, auch wenn in der Hauptsache Anwaltszwang besteht (§§ 117 Abs. 1 Satz 1
, 78 Abs. 3 ZPO
).
gruß
Rpfl.
Dem kann ich nur zustimmen!
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"fiat justitia et pereat mundus..."
--- editiert vom Admin
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